SZ + Meißen
Merken

Firmen sollen Klipphausens Windpark-Planungskosten bezahlen

Die Gelder für die Windpark-Planung will sich die Gemeinde von den Bauwilligen zurückholen. Das klingt nach einem guten Plan. Kann er aufgehen?

Von Uta Büttner
 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Planung von Windrädern auf der Baeyerhöhe hat Klipphausen viel Geld gekostet. Das will sie sich nun zurückholen.
Die Planung von Windrädern auf der Baeyerhöhe hat Klipphausen viel Geld gekostet. Das will sie sich nun zurückholen. © Claudia Hübschmann

Klipphausen. Die Windpark-Planung auf der Baeyerhöhe hat die Gemeinde ohne nennenswertes Ergebnis viel Geld gekostet. Das sorgte für Unmut bei Bürgern und auch einigen Gemeinderäten. Nun will sich die Gemeinde die Kosten von den bauwilligen Windrad-Betreibern zurückholen, indem sie städtebauliche Verträge mit jedem Vorhabensträger abschließt. Das hat der Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung beschlossen.

Gemeinderat Martin Miklaw vom Triebischtaler Bürgerbündnis Klipphausen appellierte an die Verwaltung, sie möge zwingend nach außen kommunizieren, dass die Gemeinde zu 100 Prozent die Planungskosten zurückbekäme. „Ich werde öfter darauf angesprochen, wie blöd ich bin, dass ich 500.000 Euro für den Windpark in die Luft setze“, begründete er den Wunsch. Doch die Frage ist, ob dieser Plan aufgeht.

Laut Bürgermeister Mirko Knöfel war das wesentliche Ziel des Windpark-Bebauungsplanes (B-Plan), eine geordnete Bebauung sicherzustellen. Zudem wollte die Gemeinde die Möglichkeit haben, mit den Firmen eine vertragliche Vereinbarung einzugehen, damit diese sich an Forderungen der Gemeinde halten müssen, erläuterte er und meinte, mithilfe eines städtebaulichen Vertrages sei dies möglich.

Sabowind vs. Klipphausen

Für jedes Baufenster möchte die Gemeinde nun eine solche Vereinbarung mit dem potenziellen Projektanten abschließen. Verschiedene Punkte sollen darin geregelt werden. Für ein Baufenster, wo die Firma Sabowind eine Anlage bauen will, sei dies bereits gelungen, führte Knöfel aus. Ob das bei allen anderen Bauwilligen funktioniert, ist jedoch fraglich. Denn im Falle besagter Firma, die seit Anfang 2021 über eine Baugenehmigung durch das Landratsamt auf der Baeyerhöhe verfügt, ist die Sachlage eine völlig andere.

Der Hintergrund: Die Gemeinde hatte im Zuge der Planung bis vor Kurzem verhindert, dass Sabowind mit dem Bauen beginnen kann, wie Sächsische.de berichtete. Deshalb verklagte Sabowind die Gemeinde. In diesem juristischen Verfahren kam es Ende 2023 zu einer außergerichtlichen Einigung, in deren Zuge beide Parteien eine Vereinbarung trafen, in der Sabowind sich unter anderem verpflichtet, ein Fünftel der Planungskosten zu übernehmen. Für die Firma dürften das Peanuts im Vergleich der Verluste sein, wenn sich der Bau noch weiter in die Länge gezogen hätte. Schließlich hat die Firma seit drei Jahren eine Baugenehmigung.

Müssen Firmen einen städtebaulichen Vertrag unterschreiben?

Die Annahme, andere Bauwillige werden einen ähnlichen städtebaulichen Vertrag eingehen, wirkt sehr optimistisch. Denn die Grundstücke, auf denen die restlichen vier Baufenster für Windräder liegen, gehören – bis auf eines – privaten Eigentümern. Die Gemeinde hat dort kein Mitspracherecht. Zudem hat bisher keine weitere Firma eine Baugenehmigung auf der Baeyerhöhe, die sie deshalb so schnell wie möglich umsetzen will. Und der B-Plan der Gemeinde ist nun fertig, wonach Bauwillige jetzt planen können, ohne in einen Rechtskonflikt mit der Gemeinde zu geraten.

Ist das erklärte Ziel des Bürgermeisters, als Gemeinde kostenneutral aus der Planung zu gehen, also realistisch? Eine Rechtsgrundlage für die Auferlegung solcher Verpflichtungen gibt es offensichtlich nicht. Denn der B-Plan ist laut Landratsamt ein sogenannter Angebotsplan. Das bedeute im Gegensatz zu einem vorhabenbezogenen B-Plan, dass jeder Investor berechtigt sei, beim Landratsamt (LRA) als Genehmigungsbehörde Anträge zu stellen und Vorhaben zu realisieren.

Das LRA prüfe innerhalb des Planes ausschließlich die Festsetzungen des B-Planes, die Erschließungsvoraussetzungen sowie immissionsrechtliche Anforderungen. „Keinesfalls Gegenstand der Prüfung sind Regelungen außerhalb des Planes abgeschlossener Vereinbarungen der Gemeinde. Stehen nur letztere dem Vorhaben entgegen, so besteht dennoch ein Rechtsanspruch auf Genehmigung“, teilte die Behörde mit.

Eine Vereinbarung mit der Gemeinde muss demnach kein Investor eingehen – es sei denn, die Gemeinde hat entsprechende Absprachen mit den Grundstückseigentümern treffen können, sodass diese nur bei Eingehen eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde ihr Grundstück verpachten oder vermieten. Die SZ-Anfrage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Gemeinde Bauwilligen die Verpflichtungen auferlegen will, wurde vom Bürgermeister bisher nicht beantwortet. Auch gibt es keine Antwort, wie hoch die Gemeinde die Chancen sieht, dass Unternehmen einen derartigen Vertrag abschließen, oder ob es eventuell Absprachen mit Grundstückseigentümern gibt.

Weitere Forderungen der Gemeinde

Neben der anteiligen Planungskostenübernahme will die Gemeinde die Vorhabensträger zudem unter anderem verpflichten, gegenüber der Gemeinde eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse bis zwei Monate nach Erfüllung aller Vertragsbedingungen zu leisten. Auch soll der Bauwillige seine Netzinfrastruktur – bestehend aus einer Kabeltrasse und dem Anschluss an eine Übergabestation – für weitere Windkraftanlagen im Geltungsbereich des B-Planes zur Verfügung stellen.

„Wir wollen nicht, dass für das Baugebiet fünf einzelne Kabeltrassen entstehen“, sagte Knöfel. Im Idealfall solle die Erschließung über eine einzige Kabeltrasse erfolgen. Ziel sei, dass es nur einen zentralen Anschlusspunkt gibt und nicht fünf verschiedene an fünf verschiedenen Stellen. Im Zweifelsfalle gebe es ansonsten fünf kleine Umspannwerke oder Trafostationen, die in das Netz einspeisen. Eine gute Idee.

Doch: „Warum sollte ein Bauherr das tun?“, fragt sich der Miltitzer Ortschaftsrat Thomas Angermann. „Wenn zum Beispiel ein Projektentwickler nur eine Anlage errichten will, dann müsste dieser für die restlichen Standorte die Kabel und den Einspeisepunkt realisieren. Es könnte doch sein, dass eine Anlage an das vorhandene Mittelspannungsnetz anschließbar ist, der gesamte Windpark – bestehend aus den Anlagen von verschiedenen Planern – aber ein neues Umspannwerk in weiterer Entfernung erfordert“, erläuterte er.