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Berliner Gericht verurteilt Dresdner Klima-Demonstrant zu Geldstrafe

Für mehrere Blockade-Aktionen im vergangenen Jahr wurde Letzte- Generation-Demonstrant Christian Bläul verurteilt. Wie es nun weitergeht.

Von Christoph Springer
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Bläul Anfang Dezember am Fritz-Foerster-Platz: Zum zweiten Mal hatten sich Klima-Demonstranten in Dresden auf den Asphalt geklebt.
Bläul Anfang Dezember am Fritz-Foerster-Platz: Zum zweiten Mal hatten sich Klima-Demonstranten in Dresden auf den Asphalt geklebt. © Archiv/Sven Ellger

Dresden. "Ich war dann abends tanzen." Christan Bläul scheint zufrieden zu sein mit dem vergangenen Freitag. Es war der Tag, an dem er in Berlin verurteilt wurde für seine Teilnahme an mehreren Protestaktionen der Gruppe "Letzte Generation".

Die Taten liegen zum Teil fast ein Jahr zurück. Unter anderem gehört die Blockade einer Ausfahrt der Autobahn 100 am 11. Februar 2022 dazu. Ebenso ging es um eine Aktion am 31. Januar 2022, doch dieses Verfahren wurde eingestellt, berichtet Bläul. "Die Zeugenaussagen waren nicht mehr rekonstruierbar, es gab keine Bilder." Womöglich war die Aktionsform von "Letzte Generation" damals noch so überraschend für die Polizei, dass es die Beamten versäumt hatten, beweiskräftige Fotos und Videos anzufertigen.

Bläul hat sich im Amtsgericht Berlin selbst verteidigt. Der Grund: Zuvor hatte er schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht, sein "Laienverteidiger", der zu einem speziellen Team von "Letzte Generation" für solche Einsätze gehört, wurde vom Gericht abgelehnt.

"Dann kam der längste Teil" berichtet Bläul in einer Schilderung, die er danach im Internet veröffentlicht hat. Zehn Polizisten und Polizistinnen waren als Zeugen geladen, zwei davon setzten sich danach ins Publikum und hörten zu. Für sieben Blockaden wurde Bläul verurteilt, 2.700 Euro Geldstrafe soll er dafür zahlen.

"Die Richterin war mir nicht wohlgesonnen", findet der Klima-Demonstrant. "Fair" fand er die Verhandlung "in dem Sinne, dass es Aufgabe der Gerichte ist, Gesetze zu beachten". Und wenn ein Gericht zu dem Schluss komme, dass er an einer Aktion teilgenommen habe, bei der Nötigung und Widerstand eine Rolle spielten, dann müsse er dafür verurteilt werden. Bemerkenswert findet er, dass sein Beweisantrag zum Thema Klimawandel nicht zugelassen wurde. Das sei als wahr anzunehmen, habe die Richterin gesagt. Sie hatte also keinen Zweifel am Klimawandel. Akzeptieren will Bläul das Urteil aber nicht, er hat bereits Berufung eingelegt.