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Mops unterm Messer: Prozess um offene OP-Rechnung

Wer ist das größere Sorgenkind? Mops "Rocky" oder sein Frauchen? Das wollte nun ein Gericht klären – doch dann kam ein Virus dazwischen.

Von Alexander Schneider
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Eine Hundebesitzerin hat die OP-Rechnung ihres Hundes nicht bezahlt. Die junge Frau hat bereits einen einschlägigen Vorstrafenregister.
Eine Hundebesitzerin hat die OP-Rechnung ihres Hundes nicht bezahlt. Die junge Frau hat bereits einen einschlägigen Vorstrafenregister. © Symbolfoto: Tino Plunert

Dresden. Und wieder hat die Seuche einer Angeklagten einen unangenehmen Termin bei Justitia erspart. Eine 32-jährige Frau sollte sich jetzt wegen einer folgenschweren Klinik-Rechnung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Es ging dabei um "Rocky", den Mops der Dresdnerin.

Das arme Tier wurde laut Staatsanwaltschaft Anfang 2021 in einer Dresdner Tierklinik operiert, doch die Eigentümerin habe die Rechnung nicht bezahlt. Anzeige, Anklage, Prozess: Es geht immerhin um knapp 1.000 Euro.

Dass die Justiz die leidige Geschichte - es geht um Betrug - nicht längst postalisch mit einem Strafbefehl sanktioniert hat, dürfte mit dem Vorstrafenregister der Angeschuldigten zusammenhängen. Die junge Frau hat bereits vier Einträge, darunter eine einschlägige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.

In solchen Fällen hören sich Richter ihre Angeklagten gerne genauer an. Sie könnten sich fragen, wer eigentlich das größere Sorgenkind ist – der kranke Mops oder doch seine Besitzerin, die es mit den Strafgesetzen nicht so genau zu nehmen scheint. Immerhin: Eine Bewährungsbrecherin ist die 32-jährige Frau offenbar nicht, denn das alte Urteil stammt aus dem Jahr 2016.

Strafbefehl statt peinlichen Fragen vor Gericht

Ihre Corona-Infektion wird der Angeklagten nun einige peinliche Fragen im Prozess ersparen. Die Staatsanwaltschaft hat noch in der geplatzten Hauptverhandlung beantragt, der Angeklagten nun doch einen Strafbefehl zu schicken. Sie soll zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden, natürlich wieder zur Bewährung.

Strafbefehle sollen die Arbeit der Justiz erleichtern. Sie werden bei einfachen Sachverhalten an die Betroffenen verschickt, wenn die Sachlage klar ist und das Gericht daher auch ein Geständnis unterstellen kann. Dieses Geständnis wird strafmildernd berücksichtigt. Strafmildernd könnte sich auch auswirken, wenn der Schaden, in diesem Fall also die offene OP-Rechnung, inzwischen beglichen wurde.

Weil es um eine Freiheitsstrafe geht, muss das Gericht jedoch auch einen Verteidiger einschalten. Akzeptiert die Angeklagte das Urteil, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, ist der Strafbefehl nichtig und es wird am Ende doch eine Hauptverhandlung vor Gericht geben.