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Politik in Sachsen – Die Morgenlage

Zuschauer-Obergrenze soll fallen + Erneut Tausende Teilnehmer bei Corona-Demos + Justizministerin äußert sich indirekt zum Fall Jens Maier

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Schon bald könnten hier wieder Tausende Zuschauer sitzen. Die Landesregierung will die bisher geltende Zuschauer-Obergrenze bei Großveranstaltungen kippen.
Schon bald könnten hier wieder Tausende Zuschauer sitzen. Die Landesregierung will die bisher geltende Zuschauer-Obergrenze bei Großveranstaltungen kippen. © Jan Huebner

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Guten Morgen,

innerlich bin ich derzeit einfach nicht bereit, über die nächste, mögliche Virus-Subvariante BA.2 nachzudenken. Ist das vielleicht die Variante, die sich bisher hinter der "Omikron-Wand" versteckt hat, die aber (bislang) dann doch keine Wand war? Nein, ich mache mich nicht darüber lustig, wenn Modellrechnungen und Prognosen doch nicht ganz so eintreffen, wie berechnet - es ist eher Erleichterung, die sich bei mir einstellt. Und deutlich mehr Optimismus.

Auch in der jetzigen Lage - kurz vor der Verabschiedung der nächsten sächsischen Corona-Verordnung - gilt es, einfach mal die Zahlen nüchtern zu betrachten und daraus dringend notwendige Schlüsse zu ziehen. Wenn es "die Politik", die es ja so pauschal genauso wenig gibt wie "die Medien", ihre Glaubwürdigkeit behalten will, dann müssten jetzt vor allem in Sachsen ziemlich bald Taten folgen. Denn die Bettenbelegung in den Krankenhäusern ist derzeit so niedrig wie lange nicht, es scheint, Omikron bringt nicht so viele Menschen ins Krankenhaus wie Delta es getan hat. Sachsen hat die zweitniedrigste Inzidenz bei den Infektionszahlen - wie also sollte man den Menschen noch begründen können, warum in sächsische Fußball-Stadien maximal 1.000 Zuschauer rein dürfen, während in anderen Bundesländern mit weit höheren Infektionszahlen bereits zehnmal so viele auf den Tribünen sitzen?

Stimmt, die Füllung von Fußball-Stadien ist nicht das Maß aller Dinge, aber ihre Leere wäre in Zukunft in jedem Fall eine Infragestellung des bisherigen und des künftigen Corona-Kurses. Andere Themen, weitere Debatten werden folgen. Ich glaube, die Diskussion über Öffnungen wird in den nächsten Tagen bereits deutlich an Fahrt gewinnen.

Herzlichst,

Ihre Annette Binninger, Leiterin Politikredaktion sächsische.de


Die wichtigsten News am Morgen

+++ Zuschauergrenze soll fallen +++

Sachsens Landesregierung wird seine Corona-Regeln noch einmal anpassen. Geplant ist, die Regelung für Großveranstaltungen zu lockern. Die Obergrenze von 1.000 Zuschauern bei Veranstaltungen drinnen und draußen soll wegfallen. Angesichts der bundesweit zweitniedrigsten Inzidenz in Sachsen werde der Freistaat "mindestens mit anderen Bundesländern gleichziehen", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Heute wird das Kabinett die neue Corona-Notverordnung beschließen. Sie soll vom 6. Februar bis 6. März gelten. In der vergangenen Woche hatte Köpping bereits weitere Eckpunkte der neuen Verordnung vorgestellt.

RB Leipzig hatte am Freitag beim sächsischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen die Zuschauerobergrenze eingereicht. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, strebt der Club eine 50-prozentige Auslastung mit ausschließlich geboosterten Personen an. Zweitligist Dynamo Dresden will schon am nächsten Sonntag am liebsten 10.000 Fans ins Stadion lassen. Auch der Landessportbund drängte am Montag auf Lockerungen und verweist auf sinkende Mitgliederzahlen und ein Vereinssterben.

+++ Wöller: "Das ist ein Tabubruch" +++

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat sich am Montagabend in der MDR-Sendung "Fakt ist" zu den Auswüchsen der Corona-Proteste geäußert. "Bislang sei Privatsphäre von Politikern geschützt gewesen. Vor Privathäusern, vor Familien und Kindern "hört es ganz einfach auf", so Wöller. Proteste seien vor dem Landtag, vor Behörden, Ministerien und eventuell Wahlkreisbüros möglich. "Das ist eindeutig überschritten. Das haben die Freien Sachsen und die AfD gemacht. Und das ist ein Tabubruch, den wir nicht dulden." Generell sprach sich Wöller für rasche Strafen für diejenigen aus, die bei Demonstrationen Verstöße begehen. Er appellierte an die Protestler, ihre Versammlungen anzumelden.

+++ Erneut Tausende Teilnehmer bei Demos +++

In Sachsen sind am Montagabend erneut Tausende Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße gegangen. Nach ersten Angaben verliefen die Versammlungen in verschiedenen Städten weitgehend störungsfrei. In Bautzen kamen rund 3.000 Menschen zum Protest gegen die Corona-Maßnahmen zusammen. In Dresden schlossen sich mehrere Hundert Menschen einem Corona-Aufzug an. Dieser Aktion wiederum setzten mehrere Dutzend Menschen in den Weg, wie ein Polizeisprecher sagte.

In der Innenstadt von Zwickau beteiligten sich den Angaben zufolge rund 900 Menschen an Versammlungen auf der Straße. In Freiberg, wo zwölf Aktionen angemeldet waren, blieb es ebenfalls friedlich, wie eine Polizeisprecherin sagte. In Zittau brachten Protestler am Rathaustor unter anderem einen Zettel mit der Aufschrift "Akzeptanz. Für dich, für mich, für alle" an. Mit der Aussage wird auf die überall in Zittau angebrachten Impfbanner "Geimpft. Für mich, für Dich, für uns alle" angespielt.

+++ Fall Jens Maier: Justizministerin hält Gesetzesverschärfung für denkbar +++

Dürfen Abgeordnete, die sich als Politiker verfassungsfeindlich geäußert haben, nach ihrem Ausscheiden aus der Politik wieder als Richter arbeiten? Angesichts des Falls Jens Maier hat sich Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu der Frage geäußert - ohne allerdings Maiers Namen zu nennen. Darin spricht sie sich für die Anwendung der sogenannten Richteranklage aus, die zwar im Grundgesetz verankert, aber noch nie angewendet worden sei. Verstößt ein Richter gegen die Verfassung oder bekämpft er gar die freiheitliche demokratische Grundordnung, kann er durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundes- oder Landtags in ein anderes Amt oder gar in den Ruhestand versetzt werden.

Außerdem hält Meier eine Gesetzesverschärfung für denkbar. Das Abgeordnetengesetz könnte ihren Vorstellungen zufolge so verändert werden, dass die Exekutive zukünftig die Möglichkeit hat, "die Rückführung in den öffentlichen Dienst in bestimmten Fällen auszusetzen oder gar unter die Voraussetzungen zu stellen, unter denen die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt".


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