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Skigebiet am Fichtelberg öffnet: Alle Infos im Überblick

Bisher war der Skibetrieb in Sachsen per Corona-Verordnung untersagt. Ab dem Wochenende ändert sich das - jedoch unter Auflagen.

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Blick auf den Gipfel des Fichtelberges.
Blick auf den Gipfel des Fichtelberges. © Archivbild: dpa/Jan Woitas

Oberwiesenthal. Das lange Warten hat ein Ende: Schon im vergangenen Winter war der Skibetrieb in Sachsen per Corona-Verordnung untersagt. Viele Wintersportler waren deswegen etwa nach Tschechien ausgewichen. Am Samstag wird unter anderem am Fichtelberg nun die diesjährige Skisaison offiziell eingeläutet.

Wann starten die Lifte? Und was muss auf den Pisten beachtet werden? Die Regeln im Überblick.

Corona-Regeln: Sachsen beschließt neue Schutzverordnung

Das sächsische Kabinett hat am Mittwoch die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die am 14. Januar in Kraft tritt. Damit kann unter Auflagen auch der Skibetrieb wieder starten.

Skifahren in Sachsen: Diese Regeln gelten auf den Pisten

Am Fichtelberg wird die Saison am Samstag, dem 15. Januar, eingeläutet. Die Lifte werden um 9 Uhr starten, teilte die Liftgesellschaft Oberwiesenthal am Dienstag mit. Allerdings steht das Skigebiet nur für Geimpfte und Genesene (2G) offen; beim Anstehen am Lift und im Lift selbst muss eine Maske getragen werden.

Der 2G-Status werde vor Kauf des Skipasses sowie im Skigebiet kontrolliert, erklärte Geschäftsführer Constantin Gläß. Dazu wird eine Kontrollstelle sowie eine zentrale Verkaufsstelle für die Liftkarten auf dem Parkplatz der Fichtelberg Schwebebahn eingerichtet.

Laut Gläß werden die Pisten am Fichtelberg beschneit und bis Freitag für die Skifahrer entsprechend präpariert. Am Wochenende sollen dann alle Lifte an Sachsens höchsten Berg in Betrieb sein.

Die Regeln rund ums Skifahren ab dem 14. Januar in der Übersicht:

  • In den Skigebieten gilt die 2G-Regel. Nur Geimpften und Genesenen stehen Lifte und Pisten offen. Dies wird beim Kauf der Skipässe überprüft.
  • Es ist keine Kontakterfassung erforderlich.
  • In der Schlange zum Lift und im Lift muss eine Maske getragen werden.
  • In der Gastronomie gilt künftig deutschlandweit 2G-plus. In Sachsen bleiben die Öffnungszeiten beschränkt, allerdings müssen die Wirte erst um 22 Uhr schließen, wenn die Überlastungsstufe nicht überschritten wird oder die Hotspot-Regelung greift.
  • Touristische Übernachtungen sind wieder erlaubt. Für Gäste gilt in allen Unterkunftsarten – also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping – 2G-plus.
  • In Innenräumen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Hier können Sie in Sachsen Skifahren

Das Skigebiet Fichtelberg - Oberwiesenthal ist mit 15,5 Kilometern Pistenlänge das größte in Sachsen. Wintersport ist zudem unter anderem in der Oberlausitz (Lausche), in Altenberg sowie Schöneck möglich. Genaue Infos zu den Öffnungszeiten der weiteren Skigebiete werden im Laufe der Woche erwartet. (SZ/hek/mit dpa)