Dresden
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Haftstrafe für schweren Kindesmissbrauch und Vergewaltigung

Nun endete am Landgericht Dresden der Prozess gegen einen 35-Jährigen, der sich am Kind eines Bekannten vergangen hat – nach einer nächtlichen Stadtrundfahrt.

Von Alexander Schneider
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Am Landgericht Dresden wurde ein 35-Jähriger verurteilt, der eine zwölfjährige Bekannte zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte.
Am Landgericht Dresden wurde ein 35-Jähriger verurteilt, der eine zwölfjährige Bekannte zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. © Symbolfoto: Marion Doering

Dresden. Erheblich betrunken setzte sich der 35-jährige Ruslan A. am 4. April 2022 spätnachts ans Steuer seines Autos, um eine Runde durch die Stadt zu drehen. Er war nicht allein. Neben ihm saß die zwölfjährige Tochter eines Bekannten. A. und das Kind sind beide gehörlos und stammen aus der Ukraine.

Im Frühjahr 2022 gehören sie zu einer Gruppe von Flüchtlingen, die ihr Land wegen des russischen Angriffskrieges verlassen hatten. Sie waren nun in einem Hotel in der Dresdner Friedrichstadt untergebracht. Dort muss Ruslan A. an jenem Abend angeblich auch erheblich mit dem Vater der Zwölfjährigen gebechert haben.

Man kennt sich aus der Heimat. Mehr als 2,5 Promille Alkohol soll A. in der Nacht intus gehabt haben, als er sich ans Steuer seines Skoda setzte. Die "Stadtrundfahrt" endet auf einem Parkplatz in der Pieschener Allee. Dort hat sich Ruslan A. an dem Kind auf dem Beifahrersitz vergangen. Er hat das Mädchen entkleidet und es sexuell missbraucht.

Psychische Folgen nicht absehbar

Am Mittwoch wird A. am Landgericht Dresden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt. Die Jugendkammer ist überzeugt, dass sich die Tat so wie eingangs geschildert zugetragen hat; der Angeklagte habe gewusst, wie alt die Geschädigte ist, und habe gegen ihren Willen, mit Gewalt und unter Ausnutzung ihrer schutzlosen Lage gehandelt. Dafür spreche nicht nur die Aussage des Mädchens gegenüber der Polizei und der Ermittlungsrichterin, sondern auch die "gravierenden Verletzungen" im Genitalbereich, wie die Vorsitzende Richterin Eva Stief sagte.

Immerhin habe der nicht vorbestrafte Ruslan A. bereits zum Prozessauftakt mit seinem Geständnis dazu beigetragen, dass die Kammer dem Mädchen eine erneute Vernehmung ersparen konnte. Die psychischen Folgen der Tat seien heute noch nicht abschätzbar, sagt Stief. Hinzu komme, dass eine therapeutische Behandlung der Geschädigten in Deutschland aufgrund der Sprachproblematik nicht möglich sei.

Nur "leichte Ausfallerscheinungen"

Weil Täter und Opfer gehörlos sind, haben vier Gebärdensprachdolmetscher übersetzt. Aufgrund der Sprachproblematik, so Stief, habe sich zwar das Kerngeschehen aufklären lassen, das "Drumherum jedoch nicht zu 100 Prozent". So gab es etwa den Verdacht, dass A. schon früher versucht habe, das Kind auf einem Zimmer zu missbrauchen, was man aber nicht habe erhärten können. Ruslan A. hatte gestanden, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Kind gehabt zu haben, er bestritt jedoch die Vergewaltigungsvorwürfe.

Die Kammer verurteilte den 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Trotz seiner erheblichen Alkoholisierung habe er nur "leichte Ausfallerscheinungen" gehabt, sagte Stief. Strafmildernd wertete die Kammer, dass A. sich entschuldigt habe und als Gehörloser besonders haftempfindlich sei. Er sitze bereits sei einem Jahr in Haft und habe niemanden, mit dem er kommunizieren könne.

In nicht öffentlicher Sitzung hatten die Staatsanwaltschaft auf vier Jahre und Verteidiger Matthias Ketzer auf drei Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.