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Ist das E-Bike bald kein Fahrrad mehr?

Die EU-Kommission stellt bei Pedelecs die Typfrage. Das könnte vor allem den Status mancher Elektro-Lastenräder verändern.

Von Andreas Rentsch
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Was Otto Normalverbraucher unter einem Lastenrad versteht: Ein zweirädriges "Long John" mit einer flexibel nutzbaren Transportfläche zwischen Lenker und Vorderrad.
Was Otto Normalverbraucher unter einem Lastenrad versteht: Ein zweirädriges "Long John" mit einer flexibel nutzbaren Transportfläche zwischen Lenker und Vorderrad. © www.r-m.de/Pressedienst Fahrrad

Sie haben drei Räder, einen E-Motor und sind für mehrere Hundert Kilo Nutzlast ausgelegt. Trotzdem gelten schwere Lasten-E-Bikes rechtlich als Fahrräder. An diesem Status könnte bald geschraubt werden. Denn die Europäische Kommission strebt eine Neuordnung der Fahrzeugkategorien an. Was das in der Praxis bedeutet, ist längst noch nicht geklärt. Doch die Branche diskutiert bereits über die Pläne. Der Pressedienst Fahrrad, ein Zusammenschluss von über 50 Vereinen, Firmen, Institutionen und Organisationen rund ums Fahrrad, hat deshalb einige Fachleute um ihre Einschätzung gebeten.

Sind Pedelecs bald keine Fahrräder mehr?

Nein. Die meisten E-Bikes werden ihren Sonderstatus behalten. Grundlage hierfür ist eine seit 2013 geltende Typgenehmigungsverordnung, die festlegt, was ein Kraftfahrzeug ist und was nicht. „Darin ist eine Ausnahme enthalten“, sagt Tim Salatzki vom Zweirad-Industrie-Verband ZIV: „Unter bestimmten Bedingungen – maximal 250 Watt Nenndauerleistung, höchstens 25 km/h und Unterstützung nur beim Pedalieren – wird ein Elektrofahrrad nicht als Kfz eingestuft, sondern als Fahrrad.

Der Hundetransporter: Babboe ist ein Lastenradhersteller aus den Niederlanden. Die Dreiräder mit der charakteristischen Holzbox auf der Vorderachse eignen sich für die Mitnahme von Kindern ebenso wie für den Hundetransport. Elektrifizierte Modelle kosten mindestens 3.600 Euro.
Der Hundetransporter: Babboe ist ein Lastenradhersteller aus den Niederlanden. Die Dreiräder mit der charakteristischen Holzbox auf der Vorderachse eignen sich für die Mitnahme von Kindern ebenso wie für den Hundetransport. Elektrifizierte Modelle kosten mindestens 3.600 Euro. © babboe.de
Das XXL-Lastenpedelec: Eine halbe Tonne Fracht bewegt dieses E-Lastenrad der Firma DB Schenker, das in Hamburg unterwegs ist. Als Maximaltempo seien 25 km/h möglich, gibt der Logistikdienstleister an. Nach 70 Kilometern muss der Akku wieder aufgeladen werden.
Das XXL-Lastenpedelec: Eine halbe Tonne Fracht bewegt dieses E-Lastenrad der Firma DB Schenker, das in Hamburg unterwegs ist. Als Maximaltempo seien 25 km/h möglich, gibt der Logistikdienstleister an. Nach 70 Kilometern muss der Akku wieder aufgeladen werden. © Max Lautenschläger/DB Schenker
Der Dreisitzer: Das Xtracycle eStoker ist ein Longtail, hat also einen verlängerten, extra stabilen Heckgepäckträger. Als 24-Zoll-Modell lässt es sich gut manövrieren und ist mit einer Länge von 2,10 Metern kürzer als viele andere einspurige Lastenräder. Preis: rund 5.000 Euro.
Der Dreisitzer: Das Xtracycle eStoker ist ein Longtail, hat also einen verlängerten, extra stabilen Heckgepäckträger. Als 24-Zoll-Modell lässt es sich gut manövrieren und ist mit einer Länge von 2,10 Metern kürzer als viele andere einspurige Lastenräder. Preis: rund 5.000 Euro. © Florian Schuh/Pressedienst Fahrrad

Damit gehen alle Freiheiten einher, die ein Fahrrad hat, etwa die Radwegbenutzung oder der Wegfall von Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht.“ Darüber hinaus müsse ein Pedelec auf europäischer Ebene noch den Anforderungen der sogenannten Maschinenrichtlinie genügen, so Salatzki. Darauf basierend seien Normen entwickelt worden, an die sich Hersteller halten müssen. „Hier geht es unter anderem darum, welche Kräfte bestimmte Bauteile am Rad aushalten müssen.“

Aus Sicht des ZIV funktioniert das aktuelle System der Standardisierung relativ gut. Dennoch, so Salatzki, wolle die EU-Kommission einen neuen Gesetzesrahmen schaffen. Der soll dann nicht nur E-Bikes betreffen, sondern auch Leichtelektrofahrzeuge, etwa E-Scooter oder Hoverboards.

