Dresden
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Frauen mit Felgenreiniger willenlos gemacht?

Am Landgericht Dresden begann der Prozess gegen einen Mann, der sich an zwei bewusstlosen Frauen vergangen haben soll. Eine ist seine heutige Ehefrau.

Von Jonas Niesmann
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In einem delikaten Prozess am Landgericht Dresden geht es um eine Orgie, die offenbar aus dem Ruder gelaufen ist, und um den Einsatz von Felgenreiniger, der angeblich wie K.-o.-Tropfen wirken soll.
In einem delikaten Prozess am Landgericht Dresden geht es um eine Orgie, die offenbar aus dem Ruder gelaufen ist, und um den Einsatz von Felgenreiniger, der angeblich wie K.-o.-Tropfen wirken soll. © Symbolfoto: Robert Michael

Dresden. Es ist eine eher unkonventionelle Zusammenkunft, die sich da in einer Wohnung in Radebeul in der Nacht auf den 20. August 2022 zugetragen haben soll. Da war, so stellt es die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt am Landgericht Dresden dar, der Besitzer jenes Dreiseithofes Ralf T. (53) mit seiner damaligen Verlobten und heutigen Gemahlin (48) und noch zwei weiteren, deutlich jüngeren Frauen.

Die Gruppe, so scheint es, wollte offenbar eine kleine Orgie miteinander feiern. Allein für die Verlesung der Drogen, die von der Polizei am nächsten Morgen in der Wohnung sichergestellt wurden, braucht der Vorsitzende Richter ganze drei Minuten: diverse Tüten mit Marihuana, Beutel voll weißem Pulver, verschiedenste Pillen.

Doch irgendjemandem, und die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es der Angeklagte war, ging die Wirkung dieser Substanzen offenbar nicht weit genug: T. soll seiner und einer weiteren Frau Felgenreiniger verabreicht haben, welcher im Körper zur Droge GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) umgewandelt wird. Die Substanz wird als Partydroge genutzt, ist aber auch als K.-o.-Tropfen bekannt: Eine höhere Konzentration kann zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust führen.

Das war offenbar auch bei den beiden Geschädigten der Fall. Zunächst soll T.s Frau ihre Gespielin noch oral befriedigt haben, dann habe auch der Angeklagte selbst sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Die Frau habe dabei, so der Staatsanwalt, für den Angeklagten erkennbar die Augen verdreht und geschlossen. Als Ralf T. dann zum Geschlechtsverkehr mit ihr ansetzte, habe eine dritte, ebenfalls anwesende Frau, die wohl nicht mehr bei vollem Bewusstsein seiende Frau an einem Arm von ihm weggezogen.

Alkohol, Kokain und anderes mehr

Auch die Frau des Angeklagten verlor offenbar im weiteren Verlauf der Nacht das Bewusstsein, was den 53-Jährigen aber der Staatsanwaltschaft zufolge nicht daran hinderte, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Als um 8.30 Uhr morgens der Notarzt eintraf, fanden die Helfer die 48-Jährige laut Protokoll in "nicht ansprechbarem oder aufweckbarem Zustand" und unter Einfluss einer "toxischen Substanz" vor, neben Alkohol und Kokain.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Ralf T. deshalb schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei Fällen vor. Das Gericht wird neben den Zeugen auch ein Gutachten einer Rechtsmedizinerin darüber anhören, wie genau der Felgenreiniger wirkt und ob T. selbst aufgrund des erheblichen Einflusses von Betäubungsmittel voll schuldfähig ist. Das könnte schwierig werden, denn von ihm war damals offenbar keine Blutprobe genommen worden.

Der Angeklagte, der in einer Maskerade vor Gericht erschien, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, auch seine Frau macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Zunächst wurden daher die beiden jüngeren Frauen vernommen – über mehrere Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Prozess wird fortgesetzt. Die Kammer hat vorerst noch drei weitere Sitzungstage bis zum 1. März angesetzt.