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So können Sie trotz Corona unbeschwert Urlaub machen

Wie Sie ohne Risiko buchen können, wo Sie noch freie Unterkünfte finden und wie Sie ohne Probleme zurückkommen. Die besten Tipps für sorgenfreie Ferien.

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Wer reisen will, hat die Wahl: Entweder man bucht auf eigene Faust oder man nimmt eine Pauschalreise.
Wer reisen will, hat die Wahl: Entweder man bucht auf eigene Faust oder man nimmt eine Pauschalreise. © Kiko Jimenez/Westend61/dpa

Von Heike Jahberg

Bald ist es geschafft. Nur noch einige Wochen müssen Sachsens Eltern und Schüler durchhalten, dann ist es Zeit für den Sommerurlaub. Zwei von drei Bundesbürgern wollen verreisen, ganz oben auf der Wunschliste: Urlaub in Deutschland. Doch auch Griechenland oder Spanien sind gefragt, nachdem Reiserückkehrer aus diesen Ländern nicht mehr in Quarantäne müssen. Kann man jetzt sorglos reisen? Mit diesen Tipps können Sie gut in die Ferien starten.

Sie haben noch kein Quartier?

Wer jetzt noch versucht, auf Sylt eine bezahlbare, hübsche Ferienwohnung für die ganze Familie zu bekommen, muss sich auf eine Enttäuschung einstellen. Die Top-Reiseziele an den deutschen Küsten sind weitgehend ausgebucht. Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen.

Selbst auf Usedom oder in Scharbeutz gibt es noch vereinzelt freie Objekte, eine Quartierssuche im Internet oder ein Anruf bei der Tourismusverwaltung können nicht schaden. Notfalls sollte man auf weniger bekannte Orte ausweichen. Oder man sucht sich eine – billigere – Unterkunft im Hinterland und fährt von dort zum Strand.

Ist noch was in Spanien frei?

Mallorca, Kreta oder Zypern – auch hier haben die Reiseveranstalter noch freie Angebote. Ob man jetzt allerdings noch das Familienzimmer im Lieblingshotel bekommt, ist nicht gesagt. „Da der Sommerurlaub ja eher am Mittelmeer als auf der Fernstrecke stattfinden wird, sind schon einige Unterkünfte und Strände in Europa ausgebucht“, warnt ein Tui-Sprecher.

Auch hier ist Flexibilität von Vorteil. Der Renner bei Europas größtem Reiseveranstalter ist in dieser Saison Griechenland. Vor allem Kreta, Rhodos, Kos und Korfu sind begehrt. Generell gilt: Seitdem die Quarantäneregeln für zurückkehrende Urlauber gelockert worden sind, ziehen die Buchungen merklich an.

Wie buche ich sicher?

Wer reisen will, hat die Wahl: Entweder man bucht auf eigene Faust oder man nimmt eine Pauschalreise. Die liegt vor, wenn mindestens zwei Leistungen aus einer Hand angeboten werden, etwa Flug und Unterkunft. Verbraucherschützer raten, das zu tun. „Hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen“, sagt Peter Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Denn besteht eine Reisewarnung für das Urlaubsland, können Pauschalurlauber kostenlos stornieren – anders als Einzelreisende. Da praktisch für sämtliche vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiete Reisewarnungen bestehen, sind Pauschaltouristen recht gut abgesichert.

Gilt das auch für kurzfristige Buchungen?

Klar ist, dass man kostenlos stornieren kann, wenn ein Land erst nach der Buchung aufgrund steigender Corona-Zahlen zum Risikogebiet geworden ist. Auch wenn zwischen Buchung und Reisestart mehrere Monate liegen, haben Verbraucher gute Karten fürs Gratis-Storno, selbst wenn das Urlaubsland bei der Buchung bereits Risikogebiet war.

Problematisch wird es aber, wenn man kurzfristig eine Reise in ein Risikogebiet wie etwa Zypern oder die Türkei bucht. In solchen Fällen ist ein kostenloses Storno nach Meinung der Reiseveranstalter nicht möglich. Bei einem Abreisedatum innerhalb der nächsten acht Wochen sei der Veranstalter berechtigt, Stornokosten zu fordern, heißt es etwa bei FTI.

Der Kunde akzeptiere mit Abschluss der kurzfristigen Buchung, dass die Reiseleistung „mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Kostenlos zu stornieren, wäre in diesem Fall nur dann möglich, wenn sich die Situation im Reiseziel bis zu Reisebeginn noch einmal deutlich zum Negativen verändert hätte. Auch die Tui sieht das ähnlich

Unter Juristen ist umstritten, ob das rechtens ist. Der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi ist der Auffassung, dass Urlauber auch bei kurzfristigen Buchungen ein Recht zum Gratis-Storno haben, wenn ihre Reise in ein Risikogebiet geht. „Das Reiserisiko liegt in der Sphäre des Veranstalters“, gibt Karimi zu bedenken. Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist skeptisch. Da es bislang keine höchstrichterlichen Urteile dazu gibt, dürfte eine kostenlose Stornierung „schwierig“ werden, warnt der Verbraucherschützer.

Wie kann ich mich absichern?

Fast alle Reiseveranstalter bieten sogenannte Flextarife an. Gegen einen geringen Preisaufschlag erhält man das Recht, ohne Angabe von Gründen vergleichsweise kurzfristig kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Aber Achtung: Die Veranstalter bieten das nicht für alle Marken an. Lesen Sie daher unbedingt das Kleingedruckte, bevor Sie sich in – vielleicht trügerischer – Sicherheit wiegen.

Was gilt für Internetportale wie Expedia?

