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Dresden: "Klimakleberin" wegen Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt

Die Dresdner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine Dresdner "Klimakleberin". Dass sie direkt vor Gericht zitiert wird, hat einen besonderen Grund.

Von Theresa Hellwig
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Eine 21 Jahre alte Frau aus Dresden wird angeklagt, weil sie sich bei Klimaprotesten auf die Straße geklebt haben soll.
Eine 21 Jahre alte Frau aus Dresden wird angeklagt, weil sie sich bei Klimaprotesten auf die Straße geklebt haben soll. © Symbolfoto: Matthias Balk/dpa

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts gegen eine 21-jährige "Klimakleberin". Sie wirft der Frau Nötigung in sechs Fällen und Sachbeschädigung vor.

So soll sich die Dresdnerin zwischen dem 9. Februar 2023 und dem 22. März 2023 gemeinsam mit mehreren anderen Menschen mit Sekundenkleber auf die Fahrbahn geklebt haben. Die Frau soll so Autofahrerinnen und -fahrer daran gehindert haben, auf der Straße zu fahren. Ihr sei es dabei darum gegangen, auf die Klimaveränderung aufmerksam zu machen - und sich für Feminismus einzusetzen. Auch gegen die anderen Protestteilnehmerinnen und -teilnehmer wird ermittelt.

Vorwürfe: mehrere Blockaden und eine Schmiererei

Konkret wird der Frau vorgeworfen, am 9. Februar um 16 Uhr an der Blockade auf dem Lennéplatz teilgenommen zu haben, am 15. Februar auf der Hansastraße, am 27. Februar auf der Carolabrücke, am 8. März ebenfalls auf der Hansastraße, am 15. März auf der Ammonstraße und am 22. März auf der Loschwitzer Brücke.

Am 25. Februar 2023 soll die Frau zudem an einer Protestaktion gegen SachsenEnergie beteiligt gewesen sein. Dort soll sie, gemeinsam mit anderen, fünf Scheiben im Erdgeschoss des Firmengebäudes mit Schriftzügen beschmiert haben. Damit soll sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft ebenfalls auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam gemacht haben. Wie hoch der Sachschaden war, der entstand, sei unbekannt.

Die Dresdnerin ist nicht vorbestraft. Zum Tatvorwurf hat sie sich noch nicht geäußert. Ein Prozesstermin steht noch nicht.

Bei der Anklage handelt es sich um eine der ersten "direkten" in Dresden: In bislang nur sechs Fällen sind Anklagen vor dem Jugendrichter erhoben worden, teilt Jürgen Schmidt, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft mit.

Auch gegen andere Klima-Protestierende gab es schon Prozesse in Dresden. Hier hatten die Angeklagten aber Strafbefehle erhalten. Zum Prozess war es nur gekommen, weil die Angeklagten diesen widersprochen hatten.

Dass es im aktuellen Fall keinen Strafbefehl gibt, liegt unter anderem am Alter der Angeklagten. "Anders als bei Erwachsenen kann gegen Jugendliche nach den gesetzlichen Regelungen kein Strafbefehl beantragt werden", so Jürgen Schmidt. "Auch in Verfahren gegen Heranwachsende kommt ein Strafbefehl nur sehr selten in Betracht." Gegen erwachsene Klimakleberinnen und -kleber habe es in Dresden bislang nur den Weg über Strafbefehlsverfahren gegeben.