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Gefängnis für Homeschooling?

Tausende Eltern mussten ihre Kinder während der Corona-Pandemie zu Hause selbst unterrichten. Normalerweise ist das verboten.

Von Jürgen Müller
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Tausende Schüler mussten während der Coronakrise ins Homeschooling. In normalen Zeiten ist das verboten.
Tausende Schüler mussten während der Coronakrise ins Homeschooling. In normalen Zeiten ist das verboten. © Matthias Rietschel

Landkreis Meißen. Rita S. (Name geändert) ist heilfroh. Heilfroh darüber, dass ihre acht und zehn Jahre alten Kinder wieder normal in die Schule gehen können. Vor einiger Zeit war das noch anders. Da war die 38-jährige alleinerziehende Mutter genervt und überfordert. Sie selbst wurde von ihrem Arbeitgeber wegen Corona in Heimarbeit geschickt. Und ganz nebenbei musste sie auch ihre Kinder zu Hause unterrichten.  Neudeutsch nennt man das "Homeschooling". 

In "normalen" Zeiten ist das streng verboten.  Doch in der Coronakrise wurden und werden nicht nur Grundrechte eingeschränkt, sondern auch Gesetze zum Teil ausgesetzt. So auch das Schulgesetz.  Nach diesem besteht eine Schulpflicht.  

"Mit der Schulpflicht in Sachsen ist nicht, wie in anderen europäischen Staaten oder zum Beispiel in den USA, eine Unterrichtspflicht gemeint, also eine Verpflichtung, an einem Unterricht teilzunehmen, welcher auch durch nicht anerkannte Einrichtungen oder eben auch Eltern selbst erteilt werden kann.

In Sachsen und in ganz Deutschland gilt die Schulbesuchspflicht. Neben dem verfassungsgeschützten Recht auf Schulbildung besteht auch der Zwang, dieses Angebot wahrzunehmen", sagt Anja Schmiedgen-Pietsch, die Pressesprecherin des Landratsamtes Meißen. Diese Pflicht besteht übrigens schon seit 1919. 

Die Gründe, die Schule zu schwänzen, sind vielfältig. Oftmals fühlen sich Schülerinnen und Schüler gemobbt oder sind überfordert.
Die Gründe, die Schule zu schwänzen, sind vielfältig. Oftmals fühlen sich Schülerinnen und Schüler gemobbt oder sind überfordert. ©  Claudia Hübschmann

Diesem Zwang entziehen sich in Sachsen immer mehr Schülerinnen und Schüler. Wurden beispielsweise 2016 rund 4.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, waren es ein Jahr später schon 6.144. Spitzenreiter sind die Städte Leipzig und Dresden sowie der Landkreis Zwickau.

 Um unteren Ende der Skala: der Landkreis Meißen. Doch auch hier gab es einen Anstieg der Verfahren von 88 im Jahre 2012 auf 204 im Jahr 2015. In den drei folgenden Jahren lag die Zahl zwischen 135 und 139. Im Vorjahr waren es 199, in diesem Jahr bis Anfang September schon 136. Schwerpunkte seien dabei die Berufsschulzentren in Meißen, so Anja Schmiedgen-Pietsch.

Bis zu 1.250 Euro Geldbuße drohen

Wer sich der Schulbesuchspflicht entzieht, also Schulschwänzer oder Schulverweigerer ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Schulgesetz. Dies wird mit Geldbußen sanktioniert. Überwiegend werden Verstöße seitens der Schulen gegenüber der Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit angezeigt.

 Hierbei werden die mitgeteilten unentschuldigten Fehlzeiten im Ordnungswidrigkeitsverfahren bei geringfügigen Verstößen wie einzelne Fehltage, aber auch einzelne mitgeteilte Fehlstunden mittels Verwarnungsgeld bis 55 Euro sanktioniert. Bei wiederholter oder längeren Abwesenheiten werden Geldbußen mittels Bußgeldbescheid verfolgt. Die möglichen Geldbußen können bis zu 1.250 Euro betragen. 

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird dann eingeleitet, wenn der Betreffende mindestens fünf Tage pro Halbjahr unentschuldigt fehlt und die Schule eine entsprechende Anzeige erstattet. Unabhängig von der Verfolgung dieser Schulpflichtverstöße im Ordnungswidrigkeitsverfahren sind grundsätzlich weitere behördliche Maßnahmen möglich.

