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Drei getötete Tiere - achter Wolfsangriff auf Gehege bei Löbau in diesem Jahr

Im Gehege Krappe ist erneut Damwild gerissen worden. Trotzdem wird der "Problemwolf" nicht geschossen.

Von Romy Altmann-Kuehr & Constanze Junghanß
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Zum Löbauer Problemwolf gibt es eine neue Entscheidung. (Symbolfoto)
Zum Löbauer Problemwolf gibt es eine neue Entscheidung. (Symbolfoto) © Ingo Wagner/dpa (Symbolfoto)

Erneut hat der Wolf im Wildgatter in Krappe bei Löbau beim Damwild zugeschlagen. Zuletzt erst an diesem Montag, wie auf Nachfrage das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erklärt. Drei Tiere sind tot. Damwildhalter Halter Ralf Nahrstedt hat dem Landesumweltamt allein in diesem Jahr acht Wolfsübergriffe angezeigt, zwei davon im April mit insgesamt vier toten Tieren. Im Jahr 2023 sind es bisher insgesamt in seinem Wildgatter 14 tote Tiere gewesen.

Das Verwaltungsgericht in Dresden hat in der Zwischenzeit auch eine Entscheidung zum Verfahren um den geplanten Abschuss des sogenannten "Problemwolfes" getroffen. Der Umweltverband BUND Sachsen hatte sich an das Gericht gewandt, weil er die Tötung des Krappe-Wolfes für rechtswidrig hielt. Das Ergebnis: Das Verfahren ist vom Tisch, der Landkreis muss die Kosten in Höhe von 15.000 Euro tragen.

Ohnehin will der Kreis den Wolf nun doch nicht schießen, "da die Zulassungsvoraussetzungen für eine Entnahme aktuell nicht gegeben sind", wie Kreis-Sprecherin Julia Bjar auf Nachfrage mitteilt. Um einen Wolf, der als streng geschützt gilt, abschießen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die sind in der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung geregelt. Es geht unter anderem auch darum, wie ein Wildgatter geschützt ist. Die Höhe eines Zaunes muss mindestens 1,80 Meter betragen. Da hatte es zuletzt in Krappe Beanstandungen gegeben.

Mitte Februar hatte der Umweltverband BUND dann beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abschussanordnung des Kreises eingereicht. In der Sache durfte erst einmal gar nichts mehr passieren - solange bis das Gericht geklärt hat, ob alles richtig gelaufen ist. Genau das war das Ziel des BUND. Man wollte den eigentlich schon beschlossenen Abschuss erst einmal verhindern.

Denn der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hatte mehrfach angekündigt, dass der Krappe-Wolf geschossen werden soll. In den Stellungnahmen, die der Landkreis nun in dem Verfahren dem Gericht gegenüber abgab, hört sich das etwas anders an. Da erklärte der Landkreis, man habe nie eine Entscheidung zur Entnahme - also zum Abschuss - getroffen. Es habe sich um Vorüberlegungen und Vorprüfungen gehandelt. Der Umweltverband hätte sich bei seinem Antrag ans Gericht lediglich auf Presseberichte und Spekulationen berufen.

Keine genauen Zahlen zu Wölfen im Kreis Görlitz

Das lässt das Gericht nicht gelten. Dann, so schreibt es in seinem Beschluss, hätte der Landkreis die Berichterstattung eindeutig klarstellen müssen. Immerhin war wiederholt berichtet und dabei auch Äußerungen des Landrats wiedergegeben worden. Auch auf Schreiben des BUND habe der Landkreis nicht eindeutig geantwortet. Deswegen befand das Gericht den Eilantrag des Umweltverbandes auch für gerechtfertigt - und erlegte dem Landkreis die Kosten auf.

Auch der Kreis ist nicht glücklich mit der Situation, denn die Wölfe stellten die Weidetierhalter in der Lausitz vor Herausforderungen. Das sei davon abhängig, ob die Tierhaltung als Hobby oder gewerblich ausgeübt wird. Bei kleineren Herden sei der Aufwand geringer. "Mit größeren Herausforderungen werden haupt- und nebenberufliche Weidetierhalter konfrontiert, für die der Aufwand für den ordnungsgemäßen Schutz erheblich größer ist", so Kreissprecherin Julia Bjar.

Steigende Löhne und Materialkosten stünden sinkenden Fördersätzen gegenüber. So wird die Anschaffung von Schutzmaßnahmen zwar bezuschusst. Aber Kosten für Strom, zusätzliche Mahd und regelmäßige Kontrollen sind durch den Tierhalter selbst zu tragen. Dadurch sei die ohnehin angespannte finanzielle Situation für Weidetierhalter zusätzlich erschwert. Der Aufwand hänge allerdings nicht von der Anzahl der Wölfe ab, so die Kreissprecherin. Guter Herdenschutz sei durch die Anwesenheit des Wolfes in unserer Kulturlandschaft ohnehin erforderlich. Wie viele Wölfe aktuell tatsächlich im Landkreis Görlitz leben, kann das Landesumweltamt nicht sagen. Die genaue Anzahl wird nicht erfasst, wie Karin Bernhardt von der Behörde auf Nachfrage sagt.