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Maskenpflicht stellt Händler vor Fragen

Maskenpflicht und Abstandsgebot werden groß geschrieben. Doch was, wenn sich jemand nicht daran hält?

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Bei Calotta Dessous an der Hauptstraße berät Inhaberin Simone Bieder (l.) Kundin Sarah Franz (r.). Im Hintergrund Mitarbeiterin Romy Röthig. Die meisten in Riesa halten sich an die Maskenpflicht in den Geschäften.
Bei Calotta Dessous an der Hauptstraße berät Inhaberin Simone Bieder (l.) Kundin Sarah Franz (r.). Im Hintergrund Mitarbeiterin Romy Röthig. Die meisten in Riesa halten sich an die Maskenpflicht in den Geschäften. © Lutz Weidler

Riesa. Auf dem Papier lesen sich die seit Montag geltenden Regeln für den Aufenthalt in Geschäften einfach: Personal und Kunden haben im Geschäft eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Pro 20 Quadratmeter darf nur ein Kunde in den Laden, es muss einen Mindestabstand von anderthalb Metern geben.

Dass diese Soll-Distanz nicht immer eingehalten wird, weil das schon wegen der baulichen Gegebenheiten nicht überall funktioniert, zeigten bereits die vergangenen Wochen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist allerdings keine Platzfrage. Was aber, wenn Kunden die vom Freistaat verhängte Maskenpflicht in Geschäften missachten? 

Händlerlobby übt Kritik

In dem Fall werden Kunden nicht ins Geschäft gelassen, hieß es Anfang der Woche übereinstimmend aus mehreren Riesaer Läden. Doch Kunden abweisen, weil eine Maske oder ein Tuch vor Mund und Nase fehlen, das will auch nicht jeder. Man sei froh, dass die Leute wieder kommen dürfen, so ein Händler von der Riesaer Hauptstraße, der seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte. Andere Händler waren zu Wochenbeginn  unsicher, was im Falle fehlender Masken zu tun ist und riefen nach eigenem Bekunden die Corona-Hotline des Landes an. 

Der sächsische Handelsverband sieht bei der Kontrolle der Maskenpflicht den Staat am Zug. "Da die Vorschrift seitens des zuständigen Ministeriums in Sachsen erlassen wurde, ist die Kontrolle der Einhaltung aus unserer Sicht auch als hoheitliche Aufgabe zu werten", zitiert die Deutsche Presseagentur den Hauptgeschäftsführer des Verbands René Glaser.

Stichprobenartige Kontrollen

Nachfrage bei der Polizeipressestelle in Dresden. Dort spielt man den Ball an die Ladeninhaber zurück. "Zuständig für die Kontrolle des Gebots sind die Verantwortlichen des jeweiligen Ladengeschäfts". Grundsätzlich gelte: Sofern sich Personen in Einzelhandelsgeschäften oder im öffentlichen Nahverkehr nicht an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten, könne der Betreiber oder dessen Personal vom Hausrecht Gebrauch machen." Kommt der Kunde dem nicht nach, könne das Hausrecht natürlich durch Hinzuziehen der Polizei durch diese entsprechend durchgesetzt werden. Dass es zu so etwas gekommen wäre, sei der Polizei für Riesa bislang nicht bekannt, so ein Polizeisprecher am Dienstag. Eine gezielte Kontrolle der Hygieneregeln in den Geschäften durch die Polizei erfolge zudem grundsätzlich nicht.

Behördenkontrollen gibt es aber dennoch. Wie Riesas Stadtsprecher Uwe Päsler auf SZ-Nachfrage sagte, ist in Riesa das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei bei Streifen unterwegs, um stichprobenartig Geschäfte zu kontrollieren. Über Verstöße könne man sicher im Laufe der Woche etwas sagen. "Bei einer Kontrolle werden die Schwerpunkte vor allem bei der Vermeidung von Kundenansammlungen in Geschäften und dem grundsätzlichen Willen aller Beteiligten liegen, verstärkt auf Hygiene zu achten (Mundschutz, Beschilderung, Abstandsregelungen etc)", so Päsler.

Keine Bußgelder

Bußgelder werden die Beamten aber nicht verhängen. Denn bei Verstößen gegen die Maskenpflicht oder Abstandsregeln in Geschäften sind keine Bußgelder vorgesehen – weder für Ladeninhaber oder deren Personal, noch die Kunden. Das bekräftigt auch Sachsens Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Im Bußgeldkatalog zur Corona-Schutz-Verordnung heißt es zwar, dass bei geringfügigen Verstößen gegen die Verordnung ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden könne. Das beziehe sich aber nur auf im Bußgeldkatalog aufgelistete Verstöße, so das Ministerium. Und darunter findet sich die Maskenpflicht in Geschäften nicht.

Nach dem Eindruck von Claudia Mückel-Branig, Chefin der Händlervereinigung WIR und Betreiberin des Modeladens Toujours Damenmoden, halten sich in Riesa die meisten Menschen an die Maskenpflicht in den Geschäften, das zeige allein der Blick ins Straßenbild. Halte sich jemand nicht an das Gebot, versuche sie es in ihrem Geschäft mit "freundlicher Überzeugungsarbeit", so die Händlerin. Sie habe dafür auch einfache Masken im Geschäft vorrätig, falls jemand keinen eigenen Schutz dabei habe. Das Hausrecht per Polizei durchzusetzen, davon hält die WIR-Chefin wenig. "Man will ja auch niemanden verärgern."

Hoffnung auf Normalität

Laut der Gewerkschaft Verdi sind die Hygienevorkehrungen – Mindestabstand von 1,5 Meter, Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionen von Türgriffen sowie Einkaufswagen – im Handel eine "absolute Voraussetzung" für den Gesundheitsschutz von Kunden und Beschäftigten. "Allerdings werden diese Maßnahmen nicht überall eingehalten", so der Eindruck der Arbeitnehmervertreter. Leidtragende seien die Beschäftigten. Verdi fordert die Arbeitgeber deshalb auf, die Hygienevorschriften einzuhalten und zudem mehr Kontrollen durch Gesundheitsämter.

In Riesa hofft Hauptstraßen-Händlerin Claudia Mückel-Branig auf die Vernunft aller und dass sich an die Maßgaben gehalten wird – und dass dadurch schnell wieder zur Normalität zurückgekehrt werden kann. Eine ohne Masken. 

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