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Muss die Sparkasse im Kreis Görlitz 700 Bäume fällen?

Bankkunden haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes mehr Rechte. Aber die Kreditinstitute mehr Aufwand. Das kann ganze Wälder kosten.

Von Sebastian Beutler
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Ein Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet jetzt viel Arbeit für die Kreditinstitute.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet jetzt viel Arbeit für die Kreditinstitute. © Andreas Prott - stock.adobe.com

Viele Sparkassen-Kunden an der Neiße bekamen jetzt Post von ihrem Kreditinstitut. "Wichtige Informationen - Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofes zum AGB-Änderungsmechanismus in der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien" hieß es da.

Von dem Wortungetüm sollte sich niemand abschrecken lassen. Denn es geht um das Geld jedes Kunden. Im Kern dreht sich alles um ein Urteil des Bundesgerichtshofes gegen die Postbank, das aber für alle Kunden von Banken und Sparkassen in Deutschland Auswirkungen hat.

Was ist das Problem?

Tatsächlich ging es bei dem Urteil um das Vorgehen der Kreditinstitute bei Änderungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das können Datenerhebungen sein, Kontomodelle, Bankentgelte wie Kontoführungsgebühren oder Negativzinsen.

In der Vergangenheit schickten die Banken und Sparkassen die Änderungen an ihre Kunden. Oftmals waren die Verträge so allgemein verfasst, dass die Kreditinstitute keine Probleme bei irgendwelchen Änderungen hatten. Wenn die Kunden in einer gesetzlichen Frist nicht reagierten, galten die Änderungen als angenommen. Das aber sieht der Bundesgerichtshof jetzt kritisch, setzte die AGB-Veränderungen bei der Postbank im April außer Kraft und forderte eine aktive Zustimmung der Kunden.

Seitdem prüfen viele Banken und Sparkassen, inwieweit sie von dem Urteil betroffen sind. Und stellen fest: Ja. Genau deswegen verschicken sie jetzt solche Briefe wie die Sparkasse. Denen möglicherweise weitere, viel dickere folgen werden, in dem die neuen Konditionen beiliegen, denen die Kunden zustimmen müssen.

Was bedeutet das für die Kunden der Sparkasse?

Damit sind aber zunächst nur die Beziehungen der Sparkasse zu ihren 200.000 Kunden für die Zukunft geregelt. Offen ist damit immer noch, ob die Sparkasse zurückliegende Preiserhöhungen wieder zurückzahlen muss. Denn rückwirkend ist eine Zustimmung kaum einzuholen. Weil das rechtlich umstritten ist, nimmt die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien davon Abstand, teilt Vorstandsmitglied Grit Fugmann der SZ mit.

Genauso umstritten ist ein weiterer Punkt: Wie weit reichen Ansprüche der Kunden zur Zurückzahlung von Gebühren zurück? Während die Verbraucherzentrale sogar zehn Jahre rückwirkend als möglich erachtet, geht die Mehrheit der Banken und Sparkassen jedoch davon aus, dass die Verjährungsfrist drei Jahre umfasst. So heißt es auch in dem Schreiben der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien.

Doch Vorsicht. Nicht alle höheren Gebühren aus der Vergangenheit müssen rechtswidrig erhoben worden sein. Deswegen muss der Kunde das genau prüfen. Denn fordert er rechtmäßig erhobene Gebühren zurück und besteht möglicherweise sogar vor Gericht darauf, kann die Bank oder die Sparkasse ihm durchaus kündigen. Denn klar ist: Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass Kreditinstitute angemessene Gebühren verlangen können, um ihre Kosten zu finanzieren. Andererseits: Mit seiner Sparkasse oder Bank einmal darüber zu sprechen, kostet nichts und bringt am Ende vielleicht sogar noch ein paar Euro ein.

Die Sparkasse hofft verständlicherweise auf möglichst wenige Rückforderungen seitens der Kunden. Grit Fugmann erklärt dazu: "Sie sind abhängig von Kontomodell und Nutzungsumfang, selbst wenn es dazu kommt, handelt es sich nur um sehr geringe Beträge." Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt in sehr vereinfachten Modellrechnungen auf seiner Internetseite aber durchaus zu Summen von bis zu knapp 300 Euro.

