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Verschwinden Leihfahrräder jetzt aus Dresden?

Ab Montag gelten strengere Regelungen für Leihfahrräder in Dresden. So manch einer sorgt sich, dass sie damit aus dem Stadtbild verschwinden könnten.

Von Luisa Zenker
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Seit August 2020 fahren die gelben "Mobibike"-Räder durch Dresden. Bleibt das so?
Seit August 2020 fahren die gelben "Mobibike"-Räder durch Dresden. Bleibt das so? © Sven Ellger (Archiv)

Dresden. Mal schnell vom Bahnhof mit dem Miet-Rad nach Hause fahren? Seitdem es Leihfahrräder in Dresden gibt, ist das möglich. So gibt es zum Beispiel die sogenannten "Mobibikes", die seit 2020 von den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) vermarktet werden und rund um die Uhr verfügbar sind. Nun hat die Stadt neue Regeln für Mieträder erlassen, um ein Fahrradchaos in der Stadt zu vermeiden. Einige Dresdner sorgen sich nun, dass mit dem Regelwerk die "Mobibikes" verschwinden könnten.

In den sozialen Medien ist ein Streit darüber entbrannt, ob nun statt 1.000 nur noch 250 "Mobibikes" in Dresdens Innenstadt abgestellt werden dürfen. Selbst Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) hat sich inzwischen eingemischt und kontert: "Vielleicht das nächste Mal erst fragen, statt gleich was Falsches zu behaupten."

"Mobibikes" dürfen weiterhin fahren

Denn laut Stadtverwaltung gelte die neue Leihfahrrad-Regelung nicht für die "Mobibikes". Sie richte sich explizit an neue Anbieter, die auf dem Fahrradmarkt Fuß fassen möchten. "Wir wollen keinen Wildwuchs in Dresden", erklärt Stadt-Sprecher Kai Schulz. Demnach ist die Anzahl neuer Miet-Fahrräder auf 250 pro Anbieter begrenzt. Es gibt festgelegte Zonen in der Innenstadt, in denen die Zahl genau festgelegt ist. In manchen Zonen, also auf Brücken oder Plätzen, darf gar kein Rad abgestellt werden.

Die Stadt Dresden schließt sich damit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster an. Dieses hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass in der Stadt Düsseldorf alle Leihfahrräder entfernt werden müssen. Der Grund: Es fehlte eine Sondernutzungsregelung. Um solch einem Urteil in Dresden zuvorzukommen, fordert die Stadt nun eine Sondernutzungserlaubnis für neue Leihfahrrad-Anbieter. "Sie richtet sich aber nicht gegen Fahrradfahrer, sondern sie soll einem Chaos an abgestellten Mieträdern in der Innenstadt zuvorkommen", erklärt Schulz.

Jeder Anbieter, etwa "Miet on" oder "Green Bikes", muss sich also an diese Regeln halten. Ausnahme bilden die DVB mit den "Mobibikes". Diese vermarkten seit 2020 etwa 1.000 Leihfahrräder. Das Unternehmen "Nextbike" betreibt das System. Bis zum Frühjahr 2021 legten die Nutzer etwa 650.000 Kilometer zurück, sie umrundeten also knapp 15-mal den Globus. "Für sie gilt ein eigener Vertrag", erklärt Schulz.

E-Scooter sind noch nicht betroffen

Auch für die anderen Zweiräder in der Stadt gelten die neuen Regeln nicht. "Die E-Scooter fallen nicht unter die Sondernutzungserlaubnis", so Schulz. Sie gehörten zum motorisierten Verkehr und müssen beispielsweise ein Kennzeichen tragen.

Die neuen Sondernutzungsregeln für die Leihräder ist aber nur bis zum Ende des Jahres gültig. Danach soll sie durch ein neues Konzept ersetzt werden, an dem das Stadtplanungsamt sowie das Straßen- und Tiefbauamt derzeit arbeiten. Dieses neue Regelwerk würde dann alle Verkehrsmittel einschließen, die flexibel ausgeliehen werden können - also alle die unter das sogenannte Sharing-Konzept fallen: Autos, Kleinbusse, Fahrräder, E-Scooter und weitere. Die Landeshauptstadt will bis 2022 eine Sharing-Leitlinie für diese Mobilitätsformen aufstellen.

Die neuen Leihrad-Regeln zum Nachlesen finden Sie hier.