SZ + Löbau
Merken

Maskenpflicht: Darf das Ordnungsamt kassieren?

Gerade in Löbau sind die Ordnungshüter sehr präsent. Mancher glaubt, sie könnten Maskenmuffeln nicht bestrafen. Das stimmt nur bedingt.

Von Romy Altmann-Kuehr
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Wer durch Löbau läuft, sieht jetzt an verschiedenen Stellen Schilder, die auf die allgemein gültige Maskenpflicht hinweisen. Etwa auf dem Neumarkt-Parkplatz werden Passanten darauf hingewiesen. Denn wer auf öffentlichen Plätzen keinen Mund-Nasenschutz trägt, riskiert ein Bußgeld. 60 Euro kostet der Verstoß. Strafen in dieser Höhe dürften aber die städtischen Ordnungsämter gar nicht kassieren, berichtet ein Leser in einer Mail an SZ. Er schlussfolgert: Die Gemeindebehörden können Maskenmuffel gar nicht bestrafen, man könne also unbehelligt auch ohne Maske herumlaufen.

Das stimmt so nicht ganz. Wie Marcus Scholz, Pressesprecher der Stadt Löbau erklärt, dürfen die Ordnungsamtsmitarbeiter den Betrag zwar nicht selbst kassieren, aber den Fall an den Landkreis weitermelden. Die städtischen Ordnungsämter dürfen nur Verwarngelder bis 55 Euro einfordern, so Scholz. "Das bedeutet, dass auch nur Beträge bis 55 Euro bar eingezogen werden können", so Scholz.

Bei der Strafe von 60 Euro für das Missachten der Maskenpflicht handelt es sich aber um ein Bußgeld. Und Bußgelder können nicht einfach bar vor Ort abkassiert werden. "Sie müssen zwingend schriftlich ausgesprochen werden." Der Beschuldigte muss dazu angehört werden, wie zum Beispiel auch bei einem Blitzer-Bescheid. Wer ohne Maske erwischt wird, muss also nicht direkt vor Ort zahlen, sondern bekommt einen Bußgeldbescheid ausgestellt.

Für die Kontrolle der Maskenpflicht ist das Kreis-Ordnungsamt zuständig. Es kann bei den Ortspolizeibehörden, also den Ordnungsämtern in den Kommunen, aber Unterstützung anfordern. Das tut das Landratsamt bei den Städten und Gemeinden regelmäßig. Der Landkreis sei auf Anzeigen Dritter, zum Beispiel der städtischen Behörden, angewiesen, bestätigte der Kreis auch selbst. Die Kreismitarbeiter gehen nicht gezielt auf Streife, das sei personell überhaupt nicht machbar. Deshalb übernehmen die Ordnungshüter der Stadt. Wenn sie einen Verstoß feststellen, zeigen sie das bei der Bußgeldstelle des Landratsamtes an, erklärt Löbaus Pressesprecher Marcus Scholz das Vorgehen. Die Kreis-Bußgeldstelle verfolgt das dann weiter. Werden Bußgelder verhängt, fließen die als Einnahme dann auch an den Landkreis und landen nicht in der Stadtkasse.

Mehr Nachrichten aus Löbau und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Zittau und Umland lesen Sie hier.

Sie wollen die wichtigsten Nachrichten aus Löbau und/oder Zittau direkt aufs Smartphone gesendet bekommen? Dann melden Sie sich für Push-Nachrichten an.

Sie wollen schon früh wissen, was gerade zwischen Oppach und Ostritz, Zittauer Gebirge und A4 passiert? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter "Löbau-Zittau kompakt".

Wer uns auf Social Media folgen will: