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Sachsen schafft Corona-Isolationspflicht ab

Corona-Infizierte müssen sich in Sachsen künftig nicht mehr isolieren. Gesundheitsministerin Petra Köpping forderte die Bundesregierung auf, auch alle anderen Corona-Maßnahmen aufzuheben.

Von Andrea Schawe
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Nach einem positiven Corona-Test sollen sich Erkrankte nicht mehr absondern müssen.
Nach einem positiven Corona-Test sollen sich Erkrankte nicht mehr absondern müssen. © Symbolfoto: dpa/Sebastian Gollnow

Dresden. In Sachsen wird die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, am 3. Februar 2023 aufgehoben. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat die Änderung der Corona-Schutzverordnung nach Beratungen mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab vorgeschlagen.

Köpping betonte, dass die Eigenverantwortung der Bürger weiterhin wichtig ist und dass diejenigen, die krank sind, zu Hause bleiben sollten. Nach einem positiven Corona-Test sollten sich die Betroffenen mit einem Hausarzt besprechen und sich krankschreiben lassen.

Sachsen folgt damit anderen Bundesländern. Die große Mehrheit hat die Corona-Isolationspflicht bereits aufgehoben oder diesen Schritt zu Anfang Februar beschlossen. In einigen Ländern gelten noch Auflagen für positive Getestete, etwa eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung und bei Kontakt zu anderen Menschen. In Sachsen ist das nicht der Fall. Empfohlen wird, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden.

Infizierte mussten sich bisher für mindestens fünf Tage und höchstens zehn Tage absondern. Sie konnten die Isolation nach fünf Tagen beenden, wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren.

Auch alle verbliebenen landeseigenen Corona-Maßnahmen werden beendet. Sachsen hat die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr schon zum 16. Januar abgeschafft. In Bus und Bahn muss keine Maske mehr getragen werden, sie wird aber "dringend empfohlen". Nun werden auch die Masken- und Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug aufgehoben.

"Ich bin sehr froh, dass sich das Infektionsgeschehen abgeschwächt hat. Alle Corona-Indikatoren zeichnen ein positives Bild", sagte Köpping. Das Gesundheitssystem sei durch Corona nicht überlastet. Somit sei es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben zu streichen.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind nur noch zwei Prozent aller akuten Atemwegsinfektionen auf das Coronavirus zurückzuführen. Köpping empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen und im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin. Diese Maßnahmen sind noch bis 7. April über das Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt.

Gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der anderen Bundesländer hat Köpping die Bundesregierung aufgefordert, diese Corona-Maßnahmen zu beenden. Die Gesundheitseinrichtungen könnten selbst einschätzen, wo sie mittels Hausrecht in besonders gefährdeten Bereichen Schutzmaßnahmen für sinnvoll erachten, sagte Köpping. Sie erwartet in den nächsten Tagen eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums dazu, die Regelungen im Infektionsschutzgesetz aufzuheben. Ab 2. Februar gilt auch keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr.