Sachsen
Merken

Diese Corona-Regeln gelten nach den Sommerferien in Sachsens Schulen

Sachsen setzt beim Corona-Schutz im neuen Schuljahr auf Hygiene und Lüften. Eine Masken- und Testpflicht wird es nicht geben. Dafür werden CO2-Ampeln für alle Klassenzimmer angeschafft. Ein Überblick.

Von Andrea Schawe & Angelina Sortino
 3 Min.
Teilen
Folgen
Die Sommerferien sind bald vorbei. Doch welche Corona-Regeln gelten in Sachsens Klassenzimmern?
Die Sommerferien sind bald vorbei. Doch welche Corona-Regeln gelten in Sachsens Klassenzimmern? ©  Symbolfoto: dpa/Marijan Murat

Am 29. August beginnt in Sachsen das neue Schuljahr. Die Schülerinnen und Schüler kehren aus den Ferien und auch aus dem Urlaub zurück.

Der Schulbetrieb in Sachsen soll im neuen Schuljahr ohne coronabedingte Einschränkungen stattfinden. „Das A und O wird sein, dass wir Hygieneregeln einhalten und konsequent lüften“, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

Alle Klassenräume sollen bis zum Ende der Herbstferien CO2-Ampeln erhalten. Sachsen folge damit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung. In der kommenden Woche soll der Haushalts- und Finanzausschuss dafür zehn Millionen Euro freigeben.

Eine Testpflicht wie in anderen Bundesländern wird es für Sachsens Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien nicht geben. Anlasslose Tests seien nicht mehr vorgesehen, so Piwarz. Wenn es in einer Klasse ein oder zwei nachgewiesene Infektionen gebe, werde man aber die ganze Klasse testen. Sachsen hat nach Angaben des Kultusministers bisher mehr als 100 Millionen Euro für Tests an Schulen ausgegeben.

Auch eine Maskenpflicht soll es nur geben, wenn auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen Masken angeordnet werden – allerdings nicht in der Grundschule.

„Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen an Schulen weiter sorgsam verfolgen“, sagte Piwarz. Sollte sich das Pandemiegeschehen verstärken, werde „mit Augenmaß und nach Abwägung aller pädagogischen und infektiologischen Gesichtspunkte“ über weitere Schutzmaßnahmen entschieden. Es sei aber wichtig, Kinder mit Symptomen nicht in die Schule zu schicken. Die Eltern hätten hier eine Eigenverantwortung.

Gibt es Corona-Regeln, die eine Ausbreitung des Virus nach den Sommerferien verhindern sollen?

Diese Corona-Regeln gelten in Sachsen nach den Ferien

Die letzte Schul- und Kita-Coronaverordnung ist bereits am 17. April 2022 ausgelaufen. Eine neue wird es nicht geben. Was bedeutet das?

  • Lehrkräfte und Schüler bekommen in den Schulen keine Schnelltests mehr für "anlasslose" Tests bereitgestellt.
  • Gibt es Infektionen in der Klasse, können sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule testen.
  • Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust haben, sollen zu Hause bleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.
  • Wenn ein Schüler während der Schulzeit Symptome bekommt, muss er abgeholt werden. Volljährige Schüler werden nach Hause geschickt. Falls ein negativer Corona-Test vorliegt, kann der Schüler wieder oder weiter am Unterricht teilnehmen.
  • Eine Test- oder Maskenpflicht für Schüler gibt es nicht mehr.

Ich will mein Kind trotzdem testen lassen. Wer zahlt das?

Kinder unter fünf Jahren kann man in Sachsen weiterhin kostenlos testen lassen. Doch was gilt für ältere Kinder?

Eltern müssen selbst für die Kosten aufkommen, wenn sie ihr Kind vor dem ersten Schultag testen lassen möchten. "Beim Schulbesuch handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, für die eine Testung mit 3 Euro Eigenanteil in Frage kommt", erklärt das Sozialministerium Sachsen auf Anfrage.

Laut Sozialministerium kosten Schnelltests bei den Testzentren in Sachsen derzeit um die 10 Euro. Die Preise können aber von Anbieter zu Anbieter stark schwanken. Wer einen Selbsttest für Zuhause kauft, zahlt laut Sozialministerium um die zwei Euro.