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Dresden will Schottergärten verbieten

Sie werden als "Gärten des Grauens" bezeichnet. Jetzt will auch Dresden Schottergärten unter Strafe stellen. Was konkret geplant ist.

Von Dirk Hein
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"Gärten des Grauens", die komplett aus Schotter bestehen, könnten in Dresden verboten werden.
"Gärten des Grauens", die komplett aus Schotter bestehen, könnten in Dresden verboten werden. © dpa

Dresden. Schön sind sie nicht, tatsächlich pflegeleicht ebenfalls nicht, dennoch werden immer wieder nahezu komplette Schottergärten angelegt. "Schottergärten widersprechen jedem Gedanken zur Verbundenheit mit der Natur", heißt es vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Vielmehr würden Blühpflanzen, Sträucher und Bäume gebraucht. Dresden will dem jetzt mit einem umfangreichen Regelwerk nachkommen.

Wie will Dresden "Schottergärten" konkret verbieten?

Bereits seit Mitte 2022 liegt dem Rat eine neue Begrünungssatzung vor, die allerdings noch nicht in den Ausschüssen beraten wurde. Ein Beschluss im Rat fällt wahrscheinlich erst im Sommer. In Paragraf 3 der neuen Satzung wird der zukünftige Umgang mit Schottergärten geregelt.

In Dresden sind demnach zukünftig Grundstücksflächen von Baugrundstücken, die nicht bebaut werden, "dauerhaft und vollständig zu begrünen oder zu bepflanzen", soweit nicht eine andere zulässige Verwendung, zum Beispiel ein Weg, entgegensteht. Je 100 Quadratmeter unbebauter Fläche muss zudem ein "tief wurzelnder Baum" gepflanzt werden.

In der Begründung zur Satzung steht dazu: "Durch die Reduzierung unnötiger Versiegelung soll die positive ästhetische Wirkung des Grüns, insbesondere in Vorgärten, verbessert werden." Zudem werden Details genannt: "Dauerhaft begrünen bedeutet, dass ständig ein Bewuchs vorhanden sein muss. Vollständig heißt, dass die gesamte Fläche begrünt sein muss. So sind sogenannte Schottergärten explizit nicht zulässig."

Eine Begrünung könne mittels Rasenmatten erreicht werden, ein Pflaster mit Rasenfuge wird jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird auch eine flächendeckende Terrassennutzung ohne Begrünung. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 100.000 Euro bestraft wird. "Für Verstöße gegen die Begrünung von Freiflächen werden grundsätzlich geringere Bußgelder erhoben", heißt es in dem Antrag. Sämtliche Pläne gelten beim Neubau von Gebäuden oder bei einer wesentlichen Änderung der Freiflächen.

Was soll noch geändert werden?

Flachdächer mit einer Dachfläche über 150 Quadratmeter sollen laut Rathaus zukünftig beim Neubau von Gebäuden begrünt werden, "soweit durch die Begrünung keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen." Ebenso sollen Fassaden größer als 25 Quadratmeter begrünt werden. Vorgeschrieben sind "hochwüchsige, ausdauernde Kletterpflanzen". Als Kletterhilfen wären Seile und Gerüste zulässig.

Das Rathaus will Dresden so an die Folgen des Klimawandels besser anpassen. "Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünungen können einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag für das Klima und die biologische Vielfalt in der Stadt leisten." Zumutbare Mehrkosten umfassen dabei in der Regel zehn Prozent der eigentlich geplanten Baukosten.

Wie handeln andere Städte?

Die Anlage von Schottergärten ist in Chemnitz künftig verboten. Das beschloss der Stadtrat Ende 2022. Rechtsgrundlage dafür ist ebenfalls eine neue Satzung. Dem Beschluss zufolge sind Abdeckungen von offenen Bodenflächen mit Schotter- oder Steinschüttungen sowie wasserundurchlässige Abdeckungen aller Art künftig nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind japanische Steingärten, die der meditativen Entspannung dienten sowie Steingärten für Pflanzen und Tiere, die karge Böden mögen.

Die Stadt Leipzig will ebenfalls rigoros gegen Schottergärten vorgehen. Dort wurde ebenfalls die Begrünungssatzung überarbeitet. Dem muss der Stadtrat jedoch noch zustimmen. Kleinere Kommunen wie Stauchitz im Landkreis Meißen haben Schottergärten bereits verboten.

Mittlerweile gibt es auch erste Urteile zu der Problematik. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Baubehörden in Niedersachsen Schottergärten untersagen dürfen. Geklagt hatten die Eigentümer eines Einfamilienhauses. In ihrem Vorgarten gab es zwei Kiesbeete mit einer Fläche von rund 50 Quadratmetern. Nur vereinzelt wuchsen dort Pflanzen.

Was könnte der Rat entscheiden?

Unterstützung für die Pläne der Stadt kommt von den Dissidenten. Stadtrat Johannes Lichdi: "Das ist ein sehr guter Vorschlag, die wichtigsten Punkte sind aufgenommen. Wir leben in Zeiten der Klimakatastrophe. Möglichst viel Grün muss erhalten bleiben."

Deutliche Kritik kommt von der FDP. Fraktionschef Holger Zastrow: "Die gesamte Begrünungssatzung wird von uns abgelehnt. Sie enthält jede Menge neue Auflagen für die immer seltener werdenden Investoren." Zastrow lehnt eine Einmischung ins private Eigentum ab. "Schottergärten sind hässlich, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Das steht dem Rathaus nicht zu."

Die CDU hat sich abschließend noch nicht beraten. Für Stadtrat Mario Schmidt sind "Schottergärten keine Gärten, ich persönlich unterstütze die Idee, sie zu verbannen." Schmidt setzt dabei aber eher auf Freiwilligkeit, denkbar sei ein Änderungsantrag seiner Fraktion.

Torsten Nitzsche (Freie Wähler/Freie Bürger): "Überflutungs- und Hitzevorsorge sind wichtig. Dazu gehört auch möglichst wenig versiegelte Fläche und dort, wo es angemessen ist, begrünte Fassaden. Was wir aber nicht brauchen, sind noch mehr Vorschriften die das Bauen noch komplizierter und teurer machen."