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Dresdner Raser-Prozess soll Anfang Mai enden

Zwei Angeklagte sollen sich ein Autorennen geliefert haben, bei dem ein sechsjähriger Junge tödlich verunglückte. Die Beweisaufnahme steht vor dem Abschluss.

Von Alexander Schneider
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Tatortarbeit und Spurensicherung: Am Abend des 22. August 2020 beschäftigen sich Polizeibeamte mit dem Unfall-Mercedes.
Tatortarbeit und Spurensicherung: Am Abend des 22. August 2020 beschäftigen sich Polizeibeamte mit dem Unfall-Mercedes. © Archiv/Roland Halkasch

Dresden. Seit Anfang Februar stehen zwei Männer wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens vor dem Landgericht Dresden. Sie sollen am Abend des 22. August 2020, einem Sonnabend, mit hohem Tempo die Budapester Straße stadteinwärts gerast sein. In Höhe des Lidl-Marktes erkannten sie zu spät, dass zwei Kinder über die Straße rannten. Dabei wurde der sechsjährige Ali A., ein Syrer wie auch die beiden Angeklagten, von einem Mercedes auf der auf der rechten Fahrspur erfasst. Auf der linken der beiden Richtungsfahrspuren soll sich ein BMW in etwa auf gleicher Höhe des Mercedes befunden haben.

Das sind die Fakten, von denen das Gericht nach derzeitigem Stand ausgehen muss.

Die beiden Angeklagten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Mohammad F. (32) ist der Hauptbeschuldigte. Er hat den dunklen Mercedes 220 Cdi gefahren und sitzt seit dem Unfall-Wochenende in Untersuchungshaft. Dem Bauhelfer wird darüber hinaus auch fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Mitangeklagte Mohamed A., ein 24-jähriger Paketzusteller, steuerte den BMW und ist auf freiem Fuß.

In beiden Autos saß jeweils ein Beifahrer, Freunde der Angeklagten. Sie bestritten, dass man sich ein rennen geliefert habe. Sie seien von Löbtau auf dem Weg in die Neustadt gewesen, wo sie gemeinsam hätten essen wollen.

Gutachten belastet beide Fahrer

Nach dem Gutachten des Verkehrssachverständigen Florian Vogt müssen beide Fahrzeuge die Budapester Straße mit sehr hohem Tempo entlanggerast sein. Sie waren von der Nossener Brücke gekommen und hatten wohl an der Ampel vor der Budapester warten müssen. Schon in Höhe des Autohandels waren sie sehr schnell unterwegs und überholten danach beide hintereinander einen weißen Nissan Quashqai. Insassen des Nissan wurden Zeugen des schrecklichen Unfalls. Sie hatten ausgesagt, dass sie dachten, die beiden Fahrer lieferten sich ein Rennen.

Aufgrund des Gutachtens erließ das Gericht Ende März auch gegen BMW-Fahrer Mohamed A. einen Haftbefehl. Da A. jedoch stets zu seinem Prozess erschienen war, setzte das Gericht seinen Haftbefehl nicht in Vollzug. Aufgrund der neuen Lage – das Gericht hält es für denkbar, dass auch A. wie der Hauptangeklagte wegen „illegalen Kfz-Wettrennen mit Todesfolge“ verurteilt werden könnte – bat A.s Verteidiger Michael Sturm um mehr Zeit, um sich darauf vorbereiten zu können.

Ali überquerte als zweiter die Straße

Vergangene Woche vernahm das Gericht eine Polizistin, die ein Kind vernommen hatte, dass mit Ali über die Straße gerannt war. Die Beamtin berichtete, dass die Kinder zu dritt im Lidl Eis gekauft hatten und auf dem Heimweg gewesen seien. Während ein Junge, der mit dem Rad unterwegs war, zur nahen Fußgängerampel geradelt sei, hätten die beiden jüngeren in Höhe des Parkplatzes den Trampelpfad genutzt.

Der Junge habe der Polizistin berichtet, dass er bereits vor Ali die Straße überquert hatte. Er habe in einem Hausdurchgang gestanden, als er hörte, wie Reifen quietschten. Von den anderen Geräuschen, etwa dem Zerbersten der Haltestellen-Scheibe, in die Ali geschleudert wurde, will er nichts mitbekommen haben. Die Polizistin führte das auf das traumatische Erleben des Zeugen zurück.

Der Prozess wird am 5. Mai fortgesetzt. Nach derzeitiger Planung wird es dann um die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten gehen, anschließend könnte plädiert werden. Allerdings behielt sich Verteidiger Sturm vor, weitere Anträge zu stellen.

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