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Corona: Ab Montag gilt in Sachsen eine Ausgangssperre

Die Menschen in Sachsen sind am Wochenende deutlich sichtbar auf Abstand gegangen. Aus Sicht des Corona-Krisenstabes reicht das aber noch nicht.

Von Annette Binninger
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Der menschenleere Neumarkt mit der Frauenkirche in Dresden.
Der menschenleere Neumarkt mit der Frauenkirche in Dresden. © Ronald Bonß

Dresden. Der Freistaat greift nun doch hart durch und erlässt eine landesweite Ausgangssperre. Damit gelten in ganz Sachsen ab Montag scharfe Ausgangsbeschränkungen, die nur aus einem „triftigen Grund“ durchbrochen werden dürfen. Das Ganze ist zunächst befristet für die kommenden beiden Wochen. Eine ähnliche Regelung hatte die Landeshauptstadt Dresden bereits am Freitagabend völlig überraschend im Alleingang erlassen. 

Im ersten Punkt der neuen Allgemeinverfügung des Freistaats heißt es ganz klar: „Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.“ Innenminister Roland Wöller (CDU) begründete das harte Durchgreifen damit, dass noch immer „viel zu viele Menschen sich im öffentlichen Raum“ träfen. „Unser oberstes Ziel ist es, die Infektionsketten zu durchbrechen“, sagte Wöller am Sonntagnachmittag in einer Video-PK aus Dresden. 

Das Vorpreschen der Stadt Dresden habe am Wochenende unter Städten und Gemeinden im Freistaat für Unruhe und Verunsicherung gesorgt. „Es war wichtig, dass wir jetzt in Absprache mit Landräten, Städten und Gemeinden ein einheitliches Vorgehen für Sachsen gefunden haben“, sagte Bernd Wendsche, Vorsitzender des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und Oberbürgermeister von Radebeul.

„Nehmen Sie das bitte ernst"

Unter Punkt 2 der neuen Allgemeinverfügung wird dann erklärt, was als „triftiger Grund“ betrachtet wird. Dazu gehören beispielsweise der Weg zur Arbeit, der Einkauf für den täglichen Bedarf (z.B. Lebensmittel, Apotheke, Tankstelle), der Gang zum Arzt oder die Inanspruchnahme von psychosozialen und tierärztlichen Leistungen. Auch der Besuch des Partners, von Kranken sowie die Begleitung von Hilfsbedürftigen und Minderjährigen ist gestattet. Sport im Freien darf auch getrieben werden, allerdings nur im Umfeld des Wohnbereichs. Generell gilt: Es dürfen keine Gruppen mit mehr als fünf Personen entstehen. Zudem gilt von diesem Montag an sachsenweit ein generelles Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen. Erlaubt ist das Betreten nur zu therapeutischen und medizinischen Zwecken.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mahnte: „Nehmen Sie das bitte ernst.“ Die Zahl der Infizierten sei in Sachsen auf 731 gestiegen, das ist ein Zuwachs innerhalb eines Tages um 81 Personen. Bisher sei es bei dem einen Todesfall geblieben. Doch ein Klinikpatient befinde sich derzeit in einem kritischen Zustand und werde beatmet. Derzeit würden 1.500 Corona-Tests täglich vorgenommen. „Wir versuchen, diese Zahl weiter zu steigern“, sagte Köpping. Doch es sollten sich vorrangig Risikopatienten oder Menschen, die aus einem Risikogebiet kommen, testen lassen. Noch nicht gelungen sei es, größere Chargen an Schutzkleidung in den Freistaat nachzuordern, so Köpping. Aber es würden jetzt Unternehmen im Freistaat angefragt, ob sie ihre Produktlinien kurzfristig darauf umstellen könnten. 

Die nun gültige Allgemeinverfügung finden Sie hier.