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Ohne Corona-Test geht's in Sachsen nicht zum Unterricht

Sachsen setzt ab Mittwoch die Testpflicht an weiterführenden Schulen um. Ausreichend viele Tests sollen vorhanden sein. Wo trotzdem Schließungen drohen.

Von Andrea Schawe
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Alle Schüler ab Klasse 5 müssen sich einmal wöchentlich testen lassen.
Alle Schüler ab Klasse 5 müssen sich einmal wöchentlich testen lassen. © dpa-Zentralbild

Dresden. Ab Mittwoch sind alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal an den weiterführenden Schulen verpflichtet, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Noch im Laufe des Dienstags will der Freistaat sicherstellen, dass in ausreichender Menge Selbsttests vorhanden sind.

“Wir können damit das Betretungsverbot bei Nichtvorliegen eines negativen Coronatests umsetzen”, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Dienstag. Die Tests sind für Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf einmal pro Woche verpflichtend. Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal müssen sich zweimal in der Woche testen.

Die Tests können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen flankieren, so Piwarz. Wer sich nicht testen lässt, darf das Schulgelände nicht betreten und auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Seit Montag sind Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen in Sachsen wieder geöffnet. Der Unterricht für die 240.000 Schülerinnen und Schüler findet im Wechselmodell statt: Die Klassen werden geteilt, eine Hälfte lernt in der Schule, die andere zu Hause. In welchen Rhythmus der Wechsel erfolgt, entscheidet die Schule.

Weil zu Wochenbeginn noch nicht genügend Selbsttests zur Verfügung standen, konnten sich Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 an der Schule freiwillig von fachlich geschultem Personal testen lassen. Bis Mittwoch wurden nach Angaben des Kultusministeriums mehr als 59.500 Schüler getestet, 73 Ergebnisse waren positiv. Bei den 17.700 getesteten Lehrern wurden 28 positive Ergebnisse registriert.

Schüler in Sachsen führen Tests selbst durch

Der Freistaat hatte 1,5 Millionen Selbsttests bestellt, die Lieferungen seien am Freitag und am Montag erfolgt. Schulleiter müssen die Testkits bei den regionalen Stellen des Landesamtes für Schule und Bildung abholen. Für die kommende Woche würden die Tests derzeit noch organisiert, so Piwarz.

Die Selbsttests werden in der Schule im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt. Benutzt werden sogenannte Laienselbsttests, die nicht von geschultem Personal durchgeführt werden müssen. Der Tupfer muss dabei nicht mehr tief in die obere Nasenhöhle eingeführt werden, sondern nur etwa zwei Zentimeter tief in jedes Nasenloch. Der Antigen-Test kann innerhalb von 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht.

Mit einem Tupfer nimmt man entsprechend der Anleitung bei sich selbst einen Abstrich.
Mit einem Tupfer nimmt man entsprechend der Anleitung bei sich selbst einen Abstrich. © dpa

Wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern der Testung an der Schule nicht zustimmen, kann alternativ auch ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass keine Corona-Infektion besteht, oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, müssen die Kinder und Jugendlichen die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. "Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie zu Zeiten der Schulschließungen oder wie im Präsenzunterricht, kann nicht gerechnet werden", so das Kultusministerium.

Lehrerinnen und Lehrern, die sich nicht testen lassen, drohen dienstrechtliche Konsequenzen. Kultusminister Christian Piwarz setzt auf die Verantwortung, derjenigen, die im Bildungssystem tätig sind. "Im Interesse eines sicheren Schulbetriebes sollte es gerade den Lehrkräften gelegen sein, hier zu unterstützen", sagte er.

Die Grundschullehrer können sich wie bisher kostenlos einmal wöchentlich freiwillig testen lassen. Eine Testpflicht für Grundschullehrer gibt es noch nicht. Das gehe erst, wenn für sämtliches Personal an der Grundschule Tests zur Verfügung ständen, so Piwarz. Auch Horterzieher müssten getestet werden - dafür sind aber die Kommunen zuständig. Piwarz rechnet damit, das ab kommender Woche genügend Tests an die Erzieherinnen und Erzieher verteilt sind. Dann gilt auch für die Grundschullehrer eine Testpflicht.

Angesichts steigender Infektionszahlen drohen in einigen Landkreisen wieder Schulschließungen. Für Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt, dass sie wieder geschlossen werden können, wenn der Grenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner andauernd an fünf Werktagen überschritten ist.

Entscheidung über Schulen am Donnerstag

Acht Landkreise befinden sich derzeit bei Inzidenz-Werten über der Marke von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Im Vogtlandkreis sehe es nicht danach aus, als würden die Schulen vor Ostern noch einmal öffnen, so Kultusminister Piwarz. Die Inzidenz dort liegt am Dienstag bei 307.

In den Landkreisen Zwickau, Erzgebirge, Nordsachsen, Mittelsachsen, Bautzen und Meißen sowie der Stadt Chemnitz, die momentan teils knapp, teils deutlich über 100 liegen, werde nun genau bewertet und geprüft, wie es mit dem Unterricht an den Schulen weitergeht. Schulen und Kitas müssten nach der Corona-Schutzverordnung nicht schließen, wenn die Infektionen auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg - einen Hotspot - zurückzuführen sind, oder bereits ein Rückgang des Inzidenzwerts festgestellt wird.

Das Kultus- und das Sozialministerium wollen sich noch am Dienstagnachmittag mit den kommunalen Verantwortlichen abstimmen. “Eine Entscheidung soll am Donnerstag fallen”, kündigte Piwarz an. Gleiches gelte auch für die Bewertung der Öffnung von Kindertageseinrichtungen.

Sicherheit gebe es für die kommende Woche bei den Landkreisen unter der 100er-Marke: Hier werde der Schulbetrieb in der kommenden Woche fortgeführt. Das sind momentan die Landeshauptstadt Dresden, die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.