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Winterreifenpflicht: In welchem Land gilt was?

Der Winter hat sich zurückgemeldet, Schnee weckt bei vielen die Vorfreude auf den nächsten Skiurlaub. Wer mit dem Auto in die Ferien reist, muss sich aber fragen: Brauche ich eigentlich Winterreifen? Ein Überblick.

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Nicht in allen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht.
Nicht in allen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht. © dpa/Bernd Thissen

München. In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer müssen aber dem Wetter angemessene Bereifung haben - auch aus Gründen des Versicherungsschutzes.

Wer etwa bei dem jetzigen Winterwetter ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 60 und 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber wie sieht es an beliebten Winter-Reisezielen in den Nachbarländern aus?

Schweiz

In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer sind aber verpflichtet, ein betriebssicheres Fahrzeug zu führen, so der Touring Club Suisse (TCS). Bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, ist demnach nicht betriebssicher. Hier können zudem Geldbußen verhängt werden, wenn die falschen Reifen zu einer Verkehrsbehinderung führen. Außerdem droht eine Mithaftung bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung.

Österreich

In Österreich müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Co. Winterreifen oder - je nach Beschilderung - Schneeketten aufgezogen werden. Anders als in Deutschland gilt diese Regelung allerdings nur zwischen dem 1. November und dem 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss laut ADAC mit Strafen von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Tschechien

Auch in Tschechien gibt es laut ADAC eine allgemeine Pflicht. Hier müssen seit 1. . November bei Schnee, Eis und Matsch oder Temperaturen unter 4 Grad Winterreifen aufgezogen sein. Die Regelung gilt bis zum 31. März. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Strafen zwischen 55 und 92 Euro.

Frankreich

Die Franzosen handhaben das strikt: Hier müssen Sie zwischen dem 1. November und dem 31. März die Reifen mit Schneeflocken- oder Alpine-Symbol aufziehen. In diesen Zeiten gilt eine permanente Winterreifenpflicht.

Italien

Vor dem Italienurlaub kann es kompliziert werden: Denn dort darf jede Provinz selbst entscheiden, welche Regelungen für die Bereifung gelten. Man schaut also besser vor der Abfahrt nach, was gilt. Auf der für Winterurlauber beliebten Strecke über die Brennerautobahn A22 gilt beispielsweise eine allgemeine Pflicht zwischen dem 15. November und dem 15. April.

Polen, Niederlande, Dänemark

Laxer sind die Regeln laut ADAC in Polen, den Niederlanden oder Dänemark: Eine generelle Winterreifen-Pflicht gibt es nicht, statt der Winter-Pneus können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. (SZ/dpa)

  • Eine Übersicht über diese und weitere Regelungen in europäischen Ländern gibt es auf der ADAC-Website.