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Grünes-Gewölbe-Prozess: Urteil könnte im April fallen

Der Beihilfe-Prozess am Landgericht Dresden gegen einen Spross des Remmo-Clans geht in die letzte Runde. Das Urteil könnte schon im April fallen.

Von Alexander Schneider
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Noch immer fehlen einige Schmuckstücke, die im November 2019 aus dem Grünen Gewölbe Dresden gestohlen wurden. Bereits im April soll der Prozess gegen einen wegen Beihilfe angeklagten 24-Jährigen enden, heißt es nun am Landgericht Dresden.
Noch immer fehlen einige Schmuckstücke, die im November 2019 aus dem Grünen Gewölbe Dresden gestohlen wurden. Bereits im April soll der Prozess gegen einen wegen Beihilfe angeklagten 24-Jährigen enden, heißt es nun am Landgericht Dresden. © Archivfoto: SKD/David Brandt

Dresden. Die Jugendkammer des Landgerichts Dresden ist mit ihrem Zeugen-Programm durch, von Staatsanwaltschaft und Verteidigung kamen zuletzt auch keine Beweisanträge mehr. Der am Mittwoch geplante Sitzungstag wurde daher überraschend aufgehoben. Der Beihilfeprozess um den spektakulären Kunstdiebstahl aus dem Grünen Gewölbe vom 25. November 2019 geht jetzt in die letzte Phase.

Angeklagt ist ein 24-Jähriger aus Berlin, der Bruder von Bashir Remmo, einem der fünf bereits im Mai 2023 verurteilten Haupttäter. Der Angeklagte soll seinen Bruder und zwei weitere Mittäter in der Nacht vor dem Einbruch in Berlin zu ihren Tatfahrzeugen gefahren haben, war aber unterwegs in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten. Die Täter seien daher auf andere Art zu ihren Autos gelangt, während der Angeklagte versucht haben könnte, die ihm folgenden Zivilstreifen abzulenken.

Der Prozess läuft seit Anfang Januar, zunächst hatte die Kammer 37 Sitzungstage bis Juni geplant. Am 17. April, dem nächsten Sitzungstag, soll noch ein Staatsanwalt aus Berlin vernommen werden. Es geht um die Rechtmäßigkeit der Verkehrskontrolle. Die Verteidiger bemängeln einen fehlenden richterlichen Beschluss der Durchsuchung des Autos, in dem die Beamten Einbruchswerkzeug gefunden hatten. Wenn dann keine Beweisanträge mehr gestellt werden, könnte bereits am 19. April plädiert werden. „Das ist der Stand heute“, sagte Landgerichtssprecher Andreas Feron am Mittwoch. Das Urteil der Kammer sei dann am 26. April zu erwarten.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er ist nicht vorbestraft und gehe als Einziger der Beschuldigten einer geregelten Arbeit nach, wie ein Ermittler berichtet hatte. Die Haupttäter hatten Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten erhalten. Nur eines der Urteile ist bislang rechtskräftig geworden.