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Kein Erfolg mit Widerspruch gegen Corona-Bußgeld

Seit Wochen stehen in Bautzen immer wieder Menschen wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen vor Gericht. Diesmal waren einige Bekannte darunter.

Von Theresa Hellwig
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Weil sie im Januar 2021 an einem nicht angemeldeten Corona-Protest teilgenommen haben sollen, müssen mehrere Bautzener ein Bußgeld zahlen. Ihnen wird vorgeworfen, das Haus – entgegen der damaligen Regeln – ohne triftigen Grund verlassen zu haben.
Weil sie im Januar 2021 an einem nicht angemeldeten Corona-Protest teilgenommen haben sollen, müssen mehrere Bautzener ein Bußgeld zahlen. Ihnen wird vorgeworfen, das Haus – entgegen der damaligen Regeln – ohne triftigen Grund verlassen zu haben. © Symbolfoto: Sächsische.de

Bautzen. Der Vorfall, um den es an diesem Mittwoch im Bautzener Amtsgericht geht, ist nicht zum ersten Mal Thema im Gerichtssaal. Am 6. Januar 2021 hatten sich auf der Bautzener Friedensbrücke rund 25 Menschen versammelt, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Feuerwerk wurde gezündet, Flyer wurden verteilt, Plakate hochgehalten.

Weil sich durch das Feuerwerk der Verkehr auf der Brücke staute, mussten sich ein Bautzener und eine Bautzenerin bereits wegen Nötigung verantworten. Die Namen der beiden stehen auch an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung. Ihre – und noch sieben weitere. Einige davon sind in Bautzen keine Unbekannten.

Es geht dabei allerdings dieses Mal nicht um Nötigung, sondern um einen anderen Vorwurf: Die Personen, die an der Versammlung teilnahmen, sollen gegen die damals geltende Fassung der Corona-Schutz-Verordnung verstoßen haben. Ein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Häuslichkeit sei das jedenfalls nicht gewesen, so geht es aus den Bußgeldbescheiden hervor.

Etliche Verfahren wegen Corona-Verstößen

Ein Bußgeld von 60 Euro sollten die meisten derjenigen, die an diesem Tag vor Gericht stehen, zahlen. Damit zeigten sie sich jedoch nicht einverstanden und legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Gericht kann nun entscheiden, das Verfahren einzustellen, den Betroffenen eine niedrigere Summe aufzuerlegen – oder auch eine höhere.

Die Prozesse an diesem Mittwoch sind nicht die ersten ihrer Art: Weil keine Maske getragen wurde, weil das Haus ohne triftigen Grund verlassen wurde – etliche Verfahren wegen Corona-Ordnungswidrigkeiten hat es in den letzten Wochen in Bautzen bereits gegeben.

Hocherhobenen Hauptes und – trotz anderslautender Regel – ohne Maske betritt die Bautzenerin, die sich bereits dem Vorwurf der Nötigung stellen musste, an jenem Mittwoch den Saal. Sie ist eine der Haupt-Organisatoren der Bautzener Corona-Proteste. Auf Telegram verbreitet sie Verschwörungserzählungen und Inhalte der rechtsextremen Freien Sachsen.

Nur zum Einkaufen oder zur Versammlung?

Ihre Taktik vor Gericht: "Ich hatte sehr wohl einen triftigen Grund", sagt die 30-Jährige. "Ich brauchte frische Luft." Und einkaufen sei sie gewesen. Erst sagt sie, sie habe von der Versammlung nichts gewusst. Dann widerspricht sie sich und erinnert an den Prozess im vergangenen Oktober, bei dem sie alle Vorwürfe eingeräumt hatte.

Auch eine Polizistin, die als Zeugin geladen ist, berichtet, dass die Frau damals als Grund angegeben habe, dass sie Flyer gegen die Corona-Maßnahmen verteilen wolle. Einkaufstüten hingegen habe sie nicht dabei gehabt.

Doch nicht nur die 30-Jährige argumentiert damit, durch einen Einkauf einen triftigen Grund für das Verlassen des Hauses gehabt zu haben. Auch ein Mann, der durch die Corona-Demonstrationen in Bautzen bekannt ist, steht an diesem Tag vor Gericht. Der 53-Jährige tritt immer wieder als Versammlungsleiter auf. Auch er betritt den Saal ohne Maske – und zieht an einem Asthma-Spray, als er aufgefordert wird, eine aufzusetzen.

Er erklärt ebenfalls, eigentlich bloß zum Einkaufen unterwegs gewesen zu sein. Er habe sich auf dem Rückweg zu seinem Auto befunden – und den Leuten, die er kannte, auf der Friedensbrücke Hallo gesagt. Eine Polizistin berichtet allerdings, dass sie und ihre Kollegen nur diejenigen kontrolliert hätten, die fest auf der Friedensbrücke gestanden hätten, ohne sich fortzubewegen. Die meisten hätten in Richtung Straße geguckt, einige Plakate dabeigehabt.

Fast alle müssen zahlen, nur eine nicht

Eine andere Frau, die an diesem Tag vor Gericht steht, berichtet, dass sie nur zum Joggen an der frischen Luft gewesen sei. Erst sagt die 54-Jährige in Bezug auf die Versammlung: "Es hat mich nicht interessiert, was die da machen." Dann, wenig später: "Ich hätte dort stehen können. Ich habe es aber nicht."

Zwei weitere Betroffene erscheinen an diesem Tag nicht. Einer von ihnen ist der Mann, der gemeinsam mit der 30-Jährigen bereits wegen Nötigung angeklagt worden war. Damals stellte das Gericht das Verfahren ein. An diesem Tag kommt er weniger glimpflich davon: Er und die Frau, die nicht zum Prozess erschienen ist, müssen zahlen. Weil sie der Verhandlung fernblieben, wird ihr Einspruch verworfen. Neben dem Bußgeld kommen jetzt auch noch Gerichtskosten auf die beiden zu.

Auch die 30- und der 53-Jährige müssen ihr Bußgeld zahlen. Weil die Richterin beiden nahelegt, dass das Urteil zu ihren Ungunsten ausfallen würde, ziehen sie ihren Einspruch zurück. Damit bleiben sie auf dem Bußgeld sitzen – nicht aber auf den Gerichtskosten.

Anders jene Frau, die angab, joggen gewesen zu sein. Sie hat einen Anwalt dabei. Weil sie schlussendlich doch zugibt, an der Demonstration teilgenommen zu haben und sich dafür entschuldigt, stellt die Richterin das Verfahren ein. Sie muss ihr Bußgeld nicht zahlen – die Kosten für ihren Anwalt hingegen schon.