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Verwirrung um Stöcker-Verfahren

Winfried Stöckers Anwalt sagt, ein Verfahren wegen seiner Impfaktion sei eingestellt. Das Sozialministerium Kiel bestreitet das.

Von Matthias Klaus
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Winfried Stöcker beim Gespräch in Görlitz: Ein Verfahren von zwei wegen seines umstrittenen Impfstoffes wurde eingestellt.
Winfried Stöcker beim Gespräch in Görlitz: Ein Verfahren von zwei wegen seines umstrittenen Impfstoffes wurde eingestellt. © Pawel Sosnowski/80studio.net (Archiv)

Gegen Winfried Stöcker liefen bisher wegen seiner umstrittenen Impfaktion zwei Verfahren. Eines davon wurde jetzt eingestellt. Das sagte sein Anwalt Wolfgang Kubicki der SZ. Demnach handelt es sich um das Verwaltungsverfahren des Landesamtes für Soziale Dienste in Lübeck. Das hatte ermittelt, weil Winfried Stöcker den vorgeschriebenen Weg zur Zulassung beziehungsweise Testung eines Impfstoffes nicht eingehalten hat.

Allerdings will das das Sozialministerium Schleswig-Holstein in Kiel nicht bestätigen. Das teilt die Pressestelle auf Anfrage der SZ mit. Zudem gebe die nachgeordnete Behörde, das Landesamt für Soziale Dienste, keine Auskunft "zu Vorgängen, die Einzelpersonen oder Unternehmen betreffen". Ob also eines der beiden Verfahren gegen Winfried Stöcker eingestellt wurde, bleibt offiziell jedenfalls offen.

Winfried Stöcker, Euroimmun-Gründer und Görlitzer Kaufhaus-Investor, hatte am 2. September vergangenen Jahres eine Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut geschickt, ob er seine Impfung an einer größeren Gruppe testen könne. Eine Abteilung des Institutes habe noch am selben Tag telefonisch Kontakt aufgenommen. Es sei Winfried Stöcker in Folge eine „wissenschaftliche und regulatorische Beratung“ angeboten worden, so das Institut damals gegenüber der SZ. Winfried Stöcker sei darauf hingewiesen worden, dass sein Vorgehen möglicherweise strafrechtlich relevant sei.

Ein wissenschaftliches Beratungsgespräch habe letztendlich nicht stattgefunden. Am 7. September 2020 wandte sich das Institut an das Landesamt für Soziale Dienste in Kiel. Die Folge war eine Klage. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck läuft derweil weiter. Wir warten noch, so Stöcker-Anwalt und FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki gegenüber der Sächsischen Zeitung.