Für die Banken und Sparkassen kam das Urteil des Bundesgerichtshofes auch deswegen zur Unzeit, weil sie gerade dabei waren, flächendeckend die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank über Verwahrentgelte an ihre Kunden weiterzugeben. Die Sparkasse hatte das angekündigt, zunächst nur bei Neukunden einzuführen. Das ist unkompliziert, weil der Neukunde bei der Eröffnung des Kontos sowieso alles einmal unterschreiben muss.

Was bedeutet das für Kunden der Volksbank/Raiffeisenbank?

Sven Fiedler, Vorstand der Volksbank/Raiffeisenbank Niederschlesien freut sich, dass viele Kunden seiner Bank treu bleiben.
Sven Fiedler, Vorstand der Volksbank/Raiffeisenbank Niederschlesien freut sich, dass viele Kunden seiner Bank treu bleiben. © freier Fotograf

Schwieriger wird es bei Bestandskunden. Denn deren Einverständnis muss einzeln eingeholt werden - entweder per Post, E-Mail oder bei einer Beratung vor Ort. Vor dieser Aufgabe steht auch die Volksbank/Raiffeisenbank Niederschlesien, die zum 1. November Verwahrentgelte für ihre Privatkunden einführen wird. Für Firmenkunden gibt es sie bereits. Aufgrund verschiedener Kontomodelle und Freibeträge, so erläutert Vorstand Sven Fiedler, kann eine Familie auf zwei Girokonten zwischen 75.000 und 250.000 Euro haben, ohne Verwahrentgelte oder Negativzinsen zahlen zu müssen. Über 95 Prozent der Privatkunden bei der Volksbank werden keine Verwahrentgelte zahlen.

Auch von dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Volksbank nach eigener Einschätzung nur bedingt betroffen. Dank spezieller Kontomodelle betrifft es nur jeden vierten Kunden der Bank. Von ihnen muss die Bank nun die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste einholen. "Der überwiegende Teil der betroffenen Kunden hat bereits zugestimmt und auch Verständnis für die notwendigen Anpassungen gezeigt", erklärt Fiedler. Nur wenige Kunden pochten auf eine Rückzahlung, die sie mittlerweile auch erhalten hätten. Die finanziellen Unsicherheiten für die Volksbank/Raiffeisenbank Niederschlesien seien nicht gravierend. Aber auch Fiedler sagt: "Eine Geschäftsverbindung können wir nur mit Kunden aufrechterhalten, wenn die Kosten unserer Dienstleistung mit den Erlösen gedeckt werden".

Was sind die Nebenwirkungen?

Sparkassen-Vorstandsmitglied Grit Fugmann kritisiert den Riesenaufwand, der aus dem Urteil folgt.
Sparkassen-Vorstandsmitglied Grit Fugmann kritisiert den Riesenaufwand, der aus dem Urteil folgt. © FotoStudio 51

In einem stimmen Sparkasse und Volksbank aber überein: Die Kunden halten den Papieraufwand für nicht gerechtfertigt. Sven Fiedler sagt: "Verständnis für die durch das Urteil geschaffenen notwendigen Formalitäten haben jedoch viele Kunden nachvollziehbarerweise nicht. Dutzende zusätzliche Papierseiten müssen den Kunden seit dem Urteil zur Verfügung gestellt werden."

Die Sparkasse rechnet das sogar vor. Zwar hat die Hälfte der über 200.000 Sparkassenkunden ein elektronisches Postfach, mit deren Hilfe die Papierflut eingedämmt werden kann, wie Sparkassen-Vorstand Grit Fugmann gegenüber der SZ erklärt. Aber der Aufwand für die verbleibenden Kunden bleibt riesig. Ihnen muss die Sparkasse die AGBs, das Preisleistungsverzeichnis und ausgewählte Sonderbedingungen in Papierform zusenden. "Wir sprechen hierbei von 125 Seiten pro Kunde", erklärt Frau Fugmann. "Das würde bedeuten wir produzieren rund 12,5 Millionen Seiten Papier, also gut 27 Tonnen. Allein dafür müssten 735 Bäume gefällt werden". So schlussfolgert die Sparkasse: "Eine rechtssichere Umsetzung des Urteils ist aus unserer Sicht weder verbraucher- noch umweltfreundlich."