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Dresden: So viele Kinder dürfen in Notbetreuung

In den Kitas in Dresden ist die Notbetreuung angelaufen. Wer jetzt noch Anspruch hat und was mit schon gezahlten Elternbeiträgen passiert.

Von Nora Domschke & Julia Vollmer & Sandro Pohl-Rahrisch
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Seit Montag bieten die Dresdner Kitas nur noch eine Notbetreuung an. Wie viele Kinder dürfen diese nutzen?
Seit Montag bieten die Dresdner Kitas nur noch eine Notbetreuung an. Wie viele Kinder dürfen diese nutzen? © dpa/Monika Skolimowska

Dresden. Es sind herausfordernde Zeiten für Familien. Schulen sind dicht, Kitas ebenfalls. Ende: offen. Ein Teil der Dresdner Kinder hat allerdings Anspruch auf eine Notbetreuung. Wer trotz Lockdowns in die Kita darf, wie viele Familien das in Anspruch nehmen, und ob alle anderen Eltern ihre Kita-Beiträge zurückerstattet bekommen – das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Wie ist die Notbetreuung in den Dresdner Kitas angelaufen?

Allein an den städtischen Kitas sind am Montag, dem ersten harten Lockdown-Tag, rund 1.600 Kinder betreut worden, darunter etwa 550 in Horten. Normalerweise sind es 16-mal so viele, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Kitas sind angehalten, zu den üblichen Zeiten zu öffnen, um den Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind, den Job vollumfänglich zu ermöglichen.

Die freien Träger machen da keine Ausnahmen: Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), das in Dresden vier Kitas betreibt, seien alle Einrichtungen zu leicht gekürzten Zeiten für die Notbetreuung geöffnet, so eine Sprecherin. Dasselbe gilt generell auch für die beiden Häuser der Johanniter, wobei in der Laubegaster Kita "Jona" aktuell zwei Gruppen von einer Corona-Infektion betroffen seien, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Dort hat das Gesundheitsamt für 26 Personen eine Quarantäne angeordnet.

Wer hat Anspruch auf eine Notbetreuung?

Die Landesregierung hat festgelegt, welche Menschen im Freistaat unbedingt arbeiten sollen, anstatt zu Hause auf ihre Kinder aufpassen zu müssen. Menschen in Berufen, die jetzt in der Corona-Krise dringend gebraucht werden. Das sind beispielsweise Ärzte, Pfleger, Polizisten und Feuerwehrleute, aber auch Straßenbahnfahrer, Bank-Angestellte und Verkäufer. Auch Bestatter sind in die Liste aufgenommen worden, wie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bekanntgab.

Die komplette Branchenliste der kritischen Infrastruktur finden Sie hier. Eltern müssen ihren Anspruch auf Notbetreuung mit einer Arbeitgeber-Bestätigung nachweisen. Den Vordruck gibt es hier.

In der Regel werden ausschließlich Kinder betreut, soweit und solange beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Nur für einzelne Berufsgruppen genügt es, wenn nur ein Elternteil dort tätig ist und eine Betreuung durch den anderen Elternteil nicht abgesichert werden kann. Dazu gehören unter anderem Polizisten und Ärzte. Für Fragen zur Notbetreuung hat die Landeshauptstadt eine Servicehotline unter 0351 4885111 eingerichtet. Die Mitarbeiter sind dort montags bis freitags von 6 bis 14 Uhr zu erreichen.

Wie lange gibt es noch Notbetreuung und wie läuft das über die Feiertage?

Vorerst gilt die Corona-Schutzverordnung bis zum 10. Januar, und damit auch die Notbetreuung in den Dresdner Kitas. Sie läuft damit über den Jahreswechsel weiter. Allerdings sind die städtischen Kitas und Horte vom 24. Dezember bis einschließlich zum 1. Januar regulär geschlossen. Daran hält die Stadt fest. Lediglich die Kita an der Schnorrstraße in der Südvorstadt bietet wie jedes Jahr eine Betreuung zwischen Weihnachten und Neujahr an.

Wie werden die Kinder vor Infektionen in der Kita geschützt?

Tatsächlich besteht nach wie vor das Risiko, dass sich Kinder in der Kita anstecken, wenngleich sie dort nun deutlich weniger Kontakte zu anderen Kindern haben. Um das Risiko zu minimieren, werden die Kinder in festen Gruppen mit jeweils denselben Erziehern und in festgelegten Räumen betreut. "Dabei soll das Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden sowie auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen vermieden werden", so die Stadtverwaltung. Eine Betreuung von Kindern aus unterschiedlichen Gruppen, wie es frühmorgens oder am späteren Nachmittag bis zum Lockdown üblich war, könne daher ab sofort nicht mehr angeboten werden.

Werden die Erzieher zur Notbetreuung verpflichtet?

Bei der Dresdner AWO zum Beispiel können Erzieher, die einer Risikogruppe angehören, freigestellt werden oder eine Tätigkeit innerhalb der Verwaltung aufnehmen. "Die Entscheidung liegt in der Eigenverantwortung der Einrichtungen", so die Sprecherin. Allgemein wird natürlich deutlich weniger Personal benötigt als noch in der vergangenen Woche. Rein rechnerisch betreute jede Dresdner Einrichtung am Montag im Schnitt nur vier Kinder.

Bekommen Eltern ihre Kita-Beiträge zurück, wenn sie keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben?

Das ist noch nicht geklärt. Die Entscheidung erfolge in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, heißt es vom DRK. Die Stadtverwaltung verweist wiederum auf das Sächsische Kultusministerium. Dort teilt eine Sprecherin auf SZ-Anfrage nur knapp mit: "Hierzu gibt es noch keine Entscheidung." Beim ersten Lockdown im Frühjahr erstatteten die Kommunen die Beiträge zurück oder verlangten keine, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Kommunen und Freistaat teilten sich in die Ausfallkosten.

Hinweis zur Transparenz: Im Abschnitt zu den Risikogruppen stand zunächst DRK , das ist falsch . Es muss AWO heißen.

Weitere Informationen auf www.dresden.de/corona-kita

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