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AfD wehrt sich gegen Niederlage gegen Dresdner Seenotretter

Im Februar 2023 hatte "Mission Lifeline" vor dem Oberlandesgericht einen Sieg gegen die Dresdner AfD errungen. Doch die Partei gibt nicht klein bei, der Streit um wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen geht weiter.

Von Andreas Weller
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Axel Steier von "Mission Lifeline" hat gegen die AfD vor Gericht gewonnen, doch der Streit ist noch nicht vorbei.
Axel Steier von "Mission Lifeline" hat gegen die AfD vor Gericht gewonnen, doch der Streit ist noch nicht vorbei. © Archivfoto: Stefan Becker

Dresden. Die Dresdner AfD hat "Mission Lifeline" als "Schlepperorganisation" bezeichnet, die eine öffentliche Förderung erhalte - dagegen wehren sich die Dresdner Seenotretter um Axel Steier, weil seine Persönlichkeitsrechte verletzt seien. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte Steier im Februar recht gegeben, die behaupteten Tatsachen durch die AfD seien falsch und ehrverletzend. Das Urteil in zweiter Instanz war rechtskräftig - eigentlich, den jetzt hat die AfD einen Kniff gefunden, den Fall erneut aufzurollen.

Im Oberbürgermeister-Wahlkampf 2022 verbreitete die Dresdner AfD Flyer zum alten und neuen Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und seiner damaligen Kontrahentin, Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne). Darin hieß es: "Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative 'sicherer Hafen'. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme."

Der Verein, der selbst Geflüchtete aus Seenot rettet, ist dagegen im einstweiligen Rechtsschutz dagegen vorgegangen. Vereinschef Axel Steier sagt, die AfD erwecke den falschen Eindruck, "Mission Lifeline" erhielte eine steuerliche Förderung. Das sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, verletze Steiers sein Persönlichkeitsrecht und gefährde seinen Kredit.

Das Landgericht Dresden hatte die Klage zunächst abgewiesen, weil es sich um Meinungsäußerungen handle. Das OLG gab hingegen den Seenotrettern recht, die Rechte des Vereins wurden demnach verletzt. Der Verein hat, anders als von der AfD behauptet, keine öffentlichen Gelder erhalten. Durch die unwahren Behauptungen könne eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts im konkreten Fall nicht ausgeschlossen werden.

"Wir nehmen das so nicht hin"

Eigentlich ist dieses Urteil rechtskräftig. Da es sich allerdings um ein Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelte, will der Dresdner AfD-Kreisverband jetzt in die Hauptsache. "Wir nehmen das so nicht hin", so Dresdens AfD-Chef André Wendt.

Dessen Anwalt Joachim Keiler hat einen Antrag dazu am Landgericht gestellt, weil das OLG einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet habe, zumal das Landgericht den Fall noch anders bewertet hatte. "Wir wollen ein Verfahren mit Zeugen, Sachverständigen und allem, was in einstweiligen Rechtsschutz nicht möglich ist", erklärt Keiler.

Konkret bedeutet das, die AfD will die Abschlussvereinbarung, dass sie die von OLG als falsche Tatsachenbehauptung festgestellten Aussagen nicht wiederholt, nicht unterschreiben. Steier sieht das gelassen. "Das ist der verzweifelte Versuch der AfD, wieder in die Öffentlichkeit zu kommen. Selbst wenn das Landgericht für sie urteilen sollte, wird das OLG seine eigene Entscheidung nicht aufheben. Das Urteil war eindeutig. Das ist eher peinlich für die AfD."