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Corona: Das ändert sich ab Donnerstag in Sachsen

Geschäfte sind geschlossen, Veranstaltungen untersagt: Regierung appelliert an Bürger, die Regeln unbedingt einzuhalten.

Von Gunnar Saft
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Ministerpräsident Michael Kretschmer und Sozialministerin Petra Köpping stellten die Schutzmaßnahmen vor.
Ministerpräsident Michael Kretschmer und Sozialministerin Petra Köpping stellten die Schutzmaßnahmen vor. © dpa/Robert Michael

Das alltägliche Leben wird eingeschränkt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Er präsentierte sich selbst stark verschnupft und hustend, aber medizinisch getestet und coronafrei wie er am gleichen Tag per Interview erklärte. Sächsische.de stellt die wichtigsten Punkte des Maßnahmepakets vor.

Welche Einrichtungen werden ab wann geschlossen?

Ab Mittwoch um Mitternacht tritt für viele Geschäfte und Einrichtungen in Sachsen eine Schließungsverfügung in Kraft. Praktisch dürfen sie damit ab Donnerstag, den 19. März 2020, nicht mehr für Kunden und Besucher öffnen. Diese Zwangsmaßnahmen sollen zunächst bis zum 20. April 2020 gelten.

Betroffen sind Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kulturzentren und Bürgerhäuser, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, Angebote der Volkshochschulen sowie anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Bäder und Saunen, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte sowie Cafes und Mensen der Studentenwerke, Sportanlagen sowie Reisebusreisen. Das betrifft auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen, wobei die Gotteshäuser selbst nicht geschlossen werden.

Welche Läden und Einrichtungen bleiben weiterhin offen?

Geöffnet bleiben Gaststätten – allerdings nur zwischen sechs bis 18 Uhr. Offen bleiben zudem Lebensmittelläden, Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte sowie Abhol- und Lieferdienste. Aber auch Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Diese Einrichtungen werden zusätzlich vom bisher gültigen Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen. Das heißt, sie können neben ihren normalen Öffnungszeiten nun auch individuell am Sonntag für Kunden öffnen.

Wird kontrolliert, ob sich Bürger an die Einschränkungen halten?

Zunächst setzt Sachsens Regierung auf die freiwillige Akzeptanz und die Unterstützung der getroffenen Maßnahmen. Diese hätten das Ziel, innerhalb von zehn bis 14 Tagen zu einer Beruhigung der Lage beizutragen und sogar eine Seitwärtsentwicklung oder einen Stillstand beim Ausbreiten des Virus zu erreichen. Dafür, so Kretschmer, müsste jeder die Begegnungen außerhalb der eigenen Familie auf ein Minimum reduzieren. „Ich bitte alle, sich daran auch zu halten!“

In den vergangenen Tagen habe man neben viel verantwortungsvollem Handeln, Hilfsbereitschaft und Solidarität, leider auch das Gegenteil erlebt, sagte er. Ausdrücklich kritisierte er die durchgeführte Nacktrodelveranstaltung am vergangenen Wochenende im Erzgebirge als verantwortungsloses Handeln. „Wer so etwas tut und sich daran beteiligt, schadet sich und vielen anderen Menschen.“

Man werde die Situation genau beobachten. Sollten entsprechende Appelle keine ausreichende Wirkung zeigen, werde der Staat notfalls nachsteuern, kündigte er an. „Das würden wir gern vermeiden, man muss sich aber diese Option offen halten.“

Was passiert, um den Unternehmen und Selbstständigen zu helfen?

Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) erklärte, man arbeite fieberhaft an Lösungen und Hilfsprogrammen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Es sei aber nicht klar, ob dies tatsächlich „in Gänze gelingt“. Dulig informierte über mehrere Krisentreffen, auf denen über finanzielle und andere Hilfen mit den Betroffenen beraten werde.

Kretschmer ergänzte, es werde entsprechende Unterstützungen des Staates geben, allerdings stehe noch nicht fest, in welchem Umfang sich der Freistaat daran beteiligen kann und wird. Eine der wichtigen Hilfen sei die durch die Bundesregierung beschlossene Regelung zum Kurzarbeitergeld. Über weitere würde intensiv beraten.

Wie organisiert sich Sachsen im Kampf gegen die Krise und deren Folgen?

Dafür ist ab sofort der gemeinsame „Krisenstab Infektionsschutz“ des Gesundheits- und des Innenministeriums zuständig. Letzteres vor allem deshalb, weil im Verlauf der vergangenen Tage zunehmend Punkte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Mittelpunkt gerückt seien, erklärte Innenminister Roland Wöller (CDU).

Zusätzliche Ordnungsmaßnahmen seien aus seiner Sicht jedoch bisher nicht notwendig. Sachsens Polizei sei gut vorbereitet und werde wie bisher die Kommunen bei angeordneten Ordnungsmaßnahmen unterstützen. Für ein verstärktes Eingreifen der Beamten, beispielsweise wegen auftretender Hamsterkäufe, gebe es keinen Anlass. Die Versorgungslage sei stabil und werde es auch bleiben.

Die gegenwärtigen Lkw-Staus an der Grenze zu Polen sollen durch eine veränderte Organisation der Kontrollen zügig abgebaut werden.

Alle Entwicklungen in der Corona-Krise in unserem Newsblog.