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Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten ab 8. Mai in Sachsen möglich

Sachsen stellt Härtefallhilfen für Heizöl- und Pelletskunden bereit. Die können bald beantragt werden. Die Sächsische Aufbaubank rechnet mit mehr als 100.000 Anträgen.

Von Gunnar Saft
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Maik Langner befüllt an einem Tanklager Mineralölhandel in Ebendörfel seinen Tanklastzug mit Heizöl. Wer deutlich mehr Geld für Heizöl zahlt, kann entlastet werden.
Maik Langner befüllt an einem Tanklager Mineralölhandel in Ebendörfel seinen Tanklastzug mit Heizöl. Wer deutlich mehr Geld für Heizöl zahlt, kann entlastet werden. © SZ/Uwe Soeder

Dresden. Auch in Sachsen sollen jetzt private Besitzer von Heizungsanlagen, die nicht an Versorgungsleitungen angeschlossen sind und separat unter anderem mit Öl, Flüssiggas, Holz oder Kohle beheizt werden, staatliche Härtefallhilfen erhalten. Das kündigte Energiestaatssekretär Gerd Lippold am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts in Dresden an.

Demnach können Privatpersonen vom 8. Mai bis zum 20. Oktober entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen, die absehbar innerhalb von sechs bis acht Wochen über die Bewilligung entscheidet und auch die Auszahlung der Zuschüsse übernimmt. Auch Vermieter können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie erklären, diese später an ihre Mieter weiterzuleiten. Von den 1,8 Milliarden Euro, die der Bund deutschlandweit für diesen Zweck zur Verfügung stellt, entfallen auf Sachsen 90 Millionen Euro. Laut Lippold rechnet der Freistaat mit über 100.000 Antragstellern unter den 300.000 sächsischen Haushalten, die beim Heizen zurzeit auf diese Energieträger setzen. Sollten die für Sachsen vorgesehenen Gelder nicht ausreichen, könne allerdings nur der Bund über eine mögliche Aufstockung des Hilfstopfs entscheiden, erklärte er.

Die Anträge auf Härtefallhilfen sollen in der Regel digital über ein Internetportal gestellt werden. Nur für Ausnahmefälle seien zusätzlich Beratungslösungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen geplant, wo man seinen Antrag dann auch schriftlich einreichen kann.

Für einen Anspruch auf staatliche Härtefallhilfe müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss man 2022 mehr als doppelt so viel Geld für den jeweils genutzten Energieträger bezahlt haben als den von Bund und Ländern dafür ermittelten Referenzpreis. Ist das nachweislich der Fall, können 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten ersetzt werden – allerdings nur, wenn die berechnete Entlastungssumme bei mindestens 100 Euro liegt. Darunter liegende Ansprüche werden nicht berücksichtigt. Die Obergrenze für eine Härtefallhilfe liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt.

Die SAB hat bereits im Vorfeld ein umfangreiches Beratungsangebot auf ihren Internetseiten eingerichtet. Mit Hilfe eines Onlinerechners kann vorab geprüft werden, ob sich ein eigener Antrag überhaupt lohnt. Zudem soll ab dem 2. Mai unter der Nummer 0351-4910-4999 eine Telefonhotline freigeschaltet werden. Erforderlich für eine Antragstellung sind unter anderem Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung.

Das Internetportal ist hier erreichbar.