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Mit Fördergeld zum Lastenrad

Zuladung bis 300 Kilo, Gurte für Kinder, Neigetechnik: Für immer mehr Anwendungsfälle bieten Cargobikes gute Lösungen an. Und es gibt Zuschüsse.

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Schneller, Papa! Auf dem Heckträger des E-Cargobikes finden sogar zwei Kinder Platz.
Schneller, Papa! Auf dem Heckträger des E-Cargobikes finden sogar zwei Kinder Platz. © Lukas Gorjup/Lux Fotowerk/pd-f.de

Lastenräder gewinnen immer mehr an Beliebtheit. „Im vergangenen Jahr konnten wir über 60 Prozent Wachstum beim Lastenradverkauf verzeichnen“, sagt Anke Schäffner vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Sie sieht noch „viel Potenzial für dieses Segment“ – im privaten und kommerziellen Bereich.

Schon jetzt sei die Vielfalt an Bauformen fast unüberschaubar, heißt es beim Pressedienst Fahrrad, einem Zusammenschluss von 50 Vereinen, Firmen und Institutionen aus der Branche. Eine Übersicht über Typen, Eigenschaften, Kosten und rechtliche Details.

1. Beladen

Hier ist die Spanne sehr weit. Mittlerweile gibt es Schwerlastenräder, deren Ladeflächen bis zu 300 Kilo aufnehmen können und die je nach Aufbauten ein Fassungsvermögen von 2.500 Litern bieten. Genauso fällt aber auch das klassische Bäckerfahrrad mit einem großen Korb über einem kleineren Vorderrad in die Kategorie Cargobike. Bei den Bauformen werden einspurige und zweispurige Räder unterschieden.

Klassiker unter den Einspurigen ist das Long John. Dieses Modell mit tief liegender Ladefläche zwischen Lenksäule und Vorderrad ist länger, aber selten breiter als ein klassisches Fahrrad. Zuladungen von um die 100 Kilo sind gängig. Als Zubehör gibt es unter anderem Doppelkindersitze, Aufnahmen für Maxi-Cosi-Babyschalen oder verschließbare Boxen.

Die Ladefläche hinter dem Sattel ist dagegen beim einspurigen Longtail zu finden. Dieses Rad wird manchmal auch Backpacker genannt. Zwei Varianten gibt es: eine mit verlängertem Radstand und Ladefläche vor einem nach hinten verlagerten Hinterrad; eine andere mit verlängertem Gepäckträger.

Ist der Gepäckträger kürzer, spricht man vom Midtail-Lastenrad. Unter den Zweispurigen ist das Dreirädrige mit Kiste zwischen zwei Vorderrädern gängig. Hier finden laut Pressedienst Fahrrad bis zu sechs Kinder Platz. Gängige Zuladung: 150 Kilo.

2. Fahren

Die Fahreigenschaften sind grundsätzlich besser, je tiefer der Schwerpunkt liegt. Am ehesten wie ein herkömmliches Fahrrad fahren einspurige Lastenräder. „Mit ihnen kommt man zügig voran, kann auch Engstellen passieren und Kurven wie gewohnt bewältigen“, sagt René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

Sind sie wie ein Long John länger, fahren sie weniger wendig. Einschränkung bei den Einspurigen: Ihre Lastesel-Eigenschaften sind gegenüber Trikes grundsätzlich geringer. Das liegt unter anderem daran, dass ihre Ladeflächen in der Regel nicht breiter sind als der Lenker. Und die Long Johns stehen trotz robuster Doppelfußständer nicht so stabil wie ein Dreirad.

Bei Dreirädern ist das Fahrverhalten gewöhnungsbedürftig. Aufgrund der beiden Vorderräder sei es nicht möglich, sich in die Kurve zu legen, sagt Filippek. Gemächliches Fahren sei angesagt, um beim Einlenken nicht umzukippen. Hersteller wie Butchers & Bicycles, Babboe oder Chike statten ihre Trikes mit Neigetechnik aus, um die Kurveneigenschaften zu verbessern.

Vorrangig dürfte für viele aber der E-Antrieb sein. „Gerade bei Lastenrädern ist die Unterstützung per Motor sinnvoll“, sagt Filippek. Schwere Lasten ließen sich so leichter in Bewegung setzen, bergauf geht es müheloser. Beim Kindertransport sollten Eltern darauf achten, dass die Gurte fest sitzen. „Dadurch reagieren Lastenräder mit Transportboxen deutlich weniger empfindlich, wenn das Kind sich bewegt“, sagt Dirk Zedler vom Fahrrad-Prüfinstitut Zedler.

