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Gorbitzer Brandstifter und Balkonschütze muss ins Gefängnis

Erst Alkohol, dann Drogen, schließlich die Dresdner Justiz: Ronny P. sagt, er könne sich nicht an den Brand erinnern – seine Opfer aber werden ihn wohl nie vergessen.

Von Alexander Schneider
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Die Feuerwehr löschte im Oktober 2019 einen Brand in einem Dresdner Hochhaus. Der Mann, der das Feuer gelegt hatte, wurde nun verurteilt. Möglicherweise hatte er es auf eine Wohnung im Nachbarhaus abgesehen.
Die Feuerwehr löschte im Oktober 2019 einen Brand in einem Dresdner Hochhaus. Der Mann, der das Feuer gelegt hatte, wurde nun verurteilt. Möglicherweise hatte er es auf eine Wohnung im Nachbarhaus abgesehen. © Archiv: Roland Halkasch

Dresden. Er hat im 17. Stock eines Hochhauses am Amalie-Dietrich-Platz einen Brand gelegt, vom Balkon seiner Gorbitzer Wohnung mit einer Gasdruck-Pistole Stahlkugeln abgeschossen und eine Reihe weiterer, weniger drastischer Straftaten begangen. Jetzt wurde Ronny P. dafür am Amtsgericht Dresden zu einer Haftstrafe verurteilt. Es ist nicht seine erste.

Zum Prozessauftakt Ende März hatte der Angeklagte angegeben, er könne zu den Vorwürfen keine Angaben machen, weil er sich nicht erinnere. So bleibt weitgehend ungeklärt, warum der 40-Jährige diese Taten begangen hatte.

Das Feuer legte er am 22. Oktober 2019 vor der Wohnungstür eines Mieters, den er gar nicht kannte. Er hatte dort zuvor nach einer Frau gefragt. Diese wohnte damals jedoch angeblich in der gegenüber liegenden Wohnung des benachbarten Hochhauses, das damals noch identisch ausgesehen habe. Angeblich habe P. mit der Frau etwas zu klären gehabt. Für das Schöffengericht blieb das Motiv für die schwere Brandstiftung eine Vermutung. Die Feuerwehr hatte den Brand der Wohnungstür mit einem Großeinsatz gelöscht und Mieter evakuiert.

Wunde musste genäht werden

Ähnlich sinnlos muss die Balkonschießerei gewesen sein. P. sei an einem Abend im Juli 2020 alkoholisiert und motzend nach Hause gekommen. Sei mehr oder weniger zielstrebig auf den Balkon gegangen und habe abgedrückt. Das Gericht war überzeugt, dass P. gezielt auf Menschen geschossen und die Tat nicht fahrlässig begangen hatte, wie Verteidiger Hansjörg Elbs argumentierte.

Die Stahlkugel verletzte eine 38-jährige Hausfrau am Kopf, die Wunde musste gereinigt und genäht werden. Die Frau leidet noch heute unter dem Anschlag aus dem Nichts. Eineinhalb Monate später sprühte P. auch dem Sohn der Frau Pfefferspray ins Gesicht, nachdem ihn der 18-Jährige bei einem zufälligen Treffen wegen des Angriffs auf seine Mutter angesprochen hatte. Diese Tat blieb die einzige, an die sich Ronny P. erinnerte.

Großalarm nach Pistolenschuss

Mit seiner Gasdruck-Pistole hatte P. auch im April 2020 einen Großeinsatz ausgelöst, als er damit die Scheibe einer Haltestelle zerschoss. Die Polizei musste von einem Anschlag ausgehen, es hatte geheißen, der bewaffnete Täter habe auch in einen Dönerladen geschossen, wo sich Passanten verschanzt hatten. Das Szenario erinnert an den Mordanschlag eines Rechtsextremisten in Halle im Oktober 2019.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Es berücksichtigte die Abhängigkeit des 40-Jährigen, der schon mit zwölf regelmäßig Alkohol trank, ehe ab 16 auch noch Drogen dazukamen. Die Vorsitzende Richterin sagte, der angeklagte habe großes Glück gehabt, die Folgen seiner Tat hätten auch weit gravierender ausfallen können. P. soll in einer Therapieeinrichtung untergebracht werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert, Verteidiger Elbs zwei Jahre mit Bewährung. Möglicherweise wird er eine Berufung einlegen.