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Betrug von Dresdner Ebay-Verkäuferin: "Ich habe versucht, mir Liebe zu erkaufen"

Eine 31-Jährige hat bei Ebay-Kleinanzeigen Geld für Waren kassiert, die sie nie lieferte. Zeitgleich bestellt sie in Online-Shops für ihren Liebsten, ohne je zu bezahlen. Am Ende ging beides schief: Die Taten kamen heraus, und der Partner ist weg.

Von Alexander Schneider
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Weil eine Frau einen Motorradscheinwerfer verkaufte, der ihr aus den Händen gerissen wurde, ließ sie weitere "Leerverkäufe" folgen und kassierte, ohne zu liefern. Nun stand die 31-Jährige vor dem Amtsgericht Dresden.
Weil eine Frau einen Motorradscheinwerfer verkaufte, der ihr aus den Händen gerissen wurde, ließ sie weitere "Leerverkäufe" folgen und kassierte, ohne zu liefern. Nun stand die 31-Jährige vor dem Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: dpa/Catherine Waibel

Dresden. Schnelles Geld von gutgläubigen E-Bay-Kunden, das klappt noch immer. Doch die Rechnung kommt am Schluss: in Form eines Strafverfahrens. Jetzt stand eine 31-jährige Frau vor dem Amtsgericht Dresden, die es sich auf den ersten Blick auch recht einfach gemacht hatte.

2020 hatte sie drei Motorrad-Scheinwerfer bei Ebay-Kleinanzeigen angeboten, aber nie geliefert. Bereits im Jahr davor nutzte die Dresdnerin aus, für einige Monate in der Wohnung einer Bekannten ein Obdach gefunden zu haben. Dort bestellte sie munter bei Online-Shops und Versandhäusern, gerne auch auf den Namen ihrer Vermieterin. Die Rechnungen dafür blieb sie ebenfalls schuldig.

Das Ganze stellte sich nun den Prozessbeteiligten als Betrug in drei und Computerbetrug in weiteren zehn Fällen dar. Mindeststrafe pro Tat ein halbes Jahr, weil gewerbsmäßig begangen. Die 31-Jährige, die selbst bei dieser hohen Straferwartung ohne Verteidiger vor der Richterin saß, räumte fast alle Vorwürfe ein.

"Ich weiß, dass das ein riesiger Fehler war"

"Ich war verliebt und habe versucht, mir die Liebe zu erkaufen", sagte die Frau. "Ich weiß, dass das ein riesiger Fehler war. Mittlerweile bin ich so weit." Sie habe sich inzwischen von ihrem privaten Umfeld gelöst, habe auch wieder eine Anstellung, zahle die offenen Beträge zurück und habe auch eine Therapie gemacht.

Sie habe tatsächlich einen Scheinwerfer verkauft. Das Interesse daran sei jedoch groß gewesen und sie habe gesehen, dass Geld kommt. Also habe sie weitere drei verkauft, die sie nicht hatte. Mit den Einnahmen, insgesamt 450 Euro, habe sie ihren Liebsten unterstützt, die Miete finanziert, wie sie sagte.

Die Bestellungen im Jahr zuvor seien umfangreicher gewesen. Tierfutter bei Fressnapf, Kinderspielsachen bei Mytoys, Lebensmittel bei Rewe, Autozubehör bei Shops für Tuning-Zubehör. Das meiste sei auch damals an ihren Lebensgefährten und dessen Sohn gegangen. Mit einer Bestellung habe sie die Miete bei ihrer Mitbewohnerin beglichen. Nur den Handy-Vertrag, den habe sie nicht abgeschlossen, sondern ihre Vermieterin.

Richterin: "Sie haben neu angefangen"

Das bestätigte die Zeugin. Der Telefonvertrag sei tatsächlich ihr eigener gewesen, so die 34-Jährige. Alle anderen Bestellungen gingen auf die Kappe ihrer Untermieterin. Die Zeugin sagte, sie habe der Frau erlaubt, in ihrem Namen zu bestellen, damit es keine Probleme bei der Zustellung gibt: "Aber sie hätte eben auch bezahlen müssen." Als die Angeklagte längst wieder ausgezogen war, habe sie noch Forderungen erhalten.

Die Angeklagte, die sich am Ende auch bei der 34-Jährigen entschuldigt hatte, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Darin enthalten ist ein weiteres Urteil, eine Geldstrafe in Höhe von 975 Euro wegen Betruges vom Juni 2021. Es ist die einzige Vorverurteilung der 31-Jährigen.

Die Richterin schloss sich mit ihrem Urteil der Auffassung der Staatsanwältin an und stellte der Angeklagten eine positive Prognose aus. Sie stehe zu ihrem Fehler, habe ihr Problem aufgearbeitet, lebe jetzt in stabilen Verhältnissen und zahle ihren Schaden zurück. "Sie haben neu angefangen", sagte die Richterin, ein Satz, den wohl viele Richter gerne öfter sagen würden.