Welche Pedelecs sollen dann unter die neuen Regularien fallen?

„Es gibt noch keine Regulierung für das Gesamtgewicht oder die Länge von Lastenrädern“, sagt Arne Behrendsen von der Internetplattform Cargobike.jetzt. Derzeit werden ganz unterschiedliche Produkte unter dem Begriff „Lastenrad“ zusammengefasst: Hier das Trike mit hölzerner Box zum Kindertransport, dort das XXL-E-Bike, mit dem Logistiker Hunderte Kilo Fracht durch Städte chauffieren. Selbst vierrädrige Transportpedelecs gibt es.

Im zuständigen EU-Gremium für Standardisierung werde deshalb einerseits über Sicherheitsstandards für den Transport von Kleinkindern und andererseits über Gewichtslimits für Lastenräder gesprochen, sagt Behrendsen. „Im Moment zeichnet sich eine Klasse bis 300 Kilo und eine weitere bis etwa 550 oder 600 Kilo zulässiges Gesamtgewicht ab.“ Ausgehend von diesen Angaben schlössen sich aber weitere Fragen an. Etwa die, ob ein Lastenpedelec, das alles in allem eine halbe Tonne wiegt, noch als Fahrrad gilt, das auf dem Radweg fahren darf, oder ob es ein Kennzeichen benötigt.

Apropos Kennzeichen – soll sich auch was für S-Pedelecs ändern?

Tatsächlich gebe es in der EU-Kommission Überlegungen, was in der Klasse der Speed-Pedelecs verändert werden müsste, um deren Nutzung zu erleichtern, sagt Tim Salatzki. Momentan haben die erst bei Tempo 45 abgeriegelten E-Bikes den Status von Kleinkrafträdern. Das bedeutet: Ihre Besitzer dürfen nicht auf Radwege, sondern müssen auf der Straße fahren wie Mopeds. Dort wiederum werden sie von unwissenden Autofahrern als vermeintliche Falschfahrer angesehen, was ebenfalls zu Konflikten führt.

Doch das ist nicht überall in Europa so. Die Schweiz und Belgien geben Radwege und -spuren für S-Pedelec-Fahrer frei. Die Folge: höhere Verkaufszahlen. In der Schweiz beispielsweise war 2021 rund jedes neunte verkaufte E-Bike ein S-Pedelec. In Deutschland lag die Quote zuletzt bei etwa 0,4 Prozent, was rund 8.000 verkauften S-Pedelecs entspricht.

Gibt es Bestrebungen, die StVO in diesem Punkt anzupassen?

Markus Riese vom E-Bike-Hersteller Riese & Müller wünscht sich kommunale Entscheidungsspielräume, wenn es um die Radwegenutzung geht. Bundesweiter Vorreiter beim Thema S-Pedelec ist die schwäbische Universitätsstadt Tübingen: Dort hat das Rathaus Ende 2019 einige Radwege, Fahrradstraßen und Wirtschaftswege für die schnellen E-Bikes freigegeben.

Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen, ist dienstlicher S-Pedelec-Fahrer.
Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen, ist dienstlicher S-Pedelec-Fahrer. © Christoph Schmidt/dpa

Möglich sei dies geworden, nachdem das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Einvernehmen für ein Zusatzzeichen „S-Pedelec frei“ erteilt hatte, erklärt die Stadtverwaltung. Der Vorstoß dürfte nicht von ungefähr gekommen sein. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer fährt dienstlich S-Pedelec.

Gleichzeitig ist der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, vor allem der Fußgänger, wichtig. Um den zu gewährleisten, könnte innerorts ein 25-km/h-Tempolimit für schnelle E-Bikes angeordnet werden.

Wie lange wird es dauern, bis die EU-Änderungen in Kraft treten?

Die jetzt in Angriff genommene Standardisierung wird nach Schätzung von Tim Salatzki noch rund drei Jahre dauern. „Diese neue Typisierung behindert aber momentan nicht den Markt.“ Vielmehr sorge sie dafür, dass es mehr Klarheit geben wird und Firmen ihre Fahrzeuge passender entwickeln können als bisher.