Auf Internetportalen wie Expedia oder Booking können Sie Flug und Hotel gemeinsam buchen. Dennoch handelt es sich häufig nicht um Pauschalreisen, sondern um zwei einzeln gebuchte Leistungen, warnt Anwalt Karimi. „Im Zweifel treten die Portale nur als Vermittler auf“, sagt er. Das heißt: Den rechtlichen Schutz, der mit einer Pauschalreise verbunden ist, genießt man hier nicht.

Wie können sich Einzelreisende schützen?

Wer auf eigene Faust Flug und Hotel bucht, hat ein größeres Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ein Hotel muss man im Ausland eben auch dann bezahlen, wenn der Flug dorthin ausfällt. Auch in Deutschland unterliegt die Buchung einer Ferienwohnung oder eines -hauses nicht Reise-, sondern Mietrecht.

Muss ich das Ferienhaus auf Sylt bezahlen?

Sollten sich die Corona-Zahlen wieder verschlechtern und touristische Übernachtungen verboten werden, hat das natürlich Auswirkungen auf die Buchungen. Früher galt: Urlauber können in solchen Fällen ihr Geld zurückverlangen. Das ist jetzt anders. Nach neuem Recht muss der Vertrag der Lage angepasst werden, der Vermieter kann etwa eine Umbuchung anbieten oder die Stornokosten reduzieren.

Anders ist es, wenn man Corona hat und deshalb nicht anreisen kann. Hier kann der Vermieter darauf bestehen, dass Sie zahlen. Er darf aber nicht zwei Mal kassieren, wenn er einen anderen Gast findet.

Was kann ich tun? Buchen Sie möglichst Unterkünfte, die Sie kostenlos kurzfristig stornieren können. Sollten Sie wegen einer Corona-Erkrankung nicht anreisen können, kann eine Reiserücktrittskostenversicherung helfen – es sei denn, Pandemien sind bei Ihrem Anbieter vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Kann ich Flüge umbuchen, ohne Aufpreis?

Viele Airlines bieten mit Blick auf den Corona-Sommer ihren Passagieren flexible, kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Bei Easyjet ist das sogar bis zwei Stunden vor Abflug möglich. Die Regelung gilt bis zum 30. September.

Storniert die Lufthansa einen Flug, bucht sie Kunden, die diese Verbindung gebucht hatten, auf eine Alternative um. Kunden werden per Mail aufgefordert, diese Umbuchung zu akzeptieren oder sich für eine andere Variante zu entscheiden (etwa Erstattung oder späterer Flug). Reagiert man auf diese Mail nicht, hat man keinen Platz in der umgebuchten Maschine. Allerdings verfällt in diesen Fällen das Ticket nicht, versichert ein Lufthansa-Sprecher. „Das Geld ist nicht verloren.“

Was ist, wenn Dokumente fehlen?

Auslandsreisen sind derzeit aufwendig. Viele Staaten verlangen vor der Einreise eine Online-Anmeldung inklusive Corona-Test, Impfausweis oder Genesenen-Nachweis. Hat man diese Unterlagen nicht beisammen, fällt die Reise ins Wasser – egal ob es ein einfacher Flug ist oder eine Pauschalreise, warnt Reiserechtsanwalt Karimi.

Vor allem für ältere Menschen, die keinen Internetzugang haben, ist das ein Problem. Sie sollten ihre Reisen daher besser im Reisebüro buchen und die Mitarbeiter bitten, ihnen beim Ausfüllen der Formulare zu helfen.

Kann ich den Reisepreis mindern?

Grundsätzlich gilt: Ist das, was man vor Ort geboten bekommt, schlechter als das, was man gebucht hat, kann man den Reisepreis bei einer Pauschalreise mindern. In Corona-Zeiten ist das aber anders: Dürfen Hoteliers etwa wegen behördlicher Auflagen den Pool nicht öffnen oder statt eines Büfetts das Essen nur à la carte servieren, ist das kein Grund, sein Geld zurückzufordern. „Maßnahmen zum Infektionsschutz dienen ja allen“, betont Anwalt Karimi.

Etwas anderes könnte jedoch dann gelten, wenn der Charakter der Reise verloren geht. Wer ein Wellness-Hotel gebucht hat und dann vor geschlossenem Pool oder Sauna steht, wird nicht den vollen Preis zahlen müssen.

Welche Unterlagen brauchen Reiserückkehrer?

Das hängt davon ab, wie sie einreisen, woher sie kommen und ob sie geimpft oder genesen sind oder nicht.

Erstens: Jeder, der mit dem Flugzeug zurückkommt, muss vor dem Abflug, also am ausländischen Flughafen, der Airline ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Das gilt auch dann, wenn man aus einem Nicht-Risikogebiet wie Italien zurückkehrt.

Zweitens: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland heimreist, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, notfalls kann man sie auch auf einem Papierformular abgeben.

Wie entgehe ich der Quarantäne?

Erleichterungen gibt es inzwischen bei der Quarantäne. Reiserückkehrer aus Risikogebieten können sie umgehen, wenn sie bei der Einreise mit ihrer digitalen Einreiseanmeldung einen negativen Coronatest vorlegen können. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet wie etwa Ägypten anreist, benötigt bei der Einreise zwar auch ein negatives Testergebnis, kann sich aber dennoch frühestens nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten.

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen weder bei der Rückkehr aus einem Risiko- noch aus einem Hochinzidenzgebiet in Quarantäne. Kehren sie aber aus einem Virusvariantengebiet zurück, müssen sie wie alle anderen auch für volle 14 Tage in Quarantäne.

Welche Länder als Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete eingestuft werden, entscheidet das Robert-Koch-Institut. Maßgeblich sind die Corona-Infektionen vor Ort und die Frage, ob eine der gefährlichen Virusvarianten dort grassiert. Die Liste wird ständig aktualisiert. Sie finden sie im Internet hier.