Dynamo
Merken

Dynamo muss wieder eine Pyro-Strafe zahlen

Der Fußballbund ahndet Vorfälle im Fanblock bei der Auswärtspartie in Kiel Anfang November. Demnächst wird es für Dynamo noch wesentlich teurer.

Von Daniel Klein
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
In der ersten Halbzeit der Auswärtspartie bei Holstein Kiel brannte es im Anfang November 2021. Der Verein wird dafür bestraft.
In der ersten Halbzeit der Auswärtspartie bei Holstein Kiel brannte es im Anfang November 2021. Der Verein wird dafür bestraft. © dpa/Picture Alliance/Frank Molte

Dresden. Wieder wird Dynamo für das Fehlverhalten seiner Anhänger zur Kasse gebeten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Zweitligisten am Freitag zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Der Grund liegt schon einige Monate zurück. Am 5. November hatten Anhänger bei der Auswärtspartie bei Holstein Kiel, die Dresden 1:2 verlor, während der ersten Halbzeit "mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände" abgebrannt, wie es im DFB-Urteil heißt.

Der DFB-Kontrollausschuss orientiert sich bei der Strafzumessung am Strafenkatalog, der offiziell Strafzumessungsleitfaden heißt. Dieser sieht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der 2. Bundesliga je Gegenstand eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor. Demnach ergibt sich eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. Allerdings gewährt der DFB momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind. Dynamo hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Viel teurer werden für den Verein die Vorfälle bei den Heimpartien gegen den FC St. Pauli und Schalke 04. Der DFB zählte allein beim Duell gegen den Bundesliga-Absteiger 150 Bengalos und 20 Raketen, es droht eine Strafe in sechsstelliger Höhe. Das Urteil steht dazu aber noch aus.