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Sachsen plant umfangreiche Lockerungen

Restaurants, Bäder, Läden: Die Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung geeinigt. Entscheidend ist ein stabiler Wert von 50.

Von Gunnar Saft & Karin Schlottmann
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Monatelang mussten Hotels wegen der Ansteckungsgefahr schließen. Jetzt sollen sie auch in Sachsen eine Öffnungsperspektive bekommen.
Monatelang mussten Hotels wegen der Ansteckungsgefahr schließen. Jetzt sollen sie auch in Sachsen eine Öffnungsperspektive bekommen. © Barbara Gindl/APA/dpa

Dresden. Die Landesregierung plant angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig steigenden Impfquote weitere Lockerungen, die über die bisher in der sächsischen Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Regelungen hinausgehen.

Laut einem am Dienstag im Kabinett diskutierten Eckpunkte-Papier könnte beispielsweise das Beherbergungsverbot schon bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 fallen. Voraussetzung dafür wäre künftig eine Terminbuchung, die Kontakterfassung und ein negativer Corona-Test. In der Gastronomie, Kantinen und Mensen soll der Innenbereich bei einer Inzidenz unter 50 öffnen dürfen. Hier soll ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung, einem Test und Hygienemaßnahmen gelten.

Beschluss erst kommende Woche

Die Eckpunkte sollen an diesem Freitag in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beraten werden. Am nächsten Dienstag will das Kabinett die neue Corona-Schutz-Verordnung dann beschließen. Die derzeit geltende Verordnung läuft am 30. Mai aus und soll zunächst bis zum 13. Juni noch einmal verlängert werden. Erst danach würden die jetzt diskutierten und eventuell später beschlossenen Lockerungen am 14. Juni in Kraft treten.

Laut dem Eckpunktepapier darf der Einzelhandel mit Testpflicht bereits bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Tagungen, Messen und Kongresse sollen in kleinerem Rahmen ebenfalls möglich sein. Bäder, Saunen und Freizeiteinrichtungen bekommen eine eingeschränkte Öffnungsperspektive nach Vorlage eines Hygienekonzepts beim Gesundheitsamt. Auch hier soll die Besucherzahl begrenzt werden sowie Kontakterfassung und Test vorgeschrieben werden. Für die Außenbereiche ist eine Inzidenz von unter 100, für den Innenbereich eine von unter 50 vorgesehen.

Gesellschaften könnten in räumlich abgetrennten Bereichen bei einem bestimmten Zweck (z.B. Familienfeiern) sowie mit einem Hygienekonzept bei einer Inzidenz unter 100 durchgeführt werden. Die Personenzahl speziell bei Beerdigungen und Eheschließungen soll bei einer Inzidenz unter 50 auf bis zu 50 Teilnehmer steigen.

Sportveranstaltungen mit einer begrenzten Zahl von Zuschauern sind den Eckpunkten zufolge bei einem Sieben-Tage-Wert unter 50 möglich.

Die Maskenpflicht kann im Freien wegfallen. Die Kommunen werden allerdings gebeten, Regelungen für bestimmte hochfrequentierte Plätze und Bereiche zu finden.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 kehren den Plänen zufolge die Schüler im Klassen- und Kursverband in den Präsenzunterricht zurück. Die Pflicht zum Wechselunterricht entfällt.