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Corona: Diese Regeln gelten zu Silvester in Sachsen

Feiern mit Freunden, Anstoßen um Mitternacht, Raketen und Feuerwerk: Was man in Sachsen zur Silvesternacht wissen muss.

Von Andrea Schawe
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So schön wie letztes Jahr wird es in Dresden nicht aussehen: Die Stadt hat alle Feuerwerke verboten.
So schön wie letztes Jahr wird es in Dresden nicht aussehen: Die Stadt hat alle Feuerwerke verboten. © kairospress

Dresden. Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Das Coronavirus sorgt dafür, dass es keine Feier wie in den vergangenen Jahren wird. Nach der aktuellen sächsischen Corona-Verordnung gelten auch an Silvester Einschränkungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wen darf ich treffen?

Zu Silvester gelten schärfere Kontaktbeschränkungen als zu Weihnachten. Treffen und Feiern im öffentlichen Raum und zu Hause sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, dem Partner, der Partnerin oder Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, erlaubt – insgesamt dürfen es maximal fünf Personen sein. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.

Kann ich Freunde und Verwandte besuchen?

Ja, Reisen sind nicht verboten. Besuche und Zusammenkünfte mit anderen Menschen sind ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Der 15-Kilometer-Radius um die Wohnung oder die Arbeitsstätte gilt nur fürs Einkaufen sowie für Sport und Bewegung im Freien.

Es wird aber „dringend empfohlen“, Kontakte zu reduzieren und nur dann private Reisen und Besuche vorzunehmen, wenn sie unbedingt notwendig sind, etwa, wenn man hilfsbedürftige Angehörige hat, um sein Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder wenn der Partner oder die Partnerin nicht im gleichen Haushalt lebt. Bei innerdeutschen Reisen gelten dann die Regeln der jeweiligen Bundesländer.

Darf ich draußen mit den Nachbarn anstoßen?

Ja, in der Silvesternacht gibt es keine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden: Bei dem Treffen dürfen es maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten sein. Angestoßen werden darf nur mit Saft, Selters oder ähnlichem, es gilt sachsenweit ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Und das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist im öffentlichen Raum Pflicht, wenn sich mehrere Menschen begegnen.

Darf ich Feuerwerk in Polen und Tschechien kaufen?

Der Verkauf von Pyrotechnik in Deutschland ist in diesem Jahr wegen der Corona-Krise bundesweit generell verboten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat dafür eine Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk am Montag bestätigt.

Der Import von Feuerwerk und Böllern aus den Nachbarländern ist nach Angaben des Zolls erlaubt, allerdings nur, wenn die Pyrotechnik getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen ist. Illegal ist nicht zugelassene Pyrotechnik, die es etwa auf polnischen und tschechischen Märkten gibt. Der in den Böllern verwendete Blitzknallsatz hat oft eine nicht vorhersehbare und um ein Vielfaches höhere Explosivkraft als die in Deutschland geprüften Böller mit Schwarzpulver.

Die unerlaubte Einfuhr nicht zugelassener Böller ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass solche Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Der Bundesgrenzschutz und der Zoll führen im grenznahen Raum Kontrollen durch.

Kann ich Feuerwerk zünden?

Nach der sachsenweiten Corona-Verordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht verboten. Allerdings können die Städte und Gemeinden eigene, strengere Regeln erlassen. In Dresden ist jegliches Feuerwerk in der ganzen Stadt – auf privaten und öffentlichen Flächen – untersagt. Es ist auch verboten, Böller und Raketen dabei zu haben. Leipzig hat das Abrennen von Feuerwerk von 22 bis 6 Uhr in der kompletten Innenstadt, am Lindenauer Markt und am Connewitzer Kreuz verboten.

In Görlitz ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf vier Straßen und der Altstadtbrücke am 31. Dezember von 22 Uhr bis zum Neujahrstag 2 Uhr untersagt. Auch die Stadt Löbau hat ein Verbot von Silvester-Feuerwerken erlassen: Niemand darf Raketen, Schwärmer, Knaller, Batterien und andere Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen oder abfeuern.

Auch wenn das Zünden von Silvesterfeuerwerk in einigen Kommunen nicht verboten ist, wird dringend davon abgeraten – wegen der hohen Verletzungsgefahr und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems. Nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk ist erlaubt.