Dresden
Merken

Messerangriff in Dresden: BGH prüft Urteil

Im Fall der tödlichen Attacke auf ein homosexuelles Paar in Dresden legt die Verteidigung Revision ein. Das Gericht hätte Jugendstrafrecht anwenden müssen.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein 21-jähriger Syrer war am 21. Mai in Dresden wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ein 21-jähriger Syrer war am 21. Mai in Dresden wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/POOL/dpa

Dresden. Das Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden auf ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Die Verteidigung hat fristgemäß Revision eingelegt, wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Freitag auf Anfrage mitteilte. Er wolle sich mit der schriftlichen Begründung auseinandersetzen, wenn diese vorliege, sagte der Dresdner Rechtsanwalt Peter Hollstein. Er hatte im Prozess gegen seinen Mandanten auf die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert, weil dieser zur Tatzeit rechtlich gesehen noch heranwachsend war.

Der 21-jährige Syrer, ein islamistischer Gefährder, war am 21. Mai wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat hatte dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Zudem verfügten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, damit kann sie auch nachträglich noch angeordnet werden.

Abdullah A. hat die Männer nach Überzeugung des Gerichts aus radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 in der Altstadt von hinten niedergestochen, als Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. A. hatte im Prozess geschwiegen, einem Gutachter gegenüber die Tat und seine Motive jedoch ausführlich geschildert. Der Senat war mit dem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt. (dpa)