Dresden. Die sogenannte "Bettensteuer" zahlen Touristen in Dresden bisher für jede Nacht, die sie in der Stadt verbringen - egal, ob im Hotel, in der Pension oder einer Ferienwohnung. Ausgenommen waren davon bisher nur diejenigen Stadtbesucher, die aus beruflichen Gründen, zum Beispiel für einen Kongress, nach Dresden kamen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert möchte das nun ändern.
Wie die Stadt am Freitag mitteilt, habe Hilbert den Stadtratsgremien eine Beschlussvorlage zugeleitet, nach der die Erhebung der Beherbergungssteuer in Dresden künftig auch auf berufsbedingte Übernachtungen ausgedehnt werden soll. Das war nach bisheriger Rechtsprechung nicht zulässig.
Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März dieses Jahres hat das jedoch geändert: Demnach könne auch eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand einer Aufwandsteuer sein.
Mehreinnahmen von knapp 4 Millionen Euro pro Jahr
"Diese
höchstrichterliche Rechtsprechung wollen wir umsetzen und auch Gäste für die
Steuer heranziehen, deren Übernachtung beruflich veranlasst ist", erklärt Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD). Das
vereinfache die Erhebung der Beherbergungssteuer für die Betriebe wie auch für die
Verwaltung, weil keine Nachweise über den beruflichen Anlass der Übernachtung
mehr gesammelt und geprüft würden. "Zugleich sind wir mit den Branchenvertretern
im Gespräch, wie die Tourismuswirtschaft in Dresden zusätzlich gefördert werden
kann", so Lames.
Die Ausweitung der Bettensteuer würde für den Stadthaushalt eine ordentliche Summe an Mehreinnahmen bedeuten: Statt bisher erwarteten rund zehn Millionen Euro - ohne pandemiebedingte Beschränkungen - könnten die Einnahmen aus der Bettensteuer ab 2024 auf knapp 14 Millionen Euro pro Jahr steigen, rechnet die Stadt. Wofür würde sie dieses zusätzliche Geld ausgeben?
"Steuermittel – auch aus der Beherbergungssteuer – müssen zur Deckung der allgemeinen städtischen Haushaltsausgaben verwendet werden, eine unmittelbare Zweckbindung der Einnahmen zur Finanzierung touristischer Aufgaben ist rechtlich nicht zulässig", erklärt die Verwaltung.
Deshalb stünden in Hilberts Beschlussvorlage auch keine Festlegungen zur konkreten Verwendung der Einnahmen aus der erweiterten Bettensteuer. Dennoch seien "Aufwendungen zur Tourismusförderung im städtischen Haushalt der Landeshauptstadt Dresden selbstverständlich fest verankert".
Die Stadt nennt zwei Beispiele: Für die Dresden Marketing GmbH seien in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro im Haushaltsplan vorgesehen. Der Hauptstadtkulturvertrag, mit dem sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung der vom Freistaat Sachsen betriebenen Kultureinrichtungen in Dresden beteilige, sei außerdem mit rund 12 Millionen Euro dotiert. "Für den kommenden Haushalt 2023/24 wird die Verwaltung vorschlagen, zusätzliche Mittel zielgerichtet zur Förderung des Kongresstourismus einzusetzen", teilt die Stadt mit.
Weitere Änderungen an Bettensteuer-Satzung möglich
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer gebe der Verwaltung nun außerdem die Möglichkeit, "einige redaktionelle Änderungen am Satzungstext vorzunehmen, die sich aus der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre als notwendig erwiesen haben". Auch sollen die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, dass die Beherbergungsbetriebe ihre monatlich fälligen Steueranmeldungen zukünftig in einem noch weiter vereinfachten elektronischen Verfahren an die Stadtverwaltung einreichen können. Nach Vorschlag der Stadt soll die Regelung am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Die Beherbergungssteuer in Dresden ist abhängig von den Kosten für die einzelne Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer: Derzeit beträgt sie sechs Prozent des Übernachtungspreises, abgerundet auf volle Euro-Cent. Ausgenommen von der Beherbergungssteuer sind Kriegsflüchtlinge, da es sich bei ihnen um eine "nicht steuerbare Unterbringungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit" handelt. Kriegsflüchtlinge dürfen sich deshalb grundsätzlich die bezahlte Bettensteuer auf Antrag an das Steuer- und Stadtkassenamt der Stadt rückerstatten lassen.
Weitere Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer beantwortet die Stadt auf ihrer Website unter dresden.de/beherbergungssteuer.