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Keine Bildungsempfehlung fürs Gymnasium: Was Dresdner Eltern tun können

Bis Freitag müssen Kinder an weiterführenden Schulen angemeldet werden. Ist die Bildungsempfehlung bindend? Und welche Bedeutung haben die Tests an den Gymnasien? Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Von Julia Vollmer
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Für Familien in Dresden wird es spannend: An welcher Schule lernt mein Kind ab dem Sommer?
Für Familien in Dresden wird es spannend: An welcher Schule lernt mein Kind ab dem Sommer? © Bernd Weißbrod/dpa

Dresden. An diesem Montag begann für die Dresdner Schülerinnen und Schüler das zweite Halbjahr. Nach zwei Wochen Winterferien heißt es nun wieder büffeln, aber auch Freunde treffen. Für manche Familien werden die kommenden Wochen besonders spannend: für alle Kinder und Eltern, die sich entscheiden müssen, wie es nach Klasse 4 weitergeht - auf dem Gymnasium, der Gemeinschaftsschule oder auf der Oberschule.

Am 9. Februar gab es die Bildungsempfehlungen und damit müssen sich die Familien an den Schulen anmelden. Die Anmeldungen sind noch bis zum 1. März möglich. Die Schulen bieten in diesem Zeitraum individuelle Anmeldetermine an.

Müssen sich Familien an die Bildungsempfehlung halten?

Seit ein paar Jahren müssen sich die Familien nicht mehr daran halten, sondern können selbst entscheiden. Das Kind darf aber keine Vier in den drei entscheidenden Fächern auf dem Zeugnis haben. Eine Empfehlung für das Gymnasium bekommt, wer in Deutsch, Mathematik und Sachkunde einen Schnitt von 2,0 und besser erreicht. Wichtig ist auch, ob die Lehrer den Schülern zutrauen, den Stoff auf dem Gymnasium bewältigen zu können.

Es ist aber auch eine Option, erst im Sommer - am Ende des vierten Schuljahres - eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium zu bekommen. Das muss den Eltern bis zum 5. Juni mitgeteilt werden, so das Kultusministerium. Aber egal mit welcher Bildungsempfehlung - es ist noch alles offen. Ein Wechsel von der Oberschule aufs Gymnasium und andersherum ist jederzeit möglich.

Was müssen die Familien in Dresden zur Anmeldung mitbringen?

Mitgebracht werden muss auf jeden Fall die Bildungsempfehlung im Original. Außerdem müssen die Sorgeberechtigten die Geburtsurkunde des Kindes als Original und Kopie mitbringen, zudem das letzte Zeugnis Klasse 3 sowie die aktuelle Halbjahresinformation der vierten Klasse – jeweils ebenso als Original und Kopie.

Zudem benötigt die Schule das von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular. Darauf müssen die Familien auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Dabei zählen allerdings nur staatliche Schulen. Zudem muss angekreuzt werden, für welche 2. Fremdsprache sich die Familien entscheiden und ob die Kinder künftig die Fächer Ethik oder Religion besuchen wollen.

Auch der Impf-Nachweis gemäß Masern-Schutzgesetz ist nötig. Bei freien Schulen gelten andere Fristen, mitunter sind diese auch schon abgelaufen.

Wann finden in Dresden Tests für Kinder ohne Bildungsempfehlung statt?

Auch wer keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bekommt, kann sich dort anmelden. Das Kind muss allerdings einen Test in den drei Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde absolvieren und ein Gespräch mit dem Direktor oder der Direktorin absolvieren. Doch auch diese sind nicht bindend.

Die Eltern, die ihr Kind mit Bildungsempfehlung für die Oberschule an einem Gymnasium anmelden, beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung durchgeführt wird.

Eine solche Veranstaltung ist beispielsweise am 5. März um 9 Uhr im Gymnasium Bürgerwiese. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.

Die Beratungsgespräche finden in der Regel vom 6. bis 8. März in dem Gymnasium statt, an dem sich die Familien angemeldet haben. Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei den Eltern. Innerhalb von drei Wochen müssen diese überlegen, welcher Bildungsgang für das Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Der Aufnahmebescheid kommt dann schriftlich Mitte Mai.

Müssen Kinder in dem Stadtteil angemeldet werden, in dem sie wohnen?

Nein. Anders als bei den staatlichen Grundschulen gibt es für die Oberschulen und Gymnasien in Dresden keine Schulbezirke. Jeder oder jede darf sich an einer beliebigen Schule anmelden – ganz egal, in welchem Stadtteil er oder sie wohnt.

Wenn die Schulen keine Kinder mehr aufnehmen können, werden die Schüler umgelenkt. Das heißt, sie werden an eine andere Schule geschickt. Bei Umlenkungen gibt es nur eine Regel: Der Schulweg muss noch zumutbar sein. Zumutbar ist ein Schulweg, wenn er nicht länger als 60 Minuten dauert, urteilten Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts 2009.

Zuerst bekommen immer die Kinder den Platz an ihrer Wunschschule, die schon Geschwister dort haben. Dann entscheiden manche Direktoren nach Wohnortnähe, manche nicht. Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wird gelost. Dabei müssen alle gleichberechtigt berücksichtigt werden - egal, ob die Kinder eine Empfehlung für das Gymnasium haben oder nicht.