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OB Hilbert bekommt grünes Licht für seinen Direktor im Dresdner Rathaus

Dirk Hilbert will seinen Vertrauten zum Direktor im Rathaus Dresden machen. Das wurde von der Landesdirektion zunächst gestoppt. Doch die Prüfung der Beschwerde der SPD hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht.

Von Andreas Weller
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DresdensOberbürgermeister Dirk Hilbert kann seine Direktor-Pläne weiter verfolgen.
DresdensOberbürgermeister Dirk Hilbert kann seine Direktor-Pläne weiter verfolgen. © Sven Ellger

Dresden. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat im März den bisherigen Rathaussprecher Kai Schulz zum Direktor in seinem Geschäftsbereich gemacht. Das gilt bisher kommissarisch. Die geplante Legitimation durch den Stadtrat und damit die dauerhafte Beförderung von Schulz ist im August zunächst gestoppt worden, weil es Bedenken von mehreren Fraktionen gegen die Besetzung gibt. Eine Beschwerde der SPD wurde nun von der Rechtsaufsicht abschließend geprüft.

OB Hilbert hat seinen Geschäftsbereich umgebaut, nachdem er beim Kompromiss im Bürgermeisterstreit unter anderem zusätzlich die Verantwortung für den Bereich Finanzen zugeschlagen bekam. Zentrales Element ist die Schaffung eines Direktoriums, mit Schulz als Direktor. Diesen hat er im März kommissarisch eingesetzt.

Doch der nun zweitmächtigste Mann im Dresdner Rathaus braucht die Zustimmung des Stadtrates, um offiziell zum Direktor befördert zu werden. Von mehreren Fraktionen gibt es Bedenken, ob das Konstrukt "Direktorium" überhaupt zulässig ist, wegen der Qualifikation von Schulz, dessen Vergütung und einigem mehr. Deshalb hat die SPD die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsicht eingeschaltet, um das überprüfen zu lassen. OB Hilbert musste den Punkt von der Tagesordnung in der Sondersitzung im August nehmen.

Landesdirektion: "keine rechtlichen Bedenken"

Nun ist diese Prüfung abgeschlossen. Die Landesdirektion teilt auf Anfrage von Sächsische.de mit: "Es bestehen keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Schaffung des Direktoriums. Bürgermeister haben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht und die Pflicht, die innere Organisation der Gemeindeverwaltung zu regeln. Die Schaffung des Direktoriums ist davon umfasst."

Auch zum Anforderungsprofil für die Stelle des leitenden Stadtdirektors bestehen laut der Behörde "keine rechtlichen Bedenken". "Wird ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss gefordert, kann im Einzelfall gleichwohl - bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen - auch die Besetzung mit einem Bewerber ohne einen solchen Abschluss erfolgen", so die Landesdirektion. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, obliege der Stadt und letztlich dem Stadtrat, der über die Besetzung der Stelle entscheidet.

Was das Gehalt von 102.000 Euro pro Jahr betrifft, bestehen ebenfalls "keine rechtlichen Bedenken". Für die Eingruppierung ausschlaggebend sei die besondere Position des Direktors an der Schnittstelle zwischen Oberbürgermeister, Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung und externen Dritten, die für das Funktionieren des Zusammenlebens von herausragender Bedeutung seien. "Die Tätigkeit ist von komplexen und schwierigen Aufgaben geprägt", heißt es in der Antwort.

Damit hat die Landesdirektion sozusagen grünes Licht für Hilbert gegeben, dass er die Besetzung der Stelle mit Schulz erneut auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen kann. Denn diesem obliege es zu entscheiden, ob Schulz aus Sicht der Stadträte als Hilberts Direktor geeignet ist. Wann das geplant ist, ließ die Stadt zunächst offen.

SPD hat weiter Bedenken gegen Postenverteilung

Die SPD bleibt bei ihren Bedenken. "Wichtig ist meist das, wozu nichts gesagt wird", so Fraktionschefin Dana Frohwieser. "Die Landesdirektion hat hinsichtlich unserer Prüfanfrage geantwortet, dass es keine rechtlichen Bedenken gegen eine Verwaltungsebene zwischen Amtsleitungen und Beigeordneten gibt. Inhaltlich bleibt gleichwohl trotzdem mehr als ein Geschmäckle, was außer Machtkonzentration beim Oberbürgermeister geblieben ist durch die Streichung des Finanzbeigeordneten, wenn diese durch Schaffung neuer Stellen für engste Vertraute kompensiert wird. Vom Sparen ist jedenfalls nix geblieben."

Zudem sagt Frohwieser, die Landesdirektion zitiere zu der Vergütungshöhe und der Abweichung von der verlangten Qualifikation in ihrer Antwort an die SPD "nur die Angaben des Oberbürgermeisters" und verweise darauf, dass der Stadtrat die Angemessenheit entscheiden müsse. "So wird ausdrücklich darauf verwiesen, Stadtverwaltung und letztlich Stadtrat müssten prüfen, ob die entsprechende Voraussetzung für ein Abweichen von der grundsätzlichen Qualifikationsanforderung erfüllt seien."

Frohwieser fehle die Antwort darauf, ob es zulässig ist, solche Stellen auf Lebenszeit und damit weit über die Amtszeit von Oberbürgermeister Hilbert hinaus zu besetzen. "Rechtlich zulässig und inhaltlich richtig können sehr unterschiedliche Stiefel sein. Die Landesdirektion spielt den Ball über letztere Frage an den Stadtrat zurück", so Frohwieser. "Die SPD-Fraktion wird das sehr ernst nehmen und erwartet von der Verwaltung eine klare Begründung, warum hier die persönliche Nähe die geforderte Qualifikation aufwiegt."