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Dynamo-Randale: Dresdner Schläger muss ins Gefängnis

Ein halbes Jahr nach dem Krawall vor dem Dynamo-Stadion fällt ein Urteil. Es ist das zweite gegen einen 35-Jährigen.

Von Alexander Schneider
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Sebastian S., hier mit seinem Verteidiger Peter Hollstein, muss ins Gefängnis.
Sebastian S., hier mit seinem Verteidiger Peter Hollstein, muss ins Gefängnis. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Während die Staatsanwaltschaft derzeit am Fließband mutmaßliche Fußball-Hooligans anklagt, die sich am 16. Mai an den Ausschreitungen am Dynamo-Stadion beteiligt hatten, hat Sebastian S. schon seinen zweiten Prozess hinter sich. Das Landgericht Dresden schickte den 35-Jährigen am Montag ins Gefängnis. Der Betonsanierer erhielt eine Haftstrafe von zehn Monaten – ohne Bewährung. Die Berufungskammer begründete ihr Urteil mit einer fehlenden positiven Kriminalprognose und der Verteidigung der Rechtsordnung.

Tausende Schlachtenbummler hatten sich an jenem Sonntagnachmittag pandemiebedingt unerlaubt vor dem Stadion versammelt und Alkohol getrunken. Sie feierten den Aufstieg von Dynamo Dresden – doch noch während des Spiels gegen Türkgücü München eskalierte die Lage. Es wurde massiv Pyrotechnik gezündet, Polizisten wurden angegriffen. Am Ende gab es mehr als 180 verletzte Beamte.

Sebastian S. war schon zum Beginn der Randale einem Polizisten von hinten ins Kreuz gesprungen und hatte dabei zugetreten. Der 23-jährige Beamte erlitt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule, war zwei Wochen dienstunfähig. Weiter beleidigte S. zwei Uniformierte, die ihn nun festnahmen, schlug und trat auf sie ein. Sieben Stunden später hatte er noch immer 1,5 Promille Alkohol im Blut.

Der Angeklagte war bereits am 21. Juli in einem „beschleunigten Verfahren“ am Amtsgericht Dresden zu zehn Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Taten gestanden, sich aber von einem „es tut mir leid“ abgesehen nicht weiter dazu geäußert. Die Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Haftstrafe gefordert hatte, ging in Berufung: Schon zur Verteidigung der Rechtsordnung verbiete sich eine Bewährung. Der Amtsrichter hingegen hatte auch keine der geforderten Auflagen wie ein zweitägiges Aufenthaltsverbot in allen Städten, wenn Dynamo dort spielt, erlassen. Für ihn war es unklar, ob S. etwas mit der Hooligan-Szene zu tun hat.

Unbekanntes Urteil aus Berlin

Das war am Montag anders. Inzwischen ist bekanntgeworden, dass der 35-jährige Dresdner bereits im Oktober 2019 in Berlin Polizisten beleidigt hatte und dafür eine Geldstrafe über 750 Euro erhielt. „Hurensöhne“ und „Stasifotzen aus dem Westen“ habe er im Olympiastadion drei Beamte beschimpft, als Dynamo dort gegen Hertha spielte. Dazu S.: „Ich fühlte mich von den Beamten bedrängt“, er sei gefilmt worden. Es klang wenig glaubwürdig, denn die Beamten standen im Stadion zu weit weg, um ihn bedrängen zu können. Die Strafe sei bis heute nicht bezahlt, sagte nun der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring.

Der Angeklagte wisse, dass er ein massives Alkoholproblem hat, habe aber auch nach der Tat im Mai nichts dagegen unternommen. Schon das sei ein Grund, ihm die Bewährung zu versagen. Die Ansammlung der Tausenden Fans am Stadion und im Großen Garten sei zudem wegen Corona nicht gestattet gewesen. Das Gericht vernahm auch Dynamo-Geschäftsführer Jürgen Wehlend als Zeugen. Der sagte, Dynamo habe inzwischen 70 Stadionverbote gegen Beschuldigte verhängt.