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Entfernte Mahnmal-Inschrift auf Dresdner Altmarkt - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Auf dem Dresdner Altmarkt wurde im Auftrag des Rathauses eine Gedenkinschrift für die Opfer des 13. Februars entfernt. Anzeigen wurden dagegen erstattet. Diese werden nun nicht weiter verfolgt.

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Die Inschrift an der Gedenk-Bank auf dem Dresdner Altmarkt wurde entfernt. Die Aufregung darum war groß.
Die Inschrift an der Gedenk-Bank auf dem Dresdner Altmarkt wurde entfernt. Die Aufregung darum war groß. © Matthias Rietschel

Dresden. Bis vor wenigen Tagen trugen die Steintafeln auf dem südlichen Teil des Dresdner Altmarkts noch eine Inschrift. Sie war Teil des Mahnmals, mit dem der Opfer des 13. Februar 1945 gedacht wird. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, mehrere Anzeigen waren eingegangen, nachdem die Inschrift verschwunden war. Wie die Staatsanwaltschaft an diesem Freitag nun mitteilte, werde das Verfahren eingestellt.

Geklärt ist das Geheimnis um die verschwundene Inschrift schon seit vergangener Woche: Wie die Stadtverwaltung erklärte, habe es sich um eine geplante Aktion gehandelt. Die Inschrift an der Tiefgarage sei im Zuge der Bauarbeiten auf dem Altmarkt entfernt worden. So sei bereits 2019 beschlossen worden, die Mahnmale zur Erinnerung im Rahmen des Altmarkt-Umbaus umzugestalten. Schon damals sei entschieden worden, die Gravur in der Lehne der Sitzbank, die gleichzeitig zum Abgang zur Tiefgarage gehört, zu entfernen. "Dies war Bestandteil des Bauvertrages für den Platz", so die Stadt, die gleichzeitig einräumte, dies vorab hätte kommunizieren zu müssen.

Staatsanwaltschaft: weder Sachbeschädigung noch Verunglimpfung

"Im Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt", so die Staatsanwaltschaft am Freitag, die wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelte.

Zwar handelte es sich bei der entfernten Inschrift sowohl um ein Grabmal als auch um ein öffentliches Denkmal, da die Inschrift als Gedächtniszeichen zur Erinnerung an die Opfer der Bombenangriffe auf Dresden genutzt wurde und grundsätzlich auch ein öffentliches Interesse an deren Erhaltung bestand. "Die Entfernung der Inschrift war jedoch nicht rechtswidrig, da sie in Absprache der hierfür verantwortlichen und zuständigen Stellen erfolgte und insbesondere auch die vor der Entfernung zu beteiligende Denkmalschutzbehörde ordnungsgemäß beteiligt worden war."

Auch der Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sei nicht erfüllt, da mit der Entfernung der Inschrift keine Herabsetzung des verdienten Geltungsanspruchs der Verstorbenen verbunden gewesen und auch nicht im Entferntesten bezweckt worden sei. (SZ/sr/the)