 So können die Schulschwänzer durch die Polizei vorgeführt werden. "Dem müssen jedoch umfangreiche Maßnahmen seitens der Schule wie Gespräche vorausgehen, bevor um entsprechende Zwangsmaßnahmen ersucht wird", so die Sprecherin des Landratsamtes.

Zahlen müssen die Eltern, sofern die Schulschwänzer noch nicht 14 Jahre alt sind. Denn bis zu diesem Alter sind Kinder nicht strafmündig. Danach werden die Bußgelder den Schulschwänzern auferlegt. Wer kein Geld hat, kann die Geldbuße auch abarbeiten. Zahlen die Eltern eine ihnen auferlegte Geldbuße nicht, droht Erzwingungshaft. 

Das kommt auch in Meißen hin und wieder vor. Allerdings: "Anträge auf Anordnung einer Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Geldbuße aus rechtskräftigem Bußgeldbescheid sind sehr selten", so Gritt Kutscher, Richterin am Amtsgericht Meißen, die unter anderem für Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig ist.

Zahlt hingegen ein Schüler die Geldbuße nicht, wird vom Gericht eine Arbeitsauflage erteilt. Dabei rechnet das Amt fünf Euro pro Arbeitsstunde an. Das bedeutet, bei einer Geldbuße von 100 Euro muss der Schüler oder die Schülerin 20 Stunden Sozialarbeit leisten. Ignoriert dies der Betreffende, folgt ein erster Freizeit- oder Wochenendarrest. Tritt er diesen nicht an, kann er von der Polizei vorgeführt werden. Bei höheren und angesammelten Bußgeldern droht auch Jugendarrest.

Mit anderen Worten: Auch Homeschooling, sofern es nicht vom Staat in einer Ausnahmesituation ausdrücklich angeordnet ist, kann unter bestimmten Umständen durchaus ins Gefängnis oder in den Arrest führen. 

Hilfe in der "Meile"

Die Gründe, warum der Schulpflicht nicht nachgekommen wird, sind vielschichtig, reichen von privaten zu religiösen Gründen. Oftmals ist es aber auch eine Abwehrreaktion von Schülern, die gemobbt werden oder in der Schule überfordert sind.

Für derartige Schüler gibt es in Meißen seit einigen Jahren das Projekt "Meile". In Kooperation mit dem Kreisjugendamt und dem Landesamt für Schule und Bildung wird hier Schülerinnen und Schülern aus Oberschulen sowie aus Förderschulen die Möglichkeit gegeben, ihre gesetzliche Schulpflicht außerhalb der Regelschule zu erfüllen. 

Ziel ist hierbei grundsätzlich eine Reintegration in die Regelschule oder ein erfolgreicher Übergang in die Berufsvorbereitung. Das Projekt verfügt über acht Plätze, welche in aller Regel kurze Zeit nach Schuljahresbeginn bereits besetzt sind.

 "Insbesondere hinsichtlich der Reintegration in die Regelschule bestehen hier nach Einschätzung des Kreisjugendamtes sehr gute Erfahrungen. Die Reintegration hat in geschätzt 80 Prozent der Fälle Erfolg", heißt es aus dem Landratsamt.

Ein ungewöhnliche Begründung für die Schulverweigerung lieferte übrigens eine Familie aus Radebeul. Sie behauptete, ihre Kinder würden in Warschau beschult. Tatsächlich gibt oder gab es in Warschau eine Schule, die "Fernbeschulung" durchführte. 

"Die Salomon-Schule in Warschau entspricht nicht den Regelungen des sächsischen Schulgesetzes. Es handelt sich weder um eine öffentliche sächsische Schule, noch um eine durch den Freistaat Sachsen genehmigte Ersatzschule. Es gibt noch einige andere Fernschulen, die ihren Hauptsitz außerhalb Deutschlands haben. 

Diese und auch die Salomon-Schule stellen eine Beschulungsform dar, die der Hausbeschulung ähnlich des ´Homeschooling`, wie man es aus den USA kennt, entspricht. Die Schulform ist mit dem sächsischen Schulgesetz nicht konform", erklärt Anja Schmiedgen-Pietsch. Seit 2017 existiert diese Schule in Warschau nicht mehr. 

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