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500 Prozent Aufschlag: Dresden will mindestens 180.000 Euro für "neue" Filmnächte am Elbufer

Die Film- und Konzertveranstaltungen am Königsufer werden nach langem Streit ausgeschrieben. Jetzt gibt es neue Details zu den Plänen der Stadt und eine Geheimvorlage.

Von Andreas Weller & Dirk Hein
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Das bisherige Filmnächte-Areal will die Stadt Dresden nun ausschreiben und viel mehr Geld damit machen.
Das bisherige Filmnächte-Areal will die Stadt Dresden nun ausschreiben und viel mehr Geld damit machen. © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Im Streit um die Filmnächte am Elbufer soll nun alles ganz schnell gehen. Die bisherigen Veranstalter hatten vor Kurzem noch in einem emotionalen Brief die Stadtspitze von Dresden eindringlich gebeten, von einer Ausschreibung abzusehen.

Jetzt soll genau diese aber ganz schnell von Stadtrat beschlossen werden, darum bittet zumindest der zuständige Bürgermeister Stephan Kühn (Grüne) die Räte. Dazu gibt es eine geheime Vorlage, die Sächsische.de vorliegt.

Worum geht es in dem Streit?

Die Stadt Dresden kümmert sich im Auftrag des Freistaates als Eigentümer um die Nutzung des Königsufers. Seit 33 Jahren finden dort die Filmnächte am Elbufer statt. Nun hat die Stadtverwaltung festgestellt, dass eine Verlängerung nicht einfach möglich ist. Stattdessen sei eine Ausschreibung für Film- und Konzertveranstaltungen am Elbufer zwingend rechtlich erforderlich.

Die Macher der Filmnächte können sich an dieser Ausschreibung beteiligen, aber es kann eben auch andere Interessenten geben. Dann würden die Kinoveranstaltungen und Konzerte nicht mehr Filmnächte am Elbufer heißen, weil dieser Name geschützt ist. Die bisherigen Veranstalter sagen, sie haben diese Veranstaltung quasi erfunden und damit ein Recht darauf, weiterzumachen. Das haben sie auch in einem Brief veröffentlicht und Gespräche angeboten.

Wie geht es jetzt weiter?

Ganz neu ist die geheime Vorlage der Stadt zur Ausschreibung. Danach soll jetzt ausgeschrieben werden, um das Königsufer für die Jahre von 2027 bis 2031 zu vergeben. Es geht um 26.000 Quadratmeter Gesamtfläche, von denen etwa 14.500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche sind. Zusätzlich übernimmt der Veranstalter die Verantwortung für weitere 55.000 Quadratmeter Fläche rund um das Areal, kümmert sich um Haftung, Verkehrssicherung, Reinigung und so weiter.

Was fordert Dresden für die Fläche?

In der geplanten Ausschreibung ist klar festgelegt, dass die Veranstaltung insgesamt mindestens 60 Tage dauern soll und maximal 67 Tage dauern darf. Davon dürfen maximal an zwölf Tagen Konzertveranstaltungen stattfinden. Die Live-Konzerte sollen unterschiedliche Genres wie Jazz, Pop, Schlager, Klassik und so weiter abbilden, inklusive Comedy und der Einbeziehung von lokalen und regionalen Künstlern.

Umwelt-, Denkmalschutz und vieles mehr müssen selbstverständlich eingehalten und nachgewiesen werden. Außerdem will die Stadt mindestens 180.000 Euro als Abgabe pro Jahr - höhere Gebote von Interessenten werden gerne gesehen. In der Vorlage heißt es dazu: "Das festgelegte Mindestkonzessionsentgelt soll einerseits das Nutzungsrecht an den Flächen adäquat vergüten, andererseits aber auch Anreiz sein, die Veranstaltungsreihe auch tatsächlich und inhaltlich ansprechend durchzuführen, um ausreichende Einnahmen zur Deckung des Entgeltes zu generieren." Das Geld werde zwischen Stadt und Land aufgeteilt.

Die Abgabe wurde 2022 zum letzten Mal erhöht und liegt seitdem bei etwas mehr als 35.000 Euro - die Stadt will diese also vervielfachen.

Nach welchen Kriterien soll ausgewählt werden?

Auch das ist definiert. Dabei geht es um Zuverlässigkeit, die unter anderem anhand der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, Gesamtumsätzen 2023, 2022 und 2019, der Bilanzen und der Versicherung bewertet werden soll. So müssen Personenschäden bis mindestens 30 Millionen Euro versichert sein. Liegen die Umsätze bei sechs Millionen Euro pro Jahr oder höher, gibt es sechs Punkte - bei 5,5 Millionen Euro gibt es noch fünf Punkte und so weiter.

Ein weiteres Kriterium ist die berufliche Erfahrung, so müssen Freiluftveranstaltungen über mindestens 25 Jahre, mindestens drei Veranstaltungsgenres - darunter Kino - und einiges mehr nachgewiesen werden. Hier soll es fünf Punkte in der Bewertung geben, wenn der Bieter 65 Veranstaltungstage nachweisen kann, vier Punkte gibt es für 55 Tage und so weiter. Auch die Anzahl der Beschäftigten spielt eine Rolle.

Für die durchschnittliche Besucherzahl der Referenzveranstaltungen sind ebenfalls Punkte vorgesehen. Kamen durchschnittlich mindestens 2.000 Besucher, gibt es einen Punkt, für fünf Punkte müssen es bereits mindestens 4.000 Besucher gewesen sein.

Jeweils Punkte gibt es auch für die Programmvielfalt, und die Anzahl der Konzerte mit "Künstler(n) mit großem nationalen und/oder internationalen Bekanntheitsgrad". Interessant ist die "Behördenbeteiligung bei der Planung und Durchführung" - da gibt es die Punkte nach Anzahl der beteiligten Ämter aufsteigend.

Als Zuschlagskriterien werden außerdem ein Hochwasserschutzkonzept mit 20 Prozent vorgeschlagen und eine projektbezogene Zusammenarbeit mit 15 Prozent. Das Projektteam und die Präsentation sollen zehn Prozent ausmachen - und das Preisgebot 15 Prozent.