Die Stadt Plauen hat die Morddrohungsplakate der rechtsextremistischen Splitterpartei "III. Weg" bereits vor der Stadt Zwickau verboten. Während die Plakate mit dem Aufruf "Hängt die Grünen" in den meisten Städten erst Anfang dieser Woche aufgetaucht sind, sah sich Plauen damit schon Ende August konfrontiert. Die Plakate sollen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werben.
Schon früher als Zwickau hat die Stadt Plauen ein Verbot angeordnet. In der Stadt im Vogtland tummeln sich besonders viele Anhänger der 2013 gegründeten Neonazi-Partei. Viele Plakate hat die Stadt eigenen Angaben zufolge selbst entfernt, "da die Parteien der Beseitigungsanordnung nicht oder nicht vollständig nachkamen", so Baubürgermeisterin Kerstin Wolf auf Anfrage.
Das Verbot begründet die parteilose Politikerin so: "Für die Stadt Plauen bestehen keine Zweifel, dass dies den sozialen Frieden sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet und insofern eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt.“ Die Plakate seien geeignet, extremistische Randgruppen in ihrer radikalen Denkweise zu bestärken oder zu verfestigen und durch extreme Emotionalisierung Hass und Vorurteile zu schüren.
Wolf zufolge sei die öffentliche Ordnung gefährdet, "wenn der Einzelne in der Öffentlichkeit die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln nicht beachtet, die nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Zusammenlebens betrachtet werden.
Verbot der Stadt Zwickau am Mittwoch
Die Stadt Zwickau hat am Mittwoch angeordnet, dass die Partei ihre Plakate binnen drei Tagen verschwinden lassen muss. Die Stadt Leipzig gab am Mittwoch auf Anfrage an, dass man den Sachverhalt noch prüfe.
Dass etwa Zwickau überhaupt selbst tätig werden musste, lag an einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Zwickau vom Dienstag. Während die bayerische Staatsanwaltschaft eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten festgestellt hatte, entschied sich die Staatsanwaltschaft in Zwickau gegen ein Ermittlungserfahren. Eine konkrete Bedrohungslage und das Ziel dieser Bedrohung sei nicht klar genug, man ordnete den Aufruf der durch das Grundgesetz zugesicherten Meinungsfreiheit unter.
Am Donnerstag die Wendung: Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ordnete nach Rücksprache mit den bayrischen Kollegen in Zwickau an, in dem Fall zu ermitteln.