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Was gilt bei Erreichen der Vorwarnstufe in Sachsen?

Steigt die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern, gelten in Sachsen wieder schärfere Regeln. Das ist ab Freitag der Fall. Ein Überblick.

Von Andrea Schawe
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Eine Tafel vor einem Restaurant an der Hauptstraße in Dresden informiert die Gäste über die 2G-Regel.
Eine Tafel vor einem Restaurant an der Hauptstraße in Dresden informiert die Gäste über die 2G-Regel. © dpa-Zentralbild

Dresden. Die Zahl der Corona-Patienten in den sächsischen Krankenhäusern steigt weiter. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums mit Stand vom Mittwoch werden 1.189 Covid-19-Patienten auf Normal- und 288 auf Intensivstationen behandelt.

In der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung hat Sachsen eine "Bettenbremse" beschlossen: Die Vorwarnstufe gilt ab dem übernächsten Tag, wenn im Freistaat an drei aufeinander folgenden Tagen mindestens 650 Krankenhausbetten auf den Normalstationen oder 180 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind.

"Das Infektionsgeschehen bereitet mir große Sorgen", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Die Belegung der Normalbetten in unseren Krankenhäusern habe den ersten Schwellwert erreicht. Dies diene als Frühwarninstrument und sei ein wichtiger Indikator zum Ausmaß der Pandemie. "Auch wenn ich eine gewisse Pandemiemüdigkeit der Menschen nachvollziehen kann, macht die Entwicklung deutlich, dass wir auch weiterhin sehr umsichtig sein müssen. Wir dürfen nicht leichtsinnig werden."

Seit dem 5. November gelten damit in ganz Sachsen strengere Regeln.

Kontaktbeschränkungen

In ganz Sachsen dürfen nur zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen – egal aus wie vielen Hausständen. Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Maskenpflicht

Wird die Vorwarnstufe erreicht, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht wieder eine Maske tragen. Das gilt ab Klasse 5 an weiterführenden Schulen. Grund- und Förderschüler müssen keine Masken im Unterricht tragen. Im Schulhaus und auf dem Schulgelände gilt weiterhin Maskenpflicht.

In Bus und Bahn sowie in Taxis werden wieder FFP2-Masken Pflicht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler – sie können weiterhin eine medizinische OP-Maske tragen.

Kultur und Freizeit

Ab der Vorwarnstufe wird das 2G-Modell in bestimmten Bereichen Pflicht. Zugang zu Innengastronomie, Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars haben nur noch Menschen, die geimpft oder genesen sind. In diesen Bereichen müssen abseits des eigenen Platzes auch wieder Masken getragen und Abstände eingehalten werden – damit gibt es Kapazitätsbeschränkungen.

Ausnahmen gibt es nur für Kinder- und Jugendliche bis 16 Jahre sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie benötigen aber einen Test.

Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern ist schon ab der Vorwarnstufe das 2G-Modell Pflicht. Zugang haben nur Geimpfte und Genesene – etwa bei Fußballspielen der Bundesliga. Drinnen und im Freien gelten Höchstgrenzen für die Besucherzahl: Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind höchstens 25.000 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig erlaubt.

Bei Weihnachtsmärkten und Bergparaden gibt es Ausnahmen. Kleine Weihnachtsmärkte mit unter 1.000 Besuchern können ohne 2G-Regel, Kontakterfassung und Maskenpflicht stattfinden. Ist die Vorwarnstufe erreicht, müssen die Veranstalter größerer Märkte Flanier- und Verweilbereiche einrichten, wenn sie auf die 2G-Regel, Kontakterfassung und Maskenpflicht verzichten wollen. In den Bereichen von Ständen mit Essen oder Trinken und vor den Bühnen dürfen dann nicht mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig anwesend sein. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 2G-Nachweise zu kontrollieren, und es gilt Maskenpflicht.

Demonstrationen

Versammlungen und Demonstrationen bleiben erlaubt - es gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Ist die Vorwarnstufe erreicht, dürfen sie nur ortsfest mit maximal 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Geimpfte und Genesene werden bei den Teilnehmerzahlen mitgezählt.

Überlastungsstufe

Steigt die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern weiter, werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weiter verschärft. Die Überlastungsstufe tritt ein, wenn mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen oder 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind, oder die 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisierungen 12 erreicht.

Dann sind nur noch Treffen von Angehörigen eines Haushaltes mit einer weiteren Person erlaubt. Dann wird der Zugang für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. Auch Sport im Innenraum und körpernahe Dienstleistungen können nur nur noch Menschen, die geimpft oder genesen sind, wahrnehmen.