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Diese neuen Gesetze gelten ab November

Neben den neuen Corona-Regeln treten ab November weitere gesetzliche Maßnahmen in Kraft. Ein Überblick.

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Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen.
Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen. © Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Das Leben in Deutschland wird in den kommenden vier Wochen massiv von den neuen Anti-Corona-Maßnahmen bestimmt. Ab dem 2. November gelten strenge Kontaktbeschränkungen; Lokale, Kinos und Sportstudios bleiben geschlossen; Veranstaltungen und Hotelübernachtungen werden weitgehend verboten. Zumindest kurzfristig werden so die weiteren Änderungen in den Schatten gestellt, die im kommenden Monat ebenfalls in Kraft treten:

ERNÄHRUNG:

Damit "Dickmacher" und gesunde Lebensmittel im Supermarkt leichter zu erkennen sind, startet im November das neue Logo "Nutri-Score" auf breiter Front. Neben Zucker, Fett und Salz fließen auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe und Proteine in eine Gesamtbewertung ein, die dann auf der Vorderseite der Packung in einer fünfstufigen Ampel-Skala dargestellt wird: von "A" auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes "C" bis hin zum roten "E" für die ungünstigste.

REISEN:

Für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten gelten ab dem 8. November neue Quarantäne-Regeln: Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Corona-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Quarantäne-Pflicht. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Covid-19-Symptome auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

GESUNDHEIT:

Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit "1-1-1" angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils eine Tablette einnehmen soll. Nur wenn dem Patienten ein alternativer Medikationsplan vorliegt, kann der Arzt auf eine Dosierungsanleitung auf dem Rezept verzichten. (dpa)