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Corona: Was beim 15-Kilometer-Radius gilt

Zum Einkaufen dürfen sich Sachsen coronabedingt nur 15 Kilometer von zu Hause weg bewegen. Zählt die Luftlinie und wie kontrolliert das die Polizei?

Von Dirk Schulze
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Wie weit sind 15 Kilometer? Diese Frage beschäftigt viele Sachsen, nachdem die Corona-Regeln verschärft wurden.
Wie weit sind 15 Kilometer? Diese Frage beschäftigt viele Sachsen, nachdem die Corona-Regeln verschärft wurden. © Steffen Unger

So wenig direkter Kontakt zu anderen Menschen wie möglich - das ist das oberste Gebot, um die weitere Ausbreitung des ansteckenden Coronavirus zu bremsen. Im Freistaat gelten deshalb seit dem 14. Dezember strengere Regeln. Zum Einkaufen dürfen sich die Menschen nun nur noch 15 Kilometer von ihrem Wohnbereich oder Arbeitsplatz entfernen.

Gleiches gilt für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Spazieren, Joggen, Wandern oder Radfahren sind weiterhin erlaubt, sollen aber ebenfalls nur in dem festgelegten 15-Kilometer-Umkreis um den Wohnbereich stattfinden. So steht es in der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Doch wie genau wird diese Entfernung im Zweifelsfall gemessen?

Ein Beitrag auf Sächsische.de, in dem die 15-Kilometer-Umkreise für einzelne Orte der Sächsischen Schweiz auf einer Wanderkarte von Rolf Böhm eingezeichnet sind, stieß auf große Resonanz - und löste einige Fragen aus.

Rolf Böhms Karte der Sächsischen Schweiz: der 15-Kilometer-Umkreis um die größeren Städte der Region. © Rolf Böhm
Rolf Böhms Karte der Sächsischen Schweiz: der 15-Kilometer-Umkreis um die größeren Städte der Region. © Rolf Böhm © Rolf Böhm

Was gilt denn nun, fragt beispielsweise eine Leserin aus Liebstadt: Die Luftlinie oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer auf der Straße, die auch das Navi anzeigt? Sie möchte kein Bußgeld für überschrittene Kilometer riskieren. Denn gerade in bergigen Regionen wie dem Osterzgebirge und der Sächsischen Schweiz macht die Art und Weise der Messung einen erheblichen Unterschied.

Zählt die Luftlinie oder was das Navi zeigt?

Ein Beispiel: Von Liebstadt bis zum Waldparkplatz an der Ottomühle im Bielatal sind es mit dem Auto über Berg und Tal 23 oder 25 Kilometer, je nach gewählter Route. Eine Wandertour durchs Bielatal wäre für die Liebstädter damit eigentlich gestrichen. Gemessen per Luftlinie beträgt die Entfernung aber nur 13,5 Kilometer - also vollkommen konform mit der Verordnung.

Welcher der beiden Werte zählt im Fall einer Kontrolle? Eine Nachfrage bei der Polizei bringt die Antwort: "Grundsätzlich betrachtet die Polizeidirektion Dresden die Luftlinie als maßgebend", erklärt Sprecher Marko Laske. Für Ausflüge in die Umgebung gibt es also ein bisschen mehr Spielraum, als das Navigationsgerät fürs Auto anzeigt.

Wie kann ich den Radius messen?

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann am Computer oder auf dem Smartphone beispielsweise auf Google Maps die Funktion "Entfernung messen" wählen und dann zwei Punkte auswählen. Den kompletten Umkreis in einem Radius zeigt unter anderem der Onlinedienst Calcmaps an.

Der Onlinedienst Calcmaps zeigt den Radius für die Städte Freital, Dippoldiswalde, Pirna und Sebnitz.
Der Onlinedienst Calcmaps zeigt den Radius für die Städte Freital, Dippoldiswalde, Pirna und Sebnitz. © Calcmaps

Zählt die Adresse oder die Gemeindegrenze?

Pauschale Aussagen für ganze Orte oder Städte, wie weit sich deren Bewohner von zu Hause entfernen dürfen, lassen sich jedoch kaum treffen. Insbesondere nicht bei flächenmäßig größeren Kommunen wie Pirna oder Freital. Für die Polizeidirektion Dresden ist bei einer Kontrolle die Adresse das maßgebende Kriterium, erklärt Polizeisprecher Marko Laske. Nicht die Ortsmitte oder die Gemeindegrenze. Die exakte Entfernung kann also nur jeder für sich selbst bestimmen.

Wie kontrolliert die Polizei?

Aktuell führt die Polizeidirektion Dresden keine gezielten Kontrollen mit Blick auf die 15-Kilometer-Regel durch. "Im Rahmen anderer Kontrollen oder polizeilicher Maßnahmen wird die Regel selbstredend mit in den Blick gefasst", erklärt Laske. Soll heißen: Wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät oder in eine Unfall verwickelt ist, wird sich wohl rechtfertigen müssen, wenn er in dem Moment weiter als 15 Kilometer von zu Hause weg ist.

Im Corona-Podcast von Sächsische.de erklärt Dresdens Polizeipräsident Jörg Kubiessa diese Regel noch einmal genau.

Was ist, wenn mein Supermarkt weiter entfernt ist?

Die 15-Kilometer-Regel gilt auch für das Einkaufen. Was ist, wenn der nächstgelegene Supermarkt weiter entfernt liegt? Ein Blick auf die Karte zeigt: In der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge dürfte das nirgends der Fall sein. Selbst von den abgelegensten Häusern an der deutsch-tschechischen Grenze sind es Luftlinie weniger als 15 Kilometer bis in den nächsten Ort mit einem Supermarkt. Und falls doch: "In diesen Fällen darf die nächstgelegene Einrichtung zur Grundversorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs außerhalb der 15 km aufgesucht werden", heißt im Corona-FAQ des Freistaates Sachsen. Das gilt übrigens auch für Drogerien und Apotheken.

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