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Lauterbach-Entführung geplant: Terror-Verdächtige in Sachsen verhaftet

Eine 75-Jährige soll Kopf einer Vereinigung sein, die unter anderem Gesundheitsminister Lauterbach entführen und Blackouts herbeiführen wollte. Nun sitzt sie in U-Haft.

Von Annette Binninger
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Im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde eine Frau in Mittelsachsen wegen Terrorverdachts festgenommen.
Im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde eine Frau in Mittelsachsen wegen Terrorverdachts festgenommen. ©  dpa/Kay Nietfeld

Dresden. Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstagmorgen in Flöha eine 75-Jährige wegen Terror-Verdachts festnehmen lassen. Die ehemalige Lehrerin soll Rädelsführerin einer staatsfeindlichen Gruppierung gewesen sein, die unter anderem die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben soll.

Zudem soll die Gruppierung sich zum Ziel gesetzt haben, „bürgerkriegsähnliche Zustände“ auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Haftrichter entschied noch am gleichen Tag, dass die festgenommene Elisabeth R. in Untersuchungshaft bleibt.

Die Frau soll sich spätestens Anfang 2022 der bundesweit aktiven Gruppe angeschlossen haben. Dabei sei sie quasi der administrative „Kopf“ der Gruppe gewesen und soll versucht haben, die Terror-Pläne voranzutreiben und zu koordinieren. Dabei habe sie auch immer wieder konkrete Terminvorstellungen genannt.

Zudem sei Elisabeth R. auch in die Beschaffung von Waffen und Sprengstoff eingebunden gewesen. Sie habe sich auch bemüht, weitere Mitglieder für die Gruppe anzuwerben.

Die Festnahme in Sachsen steht im Zusammenhang mit der bereits im April aufgeflogenen terrorverdächtigen Gruppe „Vereinte Patrioten“. Vier mutmaßliche Komplizen waren bereits am 13. April festgenommen worden. Sie sind deutsche Staatsbürger und stammen aus Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz), Falkensee bei Berlin sowie aus den Kreisen Ammerland (Niedersachsen) und Landshut (Bayern). Kurz darauf hatte der Generalbundesanwalt die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die ehemalige Lehrerin soll dem „Reichsbürger“-Milieu zuzurechnen sein. Sie verfolge eine Ideologie, nach der die auf dem Grundgesetz beruhende staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen könne, so die Bundesanwaltschaft.

Für „Reichsbürger“ existiert vielmehr das Deutsche Reich auf der Grundlage der Verfassung von 1871 weiter. Wegen ihrer „Reichsbürger“-Aktivitäten war der ehemaligen Lehrerin das Ruhegehalt aberkannt worden, wogegen sie sich vergeblich juristisch zur Wehr setzte. Im vergangenen März scheiterte ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz.

Die Frau soll Theologin sein. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen war sie Ende Oktober 2021 Teil einer Gruppe, die eine Andacht im Berliner Dom gestört hatte. Laut einem rbb-Bericht von damals waren dabei unter anderem antisemitische Parolen gerufen worden. Gegen die Frau wurde ein Hausverbot verhängt. (mit dpa)