Long John - Vorteile: bewährtes Konzept, gutes Handling, mitfahrende Kinder im Sichtfeld, schmale Bauweise; Nachteile: Länge, bei langsamer Fahrt kippelig, geringere Traglast als Dreirad
Long John - Vorteile: bewährtes Konzept, gutes Handling, mitfahrende Kinder im Sichtfeld, schmale Bauweise; Nachteile: Länge, bei langsamer Fahrt kippelig, geringere Traglast als Dreirad © winora.de/pd-f.de
Longtail - Vorteile: Handling nahe am normalen Rad, gut für Transport von zwei Kindern, für längere Strecken geeignet; Nachteile: Kinder nicht im Sichtfeld, mehr Aufwand beim Beladen (Taschen)
Longtail - Vorteile: Handling nahe am normalen Rad, gut für Transport von zwei Kindern, für längere Strecken geeignet; Nachteile: Kinder nicht im Sichtfeld, mehr Aufwand beim Beladen (Taschen) © cosmicsports.de/pd-f.de
Dreirad - Vorteile: stabiler Stand, teilweise extreme Traglasten möglich, keine Kippgefahr im Stand oder bei langsamer Fahrt; Nachteile: gewöhnungsbedürftig in Kurven, passt nicht überall durch
Dreirad - Vorteile: stabiler Stand, teilweise extreme Traglasten möglich, keine Kippgefahr im Stand oder bei langsamer Fahrt; Nachteile: gewöhnungsbedürftig in Kurven, passt nicht überall durch © radkutsche.de/pd-f.de

3. Bezahlen

Lastenräder zählen zu den teuersten Fahrradgattungen. Durchschnittspreise einzelner Modellgruppen erhebt der ZIV zwar nicht, doch schätzt man diese für unmotorisierte Cargobikes auf 3.000 Euro und 4.500 bis 5.000 Euro für E-Modelle. Die Investition kann aber per Förderung minimiert werden. Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anschaffung.

Antragsberechtigt sind unter anderem Firmen, Freiberufler, Kommunen und Vereine, nicht aber Privatpersonen. Förderfähig sind ein Viertel der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Exemplar. Finanziert werden kann auch per Raten- oder Mietkauf.

Zudem gibt es Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene, von denen Privatleute nicht pauschal ausgeschlossen sind – beispielsweise in Thüringen. Auch Städte legen immer wieder Programme auf, die jedermann offenstehen. Von vielen Förderungen ausgeschlossen sind allerdings Bikes mit verlängertem Gepäckträger. Damit fallen Longtails heraus.

4. Leasing & Sharing

Alternativ bietet sich Leasing über den Arbeitgeber an. Dabei wird eine Monatsrate fällig, und das Dienstrad muss wie ein Dienstwagen als geldwerter Vorteil versteuert werden, weil es in der Freizeit genutzt werden darf. Das bedeutet derzeit: Bei der Gehaltsumwandlung müssen monatlich 0,25 Prozent vom Listenneupreis des Fahrrads versteuert werden.

Während sich Leasing laut Bundesverband Zukunft Fahrrad immer mehr etabliert, gibt es kaum Lastenräder im Abo. Ausnahme ist der Anbieter Green Moves, lokal begrenzt auf Düsseldorf, Bonn, Köln und Leverkusen.

Sharing-Angebote finden sich dagegen bundesweit in vielen Städten. Teilweise können die Lastenräder sogar gratis ausgeliehen werden – in Sachsen laut Konrad Krause vom ADFC in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Bautzen, Bischofswerda, Radebeul und Görlitz. Es gebe aber manchmal kommerzielle Verleiher mit einem Cargobike im Fuhrpark, so Krause. Große Sharing-Betreiber wie Nextbike haben demnach in Sachsen noch keine Lastenräder am Start.

5. Rechtliches

Lastenräder sind Fahrräder, als Pedelecs sind sie ihnen rechtlich gleichgestellt. Damit müssen Lastenräder genauso auf verpflichtende Radwege wie andere Fahrräder auch. Eine Ausnahme gilt laut der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) für mehrspurige Lastenräder, da diese oft breiter sind. Sie dürfen auf die Straße ausweichen, wenn sie auf dem Radweg andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Beim Thema Parken gilt: „Parkflächen sind für alle da, auch für Fahrräder und Lastenräder“, sagt Annika Meenken vom Verkehrsclub Deutschland. In Deutschland gebe es keine Parkflächen exklusiv für Autos. Das Abstellen am Fahrbahnrand oder auf markierten Stellplätzen ist damit grundsätzlich erlaubt, wenn es auf dem Gehweg zu eng werden sollte.

Es sei denn, Plätze sind durch Beschilderung bestimmten Fahrzeugarten vorbehalten. Das Abstellen dort sei „jedoch wenig attraktiv, weil die Räder dort nicht angeschlossen werden und somit Diebesbeute werden können“, so Filippek. Und es gibt eine weitere praxisferne Einschränkung: Am Fahrbahnrand müssen Fahrräder im Gegensatz zu Autos bei Dunkelheit beleuchtet werden oder mit einer Parkwarntafel ausgestattet werden.

Auch bei der Mitnahme von Kindern gelten Regeln, die man kennen und einhalten muss. Wer das Bike führt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die StVO schreibt vor, dass der mitfahrende Nachwuchs nicht älter als sieben Jahre alt sein darf. Allerdings können auch ältere Personen transportiert werden, wenn das Fahrrad oder Pedelec dafür gebaut und eingerichtet ist – das können zum Beispiel Longtail-Räder mit Sitzbänken sein.

Sichergestellt muss in jedem Fall sein, dass „Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen“ vorhanden sind, damit die Mitfahrenden vor den rotierenden Speichen geschützt sind. (dpa/mit are/rnw)