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Ukraine-Flüchtlinge: Das sollten Gastgeber wissen

Wer Flüchtlinge aufnimmt oder aufnehmen möchte, sieht sich plötzlich mit einigen Fragen konfrontiert. Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

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Eine Familie aus der Ukraine, nachdem sie die Grenze in die Slowakei überquert hat. Mehr als eine Million Menschen sind nach dem Einmarsch Russlands aus der Ukraine geflohen.
Eine Familie aus der Ukraine, nachdem sie die Grenze in die Slowakei überquert hat. Mehr als eine Million Menschen sind nach dem Einmarsch Russlands aus der Ukraine geflohen. © AP

Es wird finanzielle bzw. materielle Hilfe für ukrainische Flüchtlinge benötigt. Wohin kann ich mich wenden?

Am Donnerstag ist die EU-Rats-Entscheidung über die Flüchtlingsmassenaufnahme gefallen. Damit ist die Grundlage geschaffen, die ukrainischen Flüchtlinge nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufnehmen zu können. Mit dieser Regelung wird der Weg zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Unterbringung, Unterhalt, medizinische Versorgung, Aufnahme einer Arbeit etc.) eröffnet. Es besteht damit außerdem eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, verlängerbar auf drei Jahre. "Idealerweise melden sich ukrainische Flüchtlinge, die Unterstützung brauchen, in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Leipzig Mockau III im Graf-Zeppelin-Ring 6, um entsprechend registriert zu werden und Hilfe zu erhalten", teilte das Landratsamt Meißen auf Nachfrage mit. Hintergrund: Die EAE Leipzig Mockau III dient als Unterbringung für alle Ukraine-Flüchtlinge, die in Sachsen ankommen.

Also muss man jetzt nach Leipzig fahren?

Derzeit wird geprüft, wie eine Registrierung nach § 24 Abs. 1 AufenthG vorgenommen werden kann, ohne dass erst eine Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung Mockau III erfolgen muss.

Müssen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine generell angemeldet werden?

Ja. Flüchtlinge, die bei Privatpersonen bzw. in privaten Unterkünften wohnen, werden gebeten, sich bei der Meldebehörde im Rathaus der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Notwendig ist das, um später Informationen zum Aufenthaltsrecht übermitteln zu können. Anschließend sollten sie beim Ausländeramt des Landkreises (Telefon: 03521/725-1717 oder E-Mail: [email protected]) vorsprechen, wenn Leistungen begehrt werden, eine Arbeit aufgenommen oder ein Kita-/Schulplatz in Anspruch genommen werden möchte.

Wichtig: Die Meldung im Rathaus ersetzt nicht die Meldung beim Ausländeramt des Landkreises, sondern dient nur dazu, dass die Ämter ein Bild der Lage erhalten. Wer sich ohne ausländerrechtliche Registrierung (Touristenvisum) im Landkreis Meißen aufhält, könne keine Leistungen erhalten, hieß es weiter aus dem Landratsamt Meißen.

Meine ukrainischen Gäste sind krank oder brauchen ärztliche Hilfe. Was nun?

In medizinischen Notfällen wird im Gesundheitssystem erst geholfen und die Kostenfrage im Nachgang geregelt. Daher sollte in diesen Fällen ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden. Für eine Krankenversorgung, die keinen Notfall darstellt, sollte bitte vorab mit dem Ausländeramt Kontakt aufgenommen werden.

Was hält der Landkreis an Unterkünften parat?

Über die EAE Leipzig Mockau werden die Flüchtlinge den Landkreisen zugewiesen. Der Landkreis Meißen hat eine grundsätzliche Anzahl von Unterbringungsmöglichkeiten und ist dabei, die notwendigen Unterbringungskapazitäten zu schaffen.

Wie kann ich selbst eine Unterkunft zur Verfügung stellen?

Dazu ist beim Landratsamt eine Hotline geschaltet. Alle Angebote müssen zunächst auf ihre Eignung geprüft werden, bevor Zuweisungen erfolgen können. Wie es hieß, hätten viele Bürger die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine signalisiert. Kontakt: Telefon: 03521 725-9355 oder per E-Mail: [email protected]