Dresden. Das ging schnell. Nur einen Tag nach dem Beginn musste der Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Dresdner Promi-Arzt ausgesetzt werden. Der Grund ist die Erkrankung eines Schöffen. Der Mann wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Unklar war zunächst, ob weitere Prozessbeteiligte angesteckt wurden.
Der mehrfach vorbestrafte und schwer alkoholkranke 65-jährige Sieghard F. muss sich unter anderem wegen Körperverletzung vor dem Landgericht Dresden verantworten. Im Sommer 2017 soll er seiner Ehefrau nicht geholfen haben, die in der gemeinsamen Wohnung auf der Treppe gestürzt war und sich dabei schwer verletzt hatte.
Der Arzt soll unter anderem morgens gegen 8 Uhr zu Nachbarn, die Hilferufe gehört und bei dem Paar geklingelt hatten, behauptet haben, die Rufe kämen nicht aus der Wohnung. Dann habe F. die Wohnung verlassen. Im September 2019 wurde F. am Amtsgericht Dresden wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.
Verteidiger Andrej Klein hatte im Dezember beantragt, die Berufungsverhandlung zu verschieben. Er argumentierte unter anderem mit einem dementsprechenden ärztlichen Rat, da sein Mandant erst wenige Tage zuvor eine dreimonatige stationäre Alkoholtherapie absolviert habe. Das sagte Klein gegenüber der SZ.
"Infektionsschutz sichergestellt"?
Darüber hinaus zähle F. zur Hochrisikogruppe bei einer potenziellen Corona-Infektion. Weiter habe der Anwalt die Kammer an eine Verfügung des Landgerichtspräsidenten erinnert, Verfahren, die sich dafür eigneten, aufgrund der Pandemie zu verschieben.
Das Gericht habe das jedoch abgelehnt und betont, dass der "Infektionsschutz sichergestellt" sei, so Klein: "Das war aber offensichtlich nicht der Fall." Am Tag nach dem Prozessauftakt habe das Gericht mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung aus "dienstlichen Gründen" ausgesetzt worden sei.
Dass der Grund die Infektion eines Schöffen war, habe Klein erst einen weiteren Tag später erfahren – "obwohl ich sechs Stunden lang etwa eineinhalb Meter vor dem Schöffen saß." Immerhin hatte der Anwalt erreicht, dass sein Mandant nicht zu dem Prozess erscheinen musste.
Der Prozess muss nun neu terminiert werden. Diese Berufung ist die mit Abstand unwichtigste Verhandlung gegen den gefallenen Dresdner Sportmediziner Sieghard F. Gegen den 65-Jährigen liegen zwei weitere erstinstanzliche Anklagen vor dem Landgericht und vor dem Schöffengericht vor. In beiden Fällen ist derzeit nicht absehbar, wann die Hauptverhandlungen stattfinden.